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2234 PAPIER-ZEITUNG Nr. 53 Bücherschleuderei in Warenhäusern Reichsgerichts-Entscheidung. Nachdruck verboten Der erste Strafsenat des Reichsgerichts entschied am 10. Mai über die Frage, ob Bücher unter dem vom Verleger festgesetzten Ladenpreis verkauft werden dürfen. Die Verkündung des Urteils wurde damals ausgesetzt. Am 18. Juni kam die Sache abermals zur Verhandlung vor dem ersten Strafsenat. Das Warenhaus Schmöller in Frankfurt a. M. hatte zwei Werke aus dem Verlage der »Union« in Stuttgart mit io v. H. Rabatt verkauft, einem Rabatt, den kein Buchhändler gewähren darf, wenn er nicht Gefahr laufen will, aus der buchhändlerischen Organisation aus geschlossen zu werden. Das Warenhaus hatte diese Werke nicht direkt vom Verlage, sondern auf Umwegen bezogen. Auf die Strafanzeige der »Union« hin hatte das Landgericht Frank furt a. M. am 20. März 1906 den Kaufmann Hermann Schmöller wegen Verletzung des Urheberrechts zu 100 M. Geldstrafe und den Kaufmann Aron Schmöller wegen Beihilfe dazu zu 20M. Geld strafeverurteilt. In den Urteilsgründen hieß es: Eine Verletzung des Urheberrechts ist auch möglich, ohne daß ein Nachdruck erfolgt. Der Urheber und deshalb auch der Verleger kann verbieten, daß unter dem Preise verkauft wird, und er kann den Preis für verschiedene Orte verschieden ansetzen. Nachdem die »Union« den Angeklagten den Verkauf unter dem Ladenpreise untersagt hatte, machten sie sich strafbar. Der Vertrieb stellt sich auch als Verbreitung dar, Vergehen gegen § 38. Das Reichsgericht war der Ansicht, daß das Urhebergesetz in solchem Falle versagen müsse. Es erkannte auf die Revision der beiden Angeklagten gemäß dem Anträge des Reichsanwalts auf kostenlose Freisprechung der beiden Angeklagten. Danach muß als grundsätzlich ausgesprochen gelten, daß ein Geschäfts mann, der ein Buch nicht vom Verleger bezogen hat, sondern auf irgend eine andere Weise in dessen Besitz gekommen ist, es zu beliebig niedrigem Preise verkaufen kann, auch wenn der Verleger es ihm verboten hat. Von dieser neu errungenen Freiheit dürften die Warenhäuser wie bisher zum Nachteil des wirklichen Buchhandels Gebrauch machen, wenn es dem Ver lagsbuchhandel nicht gelingt, sie auf andere Weise daran zu hindern. Schrenz-, Goudronne-, Spelt-, Bast-, Zellulose- u. dünne Einschlagpapiere von 40 g/qm, sowie Packpappen bis zu 400 g/qm liefert preiswert [178298 Ludwig Kefersteln, Papierfabrik, Weddersleben am Ostharz RISTOPHOT - Taucha, (Bez. Leipzig.) 0028282 Peter Lüttgen Papierwarenfabriken s Kreuzau (Rheinland) Kreuzbodenbeutel patentfaltenbeutel flacbbeutel Spitztüten .. , werden aus mehr als zwanzig verschiedenen Papiersorten von Schrenz aufwärts bis zu Öen feinsten ellulosepapieren als Sonder- erzeugnis gearbeitet. Diederverkäufer aus den Rheinlanden, Westfalen und angrenzenden Bezirken kaufen öen günstigen Srachtverhältnissen wegen bei mir sehr vorteilhaft, und lade ic dieselbeu zum Bezuge meiner Daren ein. Der 2Tusterversand geschieht postfrei und umfonft. [175856 Hnerkannte Vorzüge meiner Grzeugnisse find: Sorgfältige und sachgemässe Huswahl der Papierstoffe, Gute Klebung und Saubere Druckausstattung. aSQLaSQLaSVQLaSQL Maschinen- Ba.uffesellscha,ft m. 0. H. Anleimmaschine Modell „Tipp-Topp Zwerg“ vorm. Kaiser & König Honsdorf bauen in anerkannt vorzüg licher neuester Konstruktion Maschinen von höchster Leistungsfähigkeit für Kartonnagefabriken, Buchbindereien [183449 und viele andere Betriebe. Verlangen Sie gefl. Offerte «s AeraIT — aL Beste Qualität. Billigste Preise. R-VH®KAeUEh• Besondere Spezialität: Farbige Damenlacke in feinen Ausstattungen. Katalog steht gratis und franko zu Diensten. [112585 Jos. Scholz, Siegellackrabrik, Mainz Vertretung und Lager in Beriln: M. Schnaidt, SW, Sohneherger Stram I