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)APIER=VERARBEITUNG l Büch ge wer BEEaal Friedensschluß im Steindruckgewerbe In den nächsten Tagen werden die Verhandlungen der örtlichen Kommissionen in den verschiedenen Aussperrorten beginnen, so u. a. in Berlin, Leipzig, Nürnberg, Stuttgart, Frankfurt a. M., Dresden und Heilbronn. Tarifbewegung der Buchdruckerei-Hilfsarbeiter München. In einer sehr stark besuchten Versammlung, die am 15. September im Münchener Kindlkeller stattfand, und in der Frau Paula Thiede-Berlin, 1. Vorsitzende des Zentralverbandes sprach, wurde, da der am 1. Mai 1905 abgeschlossene Tarif am 1. Januar 1907 abläuft, beschlossen, höhere Lohnforderungen ein zureichen. Für das Hilfspersonal sollen dieselben Bestimmungen gelten, wie sie demnächst zwischen dem Buchdruckerverband und den Prinzipalen abgeschlossen werden. Als Mindestlohn wird gefordert für Hilfsarbeiter unter 14 Jahren 12 M., mit 16 Jahren 15 M., mit 17 Jahren 18 M., mit 18 Jahren 21 M. Hilfsarbeiter über 16 Jahre, die zur Nachtarbeit herangezogen werden, sollen einen Mindestlohn von 24 M. erhalten. Für Hilfsarbeiterinnen werden gefordert: für Anfängerinnen unter 16 Jahren nach 14tägiger Probezeit im ersten Vierteljahre 7 M, für jedes weiter folgende Vierteljahr 1 M. mehr bis zur Normal stufe von 10 M., für Einlegerinnen (Anfängerinnen über 16 Jahre) 9 M., an der Handpresse 10 M., an der Schnell- und Tiegelpresse 14 M. Wer die hier geforderten Löhne schon bezogen hat, soll einen Zuschlag von 10 v. H. erhalten. Verschlechterungen der Löhne dürfen nicht stattfinden. Der Tarif soll bis 1. Januar 1909 gelten, Kündigung soll am 1. Oktober 1908 zulässig sein. Wenn keine Verständigung möglich ist, soll das Einigungsamt des Gewerbegerichtes angerufen werden. M. (M. Ztg.) Lohnbewegung im Buchbinder-Gewerbe. In München sind die in den Buchbindereien, der Papier-Kartonnagen- und Leder- galanterie-Industrie beschäftigten Arbeiter und Arbeiterinnen in eine Lohnbewegung getreten. Da die Mehrzahl der Arbeitgeber sich bereit erklärt hat, einige Zugeständnisse zu machen, ist gütliche Verständigung als sicher zu erachten. M. In einer öffentlichen Buchbinderversammlung am 15. Sep tember in München wurde nach einem Referat des Vertreters des deutschen Buchbinderverbandes, Kloth, Berlin, eine Resolution angenommen, die der Lohnkommission das Recht gibt, sowohl mit den Organisationen der Arbeitgeber als auch mit einzelnen Firmen Verhandlungen zu pflegen und bei nicht bewilligenden Firmen die Ueberzeitarbeit zu versagen und die Kündigung der dort Beschäftigten in die Wege zu leiten. K. (Allg. Ztg.) Zur Tarif-Erneuerung im Buchdruckgewerbe Für das Weiterbestehen der Tarifgemeinschaft kommt weniger das Können als vielmehr das Wollen in Betracht. Dies lehren die Erfahrungen der letzten 40 Jahre. Der vor 40 Jahren gegründete Buchdruckerverband hat die wirtschaftliche Besserstellung seiner Mitglieder auf seine Fahne geschrieben. Dies war vollauf berechtigt, denn die damalige Entlohnungs- und Arbeitsweise in den Buchdruckereien Deutschlands ließ sehr viel zu wünschen übrig. Lange Arbeitszeit und willkürliche Bezahlung waren bis in die sechziger Jahre hinein sehr verbreitet. Den Anfang zu einer Aenderung machten eine Anzahl lokaler Kämpfe, bis 1871 und 1872 größere Lohnkämpfe in Stuttgart und Leipzig zum Aus bruch kamen, welche die Aussperrung 1873 zeitigten. Diese und der große Kampf 1891/92 haben bewiesen, daß er auf beiden Seiten geführt werden kann, ohne daß der eine Teil oder dessen Organisation dabei ganz zugrunde ginge. Da aber anderseits viele einzelne Existenzen auf beiden Seiten bei diesen Kämpfen leiden müssen, so ist nicht das Verlangen nach Kampf, sondern nach Verständigung berechtigt sowohl bei Prinzipalen wie bei Gehilfen. Es ist ausgeschlossen, daß eine Kraftprobe entscheidend sei, denn der unterliegende Teil wird immer danach trachten, die Scharte auszuwetzen, und das Ende wird sein, daß früher oder später eine Verständigung herbeigeführt wird. So war es nach dem Riesenkampfe 1891/92, so wäre es auch jetzt, und es wäre zu bedauern, wenn der Verständigung erst schwere Kämpfe vorangingen. Die Hauptforderungen zur Tarif-Erneuerung sind Verkürzung der Arbeitszeit und Erhöhung des Lohnes. Kürzere Arbeitszeit ist begründet durch die viel anstrengendere Arbeit an ver- wickelteren Maschinen, und angemessene Erhöhung des Lohnes ist eine aus der Verteuerung aller Lebensmittel sich rechtfertigende Forderung. Man kann Erhöhung eintreten lassen, wenn der Wille dazu vorhanden ist, und die Kunst Gutenbergs wäre nicht wert, eine Kunst zu heißen, wenn nicht allen Mitarbeitern, Prinzipalen, Faktoren, Gehilfen und Hilfsarbeitern, ein einigermaßen aus kömmliches Dasein verschafft werden könnte. Mögen die erst vorübergezogenen Kämpfe im Steindruck: und Buchbindergewerbe ein Ansporn sein für die Prinzipale und Gehilfen im Buchdruckgewerbe, die seit Jahren betretene Bahn nicht zu verlassen. Die ganze Welt müßte eine merkwürdige Anschauung von dem so oft gepriesenen sozialen Verständnis im Buchdruckgewerbe bekommen, wenn die von Behörden als sehr zeitgemäß gepriesene Tarifgemeinschaft in die Brüche ginge oder erst durch einen Kampf notdürftig zusammengehalten würde. Also nicht das Können, sondern das Wollen möge die Richtschnur bei der beginnenden Tarifberatung bilden. S. Preiserhöhung für Tüten und Beutel Wie uns mitgeteilt wird, veranstaltet Herr Robert W. Mühlpfordt in Wittenberg, Bez. Halle, über die gegenwärtige Lage der Tütenfabrikation eine Umfrage bei sämtlichen deutschen Tütenfabrikanten und bittet um Vorschläge zur Besserung der wohl allgemein empfundenen Notlage. Ueber die Ansichten und Vorschläge wird Herr M. dann in der Papier-Zeitung ausführlich berichten. Die bisherigen Be strebungen hatten leider nicht den gehofften Erfolg, und es wäre den Tütenfabrikanten zu wünschen, daß die erneuten Bemühungen nicht wieder ergebnislos verlaufen. Wenn auch der Vereinigung sämtlicher deutschen Tütenfabrikanten ziemliche Schwierigkeiten entgegenstehen, so könnte es sich doch herausstellen, daß die Tütenfabrikanten einzelner Bezirke gleicher Ansicht seien, worauf für diesen Bezirk einheitliche bessere Preise und Verkaufsbedingungen erzielt werden könnten. Christbaum-Kartonnagen Nachdruck verboten Unter Christbaumkartonnagen versteht man teils Papp waren, welche zum Schmücken des Christbaumes dienen sollen, teils gewisse Nippsachen. Diese Kartonnagen werden gewöhnlich von Anfang März bis bis Ende Oktober her gestellt und in den Handel gebracht, daher kann die Her stellung dieser einen Ware eine Fabrik nicht beschäftigen. Demzufolge verbindet sich in der Regel damit die Er zeugung von Kotillonwaren oder Bonbonnieren. Für das Kotillonfach ist die Christbaumkartonnage namentlich des halb vorteilhaft, weil in ihr ein gut Teil, wenn nicht alle Stanzen und Prägeformen, Rohstoffe sowie Maschinen, die im Kotillonfach gebraucht werden, gleichfalls, allerdings in einer anderen Weise zur Anwendung kommen können. Kartonnagen zum Schmuck des Christbaumes, die sich in der Fabrikation am besten mit dem Kotillonfach ver binden lassen, sind vorwiegend möglichst prunkend, d. h. sie weisen viel Gold und Silber sowie farbenreiche Folien und Gelatinen auf. Der Fabrikant dieser Art Christbaum kartonnagen muß immer bemüht sein, mit möglichst wenig wertvollem Material und leichter Arbeitsweise ins Auge fallende prunkende Gegenstände herzustellen. Die Nach ahmung der Gegenstände, welche sich diese Kartonnage zum Vorbild nimmt, soll zwar möglichst naturgetreu sein, darf aber keine besonderen Schwierigkeiten verursachen. Der Grundbau solcher Kartonnagen muß leicht sein, daher wird dazu mehr Karton als Pappe verwandt. Die wichtig sten Maschinen für diese Kartonnagen sind: Prägepresse (Kniehebelpresse wie Balancier), Presse und Ausstanz maschine. Gold- und Silberkarton, matt und glänzend, sowie bunte Metallpapiere (Folien) sind Haupt verzierungs mittel. Christbaumkartonnagen werden viel nach dem Ausland