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4040 PAPIER-ZEITUNG Nr. 104 tragen. Wir entscheiden daher, daß der Besteller alle Rollen, welche mindestens 250 g wiegen, zum ausgemachten Preis die weniger schweren mit 12 v. H. Nachlaß über nehmen muß. Casein 2 nur bewährte Marken —: Ringe & Co., Hamburg Esser & von der Wippel, Köln Ansichtskarten 689. Schiedspruch Schiedsdrüche werden kostenfrei gefallt und ohne Namen der Beteiligten veröffentlicht Mit der Firma Y in B sind wir in Meinungsverschieden heiten über die Ausführung von Postkarten. Beide Teile sind übereingekommen, die Beurteilung der Postkarten Ihnen zu übertragen und sich Ihrem Urteil zu unterwerfen. Die Firma Y behauptet, daß unsere Karten nicht sachgemäß, d. h. nicht so gut ausgeführt waren, wie es die Originale gestatten. Wir hin gegen stellen die Behauptung auf, daß wir alles getan haben, um aus den Bildern zu machen, was möglich ist, und daß viele Karten viel schöner, klarer und schärfer herausgekommen sind als die Originale. X, Lichtdruckerei in A * * * In einer Streitsache bitte ich um Ihr Urteil. Ich habe von der Firma X in A eine Lieferung Lichtdruckkarten erhalten, von denen ich Ihnen inliegend die Muster übersende. Diese Sendung habe ich als unrein, unscharf und verschwommen zurückge wiesen, die Firma X will aber nicht das geringste Entgegen kommen zeigen. Wenn auch manche Originale zu wünschen übrig lassen, so sind doch die meisten tadellos, und nach solchen Originalen können reine scharfe, nicht verschwommene Karten hergestellt werden; ein kleiner Teil der Karten ist noch an nehmbar, aber die sämtlichen Karten Fürth, Meran, Deggingen usw. sind so unscharf und verpatzt gedruckt, daß sie unbedingt von meiner Kundschaft nicht angenommen werden. Y, Kunstanstalt in B Aus der Darstellung geht nicht hervor, daß die Kunst anstalt Y nach Muster gekauft hat. Sie muß daher mit marktgängiger Ware zufrieden sein, und wir haben ledig lich zu entscheiden, ob die Karten so ausgefallen sind, wie man es billigerweise verlangen kann; an billige Lichtdrucke dieser Art können keine zu hohen künstlerischen An forderungen gestellt werden. Die Buch- und Stein druckerei X hat u. E. ihr Möglichstes aus den teilweise recht schlechten Vorlagen herausgeholt. Wo die Karten nicht ganz gut geraten sind, liegt es zum Teil an der Vor lage, zum Teil an kleinen Abweichungen, welche unver meidlich sind und mit in den Kauf genommen werden müssen. Wir entscheiden daher, daß die Kunstanstalt Y die Karten übernehmen und voll bezahlen muß. Klosettpapierrollen SAMUEL MEYER Lichtenberg-Berlin O, Herzbergstr. aC Lumpen • Papierspäne • Pappen -Abfälle 1759] in bester Sortierung Original-Häusser-Fresse HUnran) Prppypn für alle Zwecke der Papier- lljUI aUI. I rbAA6n Industrie. Pack-, Glätt-, Präge-, Nass-, Ballen- etc. Pressen in allen Verhältnissen an zupassender Bauart mit feststehend, u. ausfahrbaren Presstischen. Bis 1000000 kg Druckvermögen. llydraul. Presspumpen und kraf- betrieb bis 400 Atm. mit selbsttätiger Aus- und Einrückung bei jedem ge wünschten Druck. — la Referenz, erster Firmen sowie Staatsbehörden des In- u. Auslandes. — Prospekte gratis u. franko. M. Häusser, Spezialfabrik, Neustadt a. Haardt Geschäftsgründung Tel.-Adr.: Pressenfabrik Telephon - Nr. 1825 Neustadthardt (38111 347 690. Schiedspruch Ich bitte um Ihren Schiedspruch in folgendem Fall: Ich lieferte der Firma Y in B (Ausland) mehrmals Klosettpapier rollen in der Schwere von etwa 250 g zu bestimmtem Preise. Neuerdings bestellte die Firma die gleiche Menge wie früher, jedoch mit der Bemerkung, 250—300 g Rollen. Um aber in jeder Beziehung sicher zu gehen, habe ich den Auftrag bestätigt: Rollen etwa 250 g zum früher gehabten Preis. Eine Einwendung gegen meine Besttigung bat der Kunde nicht erhoben. Die Rollen der Lieferung wogen 240—265 g. sodaß reichlich 250 g Durchschnittsgewicht vorhanden ist. Nach Lieferung schrieb mein Kunde, die Rollen wögen 50—60 g weniger als bestellt, und sandte mir durch die Post 2 Ausfallproben. Von diesen wog die eine Rolle 242 g, die andere 267 g. Ich verwarf die Rüge und bin fest überzeugt, in jeder Beziehung aufgabegemäß geliefert zu haben. X, Rollenpapierfabrik in A Die Firma Y in B (Ausland) bittet ebenfalls um unseren Schiedspruch, sagt aber, sie habe etwa 300 g schwere Rollen bestellt. Die uns von der Rollenpapierfabrik ein gesandte Bestellung lautet aber 250—300 g. Wenn die Rollenpapierfabrik nicht klar darüber war, ob 250—300 g oder 250 g in der Bestellung gemeint war, so mußte sie den Besteller fragen, durfte aber nicht eigenmächtig »etwa 2 5O g« bestätigen. Der Besteller durfte anderseits die Bestätigung 250 g nicht unbeanstandet lassen. Auf keinen Fall hat er Anspruch auf durchweg 300 g schwere Rollen, da er 250—300 g schwer bestellt hat. Der Spielraum von 250—300 g ist so groß, daß Rollen, die weniger als 250 g wiegen, nicht übernommen zu werden brauchten, wenn der Besteller die Bestätigung etwa 250 g nicht angenommen hätte. So aber hat er mit schuld, daß er untergewichtige Rollen erhalten hat. Durch Empfang von untergewichtigen Rollen hat er Schaden, da er nicht nach Gewicht, sondern nach Stück gekauft hat. Es wäre indessen unbillig, ihn den Schaden allein tragen zu lassen, da dieser mit durch die abweichende Bestätigung des Lieferanten verursacht worden ist; der Lieferer muß vielmehr auch einen Teil Dr. Jh. Jorn Grosszschoeher-Leipzig 6 Anzeigende und registrierende Geschwindigkeitsmesser (Tachometer) [2422 Zur Kontrolle der Papier- geschwindigkeit. Skalenteilung in m pro Minute. Antrieb durch Riemen oder direkte Kuppelung. Für Papierfabriken vielfach geliefert. F. R. Poller, Leipzig, Festigkeltsprüfer, Dickenmesser, Papierwagen, Aschegehaltsprüfer, Feuchtigkeitsgehaltsprüfer Aelteste Spezial-Fabrik für Prüfungs -Apparate — Geschäftsgründung 1780 = Chemikalien, Reagentien etc. zur Papierprflfung. [a22