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FACHBLATT Erscheint jeden Sonntag u. Donnerstag Schluß Donnerstag und Montag abend Bei der Post bestellt und ab genommen oder durch Buch handel bezogen: vierteljährlich 1 M. (Im Ausland mit Post-Zuschlag) Von d. Geschäftsstelle d.Bl. unter Streifband — In- und Ausland —: vierteljährlich 4 M. 50 Pf. Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin für Papier und Schreibwaren-Handel und -Fabrikation Buchbinderei, Druck-Industrie, Buchhandel sowie für alle verwandten und Hilfsgeschäfte: Pappwaren-, Spielkarten-, Tapeten-, Maschinen-, chemische Fabriken usw. Herausgegeben von Dr.-Ing. CARL HOFMANN Kaiserlicher Geheimer Regierungsrat Berlin SW 11, Papierhaus, Dessauer Str. 2 Telegramm-Adresse: Papierzeitung Berlin? Fernsprecher: Berlin Amt VI, Nr. 787 Preise der Anzeigen Die Petitzeile von 3 mm Höhe, 50 mm (/.-Seite) Breite 40 Pf. Umschlag 50 bis 60 Pf. 6mal in 1 Jahr 10 v.H. weniger 13 „ „ „ 20 „ • ,, 26 „ „ » 30 » „ 52 „ „ „ 40 » » 104 „ „ „ 50 ,, „ Für Annahme und freie Zu sendung der frei eingehenden Zeichen-Briefe hat Besteller der Anzeige 1 M. zu zahlen Stellengesuche zu halbem Preis Vorausbezahlung a. d. Verleger. Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin Alleiniges Organ des Papier-Industrie-Vereins und des Mitteldeutschen Papier-Industrie-Vereins Alleiniges Organ des Vereins Deutscher Buntpapier-Fabrikanten und des Vereins Deutscher Briefumschlag-Fabrikanten Alleiniges Organ der Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft und ihrer 8 Sektionen Organ von 10 Sektionen und für die Bekanntmachungen der Papiermacher-Berufsgenossenschaft Organ für die Bekanntmachungen der Vereine Deutscher Zellstoff-Fabrikanten und Deutscher Holzstoff-Fabrikanten Alleiniges Organ der Berliner Typographischen Gesellschaft Alleiniges Organ des Vereins Berliner Papiergrosshändler Alleiniges Organ der Freien Vereinigung Deutscher Tintenfabrikanten. Organ des Verbandes Deutscher Luxuspapierwaren-Fabrikanten Alleiniges Organ des Deutschen Papier-Vereins und seiner Zweigvereine. Organ des Schutzverbands für die Postkarten-Industrie, Sitz Berlin Organ des Vereins der Zellstoff- und Papier-Chemiker Nr. 100 Berlin, Sonntag, 13- Dezember 1908 XXXIII. Jahrg. Alle Postanstalten und Buchhandlungen nehmen Be stellungen zum Preise von 1 M. für das Vierteljahr (im Ausland mit Postzuschlag) an. Bezug unter Streifband kostet für In- und Ausland 4 M. 50 Pf. das Vierteljahr. Der vierteljährliche Postbezug kostet in: Belgien i Frank 67 Cts. Bulgarien 2 Frank 30 Cts. Dänemark 1 Krone 25 Oerc Egypten 130 Milliems Italien a Lire 49 Cts. Luxemburg 1 Mark 52 Pf. den Niederlanden 95 Cents und beim Deutschen Postamt in Norwegen 1 Krone 51 Oere Oesterr.-Ungarn 1 Krone 40 Heller Rumänien 2 Frank 55 Cts. Rußland 80 Kopeken Schweden I Kr. 38 Oere Schweiz 1 FAnk 90 Cts. Serbien 1 Frank 95 Cts. Konstantinopel 13 Piaster in Silber Deutsche Postämter nehmen auch Bestellungen auf einen Monat (für 34 Pf.) oder auf zwei Monate (für 67 Pf.) entgegen. INHALT Papierfabrikation und Großhandel Papier-Lieferung auf Abruf 388? Russisches Papicrholz für Skandinavien . 3889 Filztuchpreise 3890 Leimtestigkeits- Prüfung 3890 Verein der Zellstoff- und Papier-Chemiker (Abwässer der Zellstolf-Industrie) . . 3890 Märkte .... 3894 Paratfinseiden (Schiedspruch) 3896 Papier-Verarbeitung, Buchgewerbe: Berliner Typographische Gesellschaft . i 3897 Einigkeit macht stark! 3897 Fabrikation v. Maschinen-Tüten u. -Beuteln 38,8 Bucher tisch 3901 Schreibwaren-Handel t Papierfabriken — Großhändler — Klein händler ..... 3903 Tischausstattungen, Kreppapiere .... 3903 Unzüchtige Schrift 3904 Amerikanische Schreib waren 3904 Bilder als Weihnachtsgeschenk 3904 Probenschau 3904 Geschäfts-Nachrichten 3914 Börsenbericht 3916 In Deutschland patentierte Erfindungen 3918 Zolltarif-Entscheidungen 3920 3922 Warenzeichen 3924 Briefkasten 3927 Papier-Lieferung auf Abruf Reichsgerichts-Entscheidung. Nachdruck verboten Käufer und Verkäufer hatten einen Vertrag wegen Liefe rung eines großen Postens Papier geschlossen. Der Käufer war mit der Abnahme von fünf Raten in Rückstand gekommen, und vergebens hatte der Verkäufer wiederholt gemahnt, die fälligen Raten abzunehmen. Der Käufer machte, als der Verkäufer ernstlich drängte, den Einwand, es sei zwischen ihnen ver einbart worden, daß er, der Käufer, allmonatlich immer nur eine Rate abzunehmen habe. Während des Verlaufs dieser Ver handlungen waren wieder nach dem Vertrage einige Raten fällig geworden, und wiewohl der Käufer ganz kurz vorher er klärt hatte, er denke nicht daran, die fünf Raten mit einem Mal? abzunehmen, verlangte er urplötzlich von dem Verkäufer die sofortige Lieferung aller nach dem Vertrage eigentlich fälligen acht Raten. Zur Erfüllung dieses Verlangens war der Lieferant garnicht imstande, da er augenblicklich nicht soviel Ware am Lager hatte, und nunmehr erklärt der Abnehmer seinen Rück tritt vom Vertrag mit der Behauptung, der Gegner könne ja nicht vertragsmäßig liefern. Der Lieferant sah sich infolge dessen veranlaßt, gegen den Kunden eine Klage auf Schaden ersatz anzustrengen, und das Reichsgericht hat, in Ueberein stimmung mit dem Urteil der Vorinstanz, den Anspruch des Klägers für berechtigt erklärt. Freilich sei der Lieferant nur dann befugt gewesen, auf Abnahme der fünf Raten zu klagen, wenn er selbst zur Lieferung bereit war. Nun hat aber der beklagte Abnehmer dem Verlangen auf Abnahme der fünf Raten wider sprochen und stets den Standpunkt vertreten, er brauche monat lich nur eine Rate abzunehmen. Demgegenüber ist der Kläger nicht gehalten gewesen, auch ferner die sämtlichen fünf Raten während der schwebenden Vergleichsverhandlungen bereit zu halten, zumal der Beklagte selbst in seinem Schreiben betönt, ' laut Vertrag sei nur in monatlichen Abständen zu liefern. So- 1 nach ist der Kläger mit der Lieferung nicht in Verzug geraten. J Abgesehen davon muß es auch als ein Verstoß gegen Treu und | Glauben erachtet werden, wenn der Beklagte während der Ver-' gleichsverhandlungen den Kläger mit einem Verlangen über raschte, auf das dieser nicht gefaßt sein konnte. Nachdem der Beklagte kurz vorher betont hatte, daß er selbstverständlich nur monatliche Teillieferungen abnehmen könne, durfte er nicht ur plötzlich, ohne daß inzwischen etwas geschehen war, die so fortige gleichzeitige Lieferung der fünf Raten zuzüglich der drei folgenden auf einmal verlangen. Sonach war der Lieferant mit seiner Klageforderung im Recht. Russisches Papierholz für Skandinavien In Norwegen wollen mehrere Zellstoffabriken mit Rück sicht auf die hohen Preise für einheimisches Papierholz einen Versuch mit russischem Fichtenholz machen, das im Frühjahr, wenn die russischen Häfen eisfrei sind, eingeführt werden soll. Auch in dem andern skandinavischen holzreichen Land, Schweden, wird man russisches Holz beziehen, Indem eine Anzahl Papier- und Holzstoffabriken im südlichen Schweden kürzlich mit der Firma Gebrüder Maslow & Co. in Petersburg einen Kontrakt über Lieferung von russischem Kiefernholz im Betrage von über 2 Mill. M. abgeschlossen hat. Dieser auf den ersten Blick merkwürdige Schritt erklärt sich dadurch, daß es für Fabriken in Südschweden billiger ist, Holz aus Rußland statt aus Nordschweden zu beziehen. Die erwähnte Petersburger Firma läßt einen neuen Dampfer bauen, der besonders für den Holztransport nach Schweden berechnet ist. (Hamburg. Corresp.) Die Aussperrung in den norwegischen Zellstoffabriken, die vor einiger Zeit beschlossen wurde (s. Nr. 95 S. 3702), ist vermieden worden. Verhandlungen zwischen den Verbänden der Arbeitgeber und -nehmer führten nämlich zur Einigung über die Arbeitsbedingungen in den sechs Fabriken, wo Streitigkeiten vorgekommen waren. Die Ver- i einbarung setzt vierprozentige Kürzung der höheren Lohn- klassen auf drei Jahre fest, ist den Arbeitern jener Fabriken vorgelegt wurden, und diese haben sie angenommen. CI. 11 (Frkf. Ztg.)