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Papier-Z eitun FACHBLATT FACHBLATT Erscheint jeden Sonntag u. Donnerstag Schluß Donnerstag und Montag abend Bel der Poet bestellt und ab- genommen oder durch Buch handel bezogen: vierteljährlich 1 M. (Im Ausland mit Post-Zuschlag) Von d. Geschäftsstelle d.Bl. unter Streifband — In- und Ausland —: vierteljährlich 4 M. 50 Pf. Erfüllungs- n. Zahlungsort Berlin für Papier- und Schreibwaren-Handel und -Fabrikation Buchbinderei, Druck-Industrie, Buchhandel sowie für alle verwandten und Hilfsgeschäfte: Pappwaren-, Spielkarten-, Tapeten-, Maschinen-, chemische Fabriken usw. Herausgegeben von Dr.-Ing. CARL HOFMANN Kaiserlicher Geheimer Regierungsrat Berlin SW 11, Papierhaus, Dessauer Str. 2 Telegramm-Adresse: Papierzeitung Berlin. Fernsprecher: Berlin Amt VI, Nr. 787 Preise der Anzeigen Die Petitzeile von 3 mm Höhe, 50 mm (/-Seite) Breite 40 Pf. Umschlag 50 bis 60 Pf. 6mal in I Jahr 10 v.H. weniger 13 „ „ „ 20 „ „ 26 » » „ 30 » » 62 » „ » 40 „ » 104 » » » 60 ,, » Für Annahme und freie Zu- : Sendung der frei eingehenden l Zeichen-Briefe bat Besteller j der Anzeige I M. zn zahlen Stellengesuche zu halbem Preis Vorausbezahlung a. d. Verleger. . Erfüllungs- n. Zahlungsort Berlin Alleiniges Organ des Papier-Industrie-Vereins und des Mitteldeutschen Papier-Industrie-Vereins Alleiniges Organ des Vereins Deutscher Buntpapier-Fabrikanten und des Vereins Deutscher Briefumschlag-Fabrikanten Alleiniges Organ der Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft und ihrer 8 Sektionen Organ von 10 Sektionen und für die Bekanntmachungen der Papiermacher-Berufsgenossenschaft Organ für die Bekanntmachungen der Vereine Deutscher Zellstoff-Fabrikanten und Deutscher Holzstoff-Fabrikanten Alleiniges Organ der Berliner Typographischen Gesellschaft Alleiniges Organ des Vereins Berliner Papiergrosshändler Alleiniges Organ der Freien Vereinigung Deutscher Tintenfabrikanten. Organ des Verbandes Deutscher Luxuspapierwaren-Fabrikanten Alleiniges Organ des Deutschen Papier-Vereins und seiner Zweigvereine. Organ des Schutzverbands für die Postkarten-Industrie, Sitz Berlin Organ des Vereins der Zellstoff- und Papier-Chemiker Berlin, Sonntag, 6- Dezember 1908 XXXIII. Jahrg. Nr. 98 Alle Postanstalten und Buchhandlungen nehmen Be stellungen zum Preise von 1 M. für das Vierteljahr (im Ausland mit Postzuschlag) an. Bezug unter Streifband kostet für In- und Ausland 4 M. 50 Pf. das Vierteljahr. Der vierteljährliche Postbezug kostet in: Belgien i Frank 67 Cts. Bulgarien 2 Frank 30 Cts. Dänemark 1 Krone 25 Oere Egypten 130 Milliems - Italien 2 Lire 49 Cts. Luxemburg 1 Mark 52 Pf. den Niederlanden 95 Cents und beim Deutschen Postamt in Norwegen 1 Krone 51 Oere Oesterr.-Ungarn 1 Krone 40 Heller Rumänien 2 Frank 55 Cts. Rußland 80 Kopeken Schweden 1 Kr. 38 Oere Schweiz 1 Frank 90 Cts. Serbien 1 Frank 95 Cts. Konstantinopel 13 Piaster in Silber Deutsche Postämter nehmen auch Bestellungen auf einen Monat (für 34 Pf.) oder auf zwei Monate (für 67 Pf.) entgegen. I N H Papierfabrikation und Großhandel: Filztuchpreise, Holzschliff-Lieferung . . 3813 Londoner Schlittenfahrer des Papierfachs 3814 Britisch. Papierstoff-Verein, Gautschwalze 3814 Schwimmende Hörde für Papierholz . . 3815 Holländer-Arbeit 3815 Bagasse-Papierfabrik auf Trinidad . . . 3815 = Fachliteratur . . 3816 Märkte 3818, Maschinenglatt gelbl. Schablonen papier, Packpapier (Schiedsprüche) . . . 3829 Papier-Verarbeitung, Buchgewerbe: Berliner Buchgewerbesaal ... 3823 Berliner Typographische Gesellschaft . * 3823 Verb. Deutsch. Luxuspapierw.-Fabrikanten 3823 Gefängnis-Buchbinderei, Die Plakatsteuer 3823 Die Anzeigensteuer u. d. illustr. Zeitschriften 3824 Die Steindruckerei- Arbeiter Berlins gegen die neuen Steuern . 3825 ALT Schutz des Zeitungstitels 3825 3826 Urheberschutz für Ortsverzeichnisse . . . 3826 Buchdruck-Gewerbe in Steiermark . , . 3826 Lehrlings-Abteilung des Verbandes der Lithographen, Steindrucker usw. . . . 3827 Aussperr, d. schwed.Buchbinderei-Arbeiter 3827 Eingänge, Büchertisch 3827 Schreibwaren-Handel: Papier-Verein Berlin u. Provinz Brandenburg 3829 Ansichtskarten-Vertrieb für kirchl. Zwecke 3829 Kopfüberdruck bei Hauptbüchern ... 3829 1. Oesterreichischer Postkartentag ... 3829 Geschäfts-Nachrichten 3839 In Deutschland patentierte Erfindungen . . 3842 Doppelte und amerikanische Buchführung . 3846 Verjährung von Warenforderungen .... 3848 Eine Beilage von der Peniger Maschinenfabrik und Eisengießerei Aktien-Gt Seilschaft, Penig i. Sa- Filztuchpreise Eingesandt Verschiedenen Anregungungen aus den Kreisen unserer ver ehrten Kundschaft folgend, beehren wir uns zu dem in Nr. 43 des Wochenblatts für Papierfabrikation erschienenen Artikel »Filz- und Siebpreise« (Seite 3606— 3607) folgendes zu bemerken: Die Ausführungen in dem genannten Artikel entsprechen in vielen Punkten nicht den tatsächlichen Verhältnissen. Es würde jedoch zu weit führen, an dieser Stelle auf die Einzel heiten näher einzugehen. Wir beschränken uns daher darauf, die auf Seite 3607 gegebene Statistik über die Wollpreise vom Juli 1907 bis August 1908 näher zu beleuchten. Die unter Position »Bremen« und »Leipzig« aufgeführten Wollen, insbesondere Kammzag und Kämmlinge, sind für die Filztucbfabrikatlon vollständig unverwendbar. Es kommen da her nur die Wollen unter Position »Berlin« und »München« in Betracht. Die Preise betrugen im Juli bis August 1907 laut der erwähnten Statistik für mittelfeine Wollsorten norddeutscher Schäfereien 350 M., für süddeutsche 305 M., also im Durch schnitt 3271/2 M. Im Juli bis August 1908 betrugen die Preise für norddeutsche Schäfereien 315 M. bezw. 320 M., für süd deutsche 285 M. bezw. 290 M. Der Durchschnitt war folglich 30212 M. Hiernach ist ein Rückgang von 25 Pf. per Kilo tür das Roh produkt zu berechnen. Ende Juli 1908 setzten wir unsere Filztucbprelse für das fertige Fabrikat um 20 Pf. herab. \i Diese Herabsetzung entspricht demnach vollkommen den Verhältnissen, wenn man berücksichtigt, daß unsere Fabrikations kosten noch durch erhöhte Löhne, Verkürzung der Arbeitszeit, Steigerung der Preise iast aller Betriebsmaterialien usw. wesent lich verteuert sind. Selt unserer Preisermäßigung sind die Wollpreise wieder steigend. Vtreinigung Deutscher FUztuch/abrikanten Dr. Cretnet Holzschliff-Lieferung Ein langwieriger Prozeß, der für die Ausfuhr treibenden schwedischen Holzschleifereien von erheblicher Bedeutung werden kann, kam am 19. November in Stockholm am Rathaus gericht zur vorläufigen Entscheidung. Die französische Papier firma Hayman, Geismar, Levy & Co. in Paris klagte wegen aus gebliebener Holzschlifflieferungen gegen den Großhändler Sven Otto Svensson in Stockholm auf Schadenersatz. Die Firmen hatten über Lieferung von 4000 Tonnen Holzschliff, die Svensson nach und nach liefern sollte, Vertrag geschlossen. Wie sich später herausstellte, hatte die französische Firma trockenen, Svensson aber nassen Holzschliff gemeint. Da S. seine Lieferpflicht nicht erfüllte, mußte sich Kläger zu bedeutend höherem Preise von anderer Seite Holzschliff verschaffen. Im Vertrag war der Preis auf 10 Frank die 100 kg festgesetzt, nach Meinung des Klägers für lufttrockene Masse, eine Bestimmung, die seiner Ansicht nach durch den in Frankreich herrschenden Handelsbrauch noch deutlicher wird. Zur Stütze dafür, daß dieser dem Ver käufer bekannt sein mußte, berief sich Kläger auf die in der schwedischen Zeitschrift »Svensk Export« vorkommenden Preis sätze. Aus diesen gehe hervor, daß zu dem Zeitpunkt des Ver tragsabschlusses der allgemeine niedrigste Preis für schwedischen ausgeführten nassen Holzschliff 10,50 Frank für die 100 kg trocken gedachter Ware war, aber ferner auch, daß der Preis für trockenen und nassen Holzschliff mechanischer Bereitung in Frankreich fast regelmäßig in gleicher Höhe angegeben wird, weil man in Frankreich, wenn man von Holzschliff rede, nur an den Fasergehalt denke und die 50 v. H. Wasser un berücksichtigt lasse. Es wäre also widersinnig, sich zu denken, daß man 10 Frank für 100 kg erhalten könne, wovon 50 v. H. aus Wasser bestände. Der Käufer ging vielmehr von der Be trachtungsweise aus, die den erwähnten offiziellen schwedischen Notierungen zagrunde liegt. Der Beklagte machte geltend, er brauche sich an den fran zösischen Handelsbrauch nicht zu kehren, und es sei fest-