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3776 PAPIER-ZEITUNG Nr. 96 Briefkasten Der Frage muß io-Pf.-Marke befliegen. Anonyme Anfragen bleiben unberücksichtigt Antwort erfolgt ohne Gewähr. Kostenfrei nur, wenn Abdruck ohne Namen gestattet Untergrundfarbe für Bronzedruck 9662. Frage: Wir haben eine Druckarbeit geliefert wie Vor lage I, welche uns unser Auftraggeber mit dem Bemerken zur Verfügung stellt, der Silberdruck decke nicht richtig und habe keinen Halt. Der Druck wird nach Fertigstellung auf der Rück seite zum Aufprägen grundiert wie Vorlage 2. Wir haben die Auflage neu gedruckt, wobei sich derselbe Uebelstand, Durch scheinen der Untergrundfarbe, zeigt, und wir senden Ihnen zur Untersuchung einen Bogen mit der Vordruckfarbe für den Silberdruck (Vorlage 3) sowie einige mit Aluminiumbronze ver sehene Bogen ein. Zur Erleichterung der Untersuchung fügen wir eine Farbprobe bei, mit welcher der Untergrund vor genommen wurde, und ein Paketchen Aluminiumbronze sowie einige unbedruckte Bogen desselben Papiers. Worauf beruht das Nichthalten der Bronze, das Durchscheinen der Unterdruckfarbe und das unscheinbare Aussehen der Bronze? Wie Sie aus der Papierprobe sehen, haben wir unserem Drucker gutes holzfreies Chromopapier gegeben, das unserer Meinung nach den gestellten Ansprüchen vollauf genügen müßte. Gutachten eines hachmannes: Die Schuld liegt nicht am Papier, sondern am Drucker. Von mir erzielte Abdrücke R. 1 und R. 2 ergeben, daß sich die mit der eingesandten Farbe und Bronze hergestellten Abdrücke nach 1/2 Stunde nicht mehr herunterwischen lassen, sondern fest wie Eisen auf dem Papier haften, ohne einen Unterdrück gemacht zu haben. Die Hauptschuld ist in der vom Fragesteller be nützten Unterdruckfarbe zu suchen, welche nicht genug Klebstoff und zu viel Trockenstoff enthält. Infolgedessen trocknet die Farbe schon beim Drucken auf der Walze, daher muß das Papier abreißen. Um das zu vermeiden, hat der Drucker des Fragestellers offenbar Fettstoffe, wie Petroleum, Talg oder dergl. zu Hilfe genommen, diese hindern aber die nötige Verbindung der Bronze mit der Farbe. Eine bewährte Unterdruckfarbe für Bronze wird her gestellt, indem man Terra di Siena verwendet, welcher man eine Spitze Blau zusetzt, um grünlichen Ton zu er zielen. Dieser Ton paßt zu jeder Bronze bedeutend besser als der rötliche Ton der eingesandten Untergrundfarbe. Um der Untergrundfarbe den nötigen Klebstoff zu geben, der das Verbinden mit der Bronze ermöglicht, setzt man der Farbe nicht allein dünnen, sondern auch etwas zäheren Firnis und den nötigen Kopallack (Bernsteinlack) zu. Falls das Papier beim Hinzusetzen von zäherem Firnis abreißt, empfiehlt es sich, der Druckfarbe flüssigen Buchbinder leim beizumischen. Dieser hat den Vorteil, daß er die Farbe nicht strenger macht und für festeres Anhaften jeg licher Bronze bürgt. Das Verhältnis ist: auf ein Wasser glas Farbe 1 bis 11/2 Eßlöffel flüssigen Leim. Es empfiehlt sich, den Leim erst zuzusetzen, wenn mit dem Fortdruck begonnen wird und nicht vorher, wenn etwa noch mehr stündige Korrekturen oder Einrichtungen zu machen sind. Beim Bronzieren ist darauf zu achten, daß die Bronze nicht nur auf den Bogen gewischt, sondern mit der Druckfarbe durch Anreiben innig verbunden wird, was in vorliegendem Falle auch nicht geschehen ist, denn sonst hätte der Uebel stand sofort gemerkt werden müssen. A. R. Lohnzahlung während der Kontrollversammlung 9663. frage: Besteht eine gesetzliche Verpflichtung oder ein Ortsgebrauch, wonach an Arbeitnehmer in lithographischen Anstalten (Drucker, Lithographen), denen Wochenlohn unter Zugrundelegung der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden ge zahlt wird, bei Versäumnis durch militärische Kontrollversamm lungen der Lohn ohne Kürzung zu zahlen ist? Wieviel Stunden kann der Arbeitnehmer z. B. fortbleiben, wenn der Lohn während der Abwesenheit gezahlt wird? Antwort: Nach § 616 BGB muß der Arbeitgeber den Lohn dem Arbeiter weiter bezahlen, wenn dieser für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit infolge seiner Militär pflicht die Arbeit versäumen muß. Ein Ortsgebrauch kann diese gesetzliche Bestimmung nicht aufheben, wohl aber kann im Dienstvertrag bestimmt werden, daß der Arbeit nehmer während seiner durch militärische Gründe ver anlaßten Abwesenheit keinen Lohn erhält Fehlt eine solche Vereinbarung, so muß die Zeit, die im Sinne des Gesetzes für verhältnismäßig nicht erheblich gilt, von Fall zu Fall bestimmt werden. Renger Renger Renger Renger Renger Renger Renger Renger Renger Renger Renger Renger F A V o R I T 222622222770022222825172272221722222222/77772 Syofar Javc S - dyotenFavore -MyotemJuvere -Nsetere on ■ ceg Mßengez oveozf-er &. .&ce Me• « c nhe n' F A 1% R I T Renger Renger Renger Renger Renger Renger Renger Renger Renger Renger Renger Renger 3877 Jul.Schönfeld, Berlin Fabriku. Lager Cassablocks Notizblocks KeVnerblocks Bonbiicher Billets 8 E Wir fabrizieren: 1. alabasterkreuze Postkarten mit Bibeltexten Moiksbüder Spiele für jung und alt folbrandprüdpe Wandprüdye aus Karton Karten zu allen Gelegenheiten Olrittbaumrdymud Illustr. Preisverzeichnisse z. Diensten Echten Fischleim von unerreichter Bindekraft und grosser Ergiebigkeit, dickflüssig, kalt zu verwenden, sehr haltbar, liefern selten preiswert [11589 Dittmann & Becker Importeure, Dresden-A. 16 Gebrüder Müller, Coswig (Anhalt) fertigen als Spezialität: Alfa-, Seip- und sogen, schwed. Selden ■owle [6002 eins eit. glatte Pack- und Kraftpapiere in Formaten und Rollen Verantwortlicher Schriftleiter Siegmund Ferencei, Friedenau. Zuschriften nur an Papier-Zeitung, Berlin SIV11 erbeten Druck von A. W. Hayn’s Erben, Berlin SW 68, Zimmerstraße 39