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Nr. 76 PAPIER-ZEITUNG 3191 Briefkasten Der Frage muß io Pf.-Marke beiliegen. Anonyme Anfragen bleiben unberücksichtigt Antwort erfolgt ohne Gewähr. Kostenfrei nur wenn Abdruck ohne Warnen gestatte Beteiligung am Geschäft 7820. Frage: Ich beabsichtige als kaufmännischer Teilhaber in eine photochemigraphische Kunstanstalt, die Zink- und Kupfer- Klischees für Buchdruckereien herstellt, einzutreten, mit einem Kapital von 10000 M. Das Geschäft besteht erst seit 3/4 Jahren, ist jedoch in Händen eines tüchtigen und sehr fleißigen Fach mannes, welcher mir gegenüber äußerte, daß sich das Geschäft entwickeln muß, wenn eine kaufmännische Arbeitskraft hinein kommt. Wie ich hörte, sollen alle derartigen Unternehmen groß ge worden sein. Ich bitte um Mitteilung, ob ich als langjähriger Reisender, der mit Buchdruckereien zu tun hatte, ein Risiko eingehe, von dem Sie mir abraten müßten. Halten Sie das Fach für gut, und hat es nach Ihren Ansichten eine Zukunft? Antwort: Chemigraphische Anstalten bestehen erst seit verhältnismäßig kurzer Zeit, weil die Verfahren, nach denen sie arbeiten, erst in den letzten Jahrzehnten so vervoll kommnet wurden, daß die Verwendung von Autotypien sich mehr ausbreiten konnte. Seitdem finden die chemi- graphischen Verfahren dauernd steigende Anwendung. Sie haben fast das ganze Gebiet der Illustration erobert, und ihre Wohlfeilheit im Gegensatz zum Holzschnitt, die un bedingte Originaltreue und andere Vorzüge haben zu einer starken Vermehrung der Bilderdrucke überhaupt geführt. Das vom Fragesteller geschilderte Geschäft hat daher Aus sicht auf gedeihliche Entwicklung, wenn dem nicht andere, uns unbekannte Umstände entgegenstehen. Die Behauptung, daß alle solche Anstalten gut gehen, trifft jedoch nicht zu. Wie bei jedem Geschäft, sind Fachkenntnis, Fleiß und Redlichkeit die Hauptbedingungen des Erfolges. Lederpapier 7821. Frage: Ein Kartonnagenfabrikant bestellte bei mir einen größeren Posten Cambricpapier in Färbung und Pressung wie einliegendes Muster i, welchen Auftrag ich meiner Bunt papierfabrik überschrieb. Nach einiger Zeit schickt die Bunt papierfabrik Ausfallmuster Nr. 2, welches in Färbung vom Be stellmuster abweicht, von dem Kunden des Kartonnagenfabrikanten aber bezüglich Färbung genehmigt wird. Die Lieferung ist aber wie Muster 3 ausgefallen, und der Kunde des Kartonnagen fabrikanten weist die Schachteln zurück, die mit Papier wie Muster 3 überzogen sind, weil die Farbe nicht nach Muster und unschön sei. War der Buntpapierfabrikant verpflichtet, eine Färbung zu liefern, getreu seinem Ausfallmuster (2), oder mußte ihm ein Spielraum in der Färbung gestattet werden, der so weit geht? Ist Verfügungstellung berechtigt? Antzvort: Das Ausfallmuster 2 hat rötlich-braune Farbe und glänzende Oberfläche, während die Vorlage 1 rein braune Farbe und matte Fläche hat. Dadurch, daß der Kartonnagenfabrikant das Ausfallmuster genehmigte, gab er sich mit diesen Unterschieden zufrieden. Das gelieferte Lederpapier 3 hat noch etwas rötlichere Farbe und glänzendere Fläche als das Ausfallmuster, der Unterschied zwischen beiden Mustern 2 und 3 liegt aber innerhalb der zulässigen Abweichung, da der Buntpapierfabrikant weder seine Farbe stets genau gleich mischen noch seine Glätt werke in genau gleichen Zustand versetzen kann. Der Buntpapierfabrikant hatte sich nur an des genehmigte AusfallmuSter zu halten. Unseres Erachtens muß der Kar tonnagenfabrikant die Lieferung annehmen. Kündigungsgrund 7822. Präge: Mein Reisender ist verpflichtet seine Besuche in der Stadt in ein Buch der Zeitfolge nach einzuschreiben. Nun hat sich herausgestellt, daß er innerhalb zweier Tage zwei Kunden, den einen mehrmals eingetragen hat und nie dort ge wesen ist. Liegt hierin ein Grund zur sofortigen Entlassung? Antioort: Der Geschäftsherr ist auf Grund des § 70 HGB. -berechtigt, den Handlungsgehilfen zu entlassen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Als solchen wichtigen Grund führt § 72 HGB. unter anderm auf, wenn der Handlungs gehilfe im Dienst untreu ist oder das Vertrauen mißbraucht. Falls die unrichtigen Eintragungen vorsätzlich und nicht irrtümlich gemacht wurden, ist unseres Erachtens der Geschäftsherr zu sofortiger Entlassung des Reisenden be rechtigt. Karton zum Aufkleben von Heftpflaster 7823. Frage: Ich suche Karton, welcher die Eigenschaft be sitzt, daß aufgelegte Pflasterstückchen leicht wieder abgenommen werden können, ohne daß Papier oder Pflaster beschädigt werden. Bei den bis jetzt gesehenen Mustern klebten die Piasterstückchen schon nach kurzem Aufliegen so fest an, daß beim Herunternehmen entweder ein Teil des Papiers an dem Pflaster oder ein Teil des Pflasters an dem Papier haften blieb. Mit Zelluloid habe ich, wie Sie an dem beiliegenden Muster ersehen, ganz gute Ergebnisse erzielt; es ist jedoch zu teuer. Ich bitte Sie, mir geeignete Papiersorten oder Fabrikanten zu nennen. Mit einer anderen, nicht zu teuren Masse wäre mir auch gedient. Antwort: Da Zelluloid die für den gewünschten Zweck geeignete Fläche besitzt, so empfiehlt es sich, Papiere zu versuchen, welche dem Zelluloid möglichst ähnlich sind. Solche sind hochgeglätteter Pergament-Karton oder feines, hochglänzendes Pergamynpapier. Man könnte auch anderes glattes Papier oder Karton mit Hilfe von Zapon lack, welcher im wesentlichen gelöstes Zelluloid ist, mit einer zelluloidähnlichen Schicht überziehen oder mit Kasein bestrichenes Papier mittels Formaldehyds härten und dadurch dem Papier die gewünschte hornartige Fläche verleihen. Kurz: Probieren geht über Studieren. Wenn der Bedarf groß genug ist, so findet sich gewiß eine deutsche Buntpapierfabrik, welche das gewünschte Papier herstellt. Papierleimung. — Papierkunde 7824. Frage: 1. Gibt es ein sicheres Mittel, um festzu stellen, ob Papier oder Karton geleimt ist oder nicht? Die Wasserprobe scheint mir nicht zuverlässig genug zu sein. 2. Können Sie mir einen Leitfaden empfehlen, der mir praktische Winke, an die Hand gibt, um die verschiedenen Papiersorten und ihre Verwendung für Buch- und Kunstdruck kennen zn lernen? Antwort: 1. Wenn man Papier mit Wasser auskocht, so läßt sich im eingedampften wässrigen Auszug Tierleim nachweisen, falls das Papier tierisch geleimt ist. Der Nach weis kann z. B. durch Zusatz von Gerbstofflösung erfolgen, welche in der Leimlösung eine weißliche Trübung oder einen weißen Niederschlag hervorruft. Wäscht man die übrig bleibende Fasermasse mit Alkohol oder Aether aus, so löst sich darin etwa vorhandenes Harz, welches bei Zu satz von Wasser zur Lösung milchig ausfällt. Auf diese Weise wird Harzleimung nachgewiesen. Leute, die mit chemischen Arbeiten nicht vertraut sind, wenden sich zur sicheren Feststellung der Leimungsart am besten an einen Fach-Chemiker. 2. Wir verweisen auf die Beantwortung einer ähnlichen Frage in Nr. 56 S. 2351. Ferner behandeln folgende Werke die Bearbeitung von Papier für Druckzwecke: Dr. P. Klemm, Ueber Papier; Klimsch’s Graph. Bibliothek, Bd. III, 2. Teil, Preis 3M.; E. Valenta, Die Rohstoffe der graph. Druck gewerbe. Bd. 1, Das Papier. Halle a. S. 1904. Verlag von Knapp. Preis 8 M. Klosettpapier 7825. Frage: Von einem meiner Abnehmer wird eine Liefe rung Papier bemängelt, welche nach beikommendem Muster C geliefert wurde, und zwar begründet er seine Reklamation da mit, er hätte schon früher Lieferungen nach Qualität B erhalten. Die Stoffe sind gleich, ich finde, daß der Stoff C noch etwas zäher ist als B, und daß kein Grund zur Beschwerde vor liegen kann, weil die Lieferung nach Qualität C nicht minder wertiger ist. Antwort: Beide Papiere unterscheiden sich im Quadrat metergewicht nicht wesentlich, haben auch ziemlich gleiche Stoffzusammensetzung und Festigkeit, nur hat B etwas härteren Griff als C. Dieser Unterschied ist aber für Klosettpapier nicht maßgebend. Unseres Erachtens ist C ebenso gut wie B, wenn sich auch beide Papiere an Farbe und Weichheit von einander unterscheiden. Rollenpapier für Tüten brutto für netto 7826. Frage: Wir liefern ziemlich viel Papier an Tüten fabrikanten, welches auf Papphülsen aufgewickelt und mit hölzernen Pfropfen versehen wird. Ist es Sitte, diese Hülsen und Pfropfen im Gewicht brutto für netto mit zu berechnen, oder sind diese ohne Berechnung mitzuliefern? Antwort eines Fachmannes: Es ist allgemein üblich, bei Rollen von Pack- und Tütenpapieren die Papphülsen und Holzstöpsel als Papier mitzuberechnen. In § 14 der Ver kaufsbedingungen des Vereins Deutscher Papierfabrikanten