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DAPIER-VERARBEITU N G Iw Bu CH GE WERBE &IÜ] Uebertretong Bild i Sie besteht oder Draht, der Hand in das der Maschine Getriebe ver- gebracht. Behinderung bei der Bedienung der Maschine sei aus geschlossen und auch die Beaufsichtigung! der Waben und der Form nicht gestört. Auch sei dafür gesorgt, daß die Maschine nicht in Betrieb gesetzt werden könne, so lange das Netz, das sich nach Lösung aus der unteren Befestigung selbsttätig unter dem Farb kasten aulrollt, nicht heruntergezogen und wirksam gemacht sei. Diese Schutzvorrichtung sei ohne Zweifel praktisch und wirksam, sie sei aber von der Berufsgenossenschaft nicht zwangsweise angeordaet worden, weil man unterscheiden müsse zwischen den Gefahren, welche auch beim ordnungsmäßigen Betriebe vorhanden sind und solchen, bei denen es sich um Berliner Typographische Gesellschaft Am 3 November gib der Vorsitzende folgende Eingänge bekannt: Von der Schriligießerei Emil Gursch ein Musterheft der Sirius Ornamente, von den Firmen H. Berthold und Bauer & Co ein sogen an nt es Blockheft mit Anzeigen- und Reklamesehriften, welche ■sich dadurch auszeichnen, daß durch das Vorhandensein von Buch staben verschiedener Stärke eine zu breite Zeile leicht in das ge wünschte Format gebracht werden kann; von Herrn Philipp Messenzebl vier gebundene Jahrgänge des »Journal für Buch druckerkunst«; von der Typographischen Gesellschaft in Mann heim Ludwigshafen ein Programm für das Wintersemester; von dem Kaiser-Panorama ein Angebot zum Bezüge von Vorzugs billets; von der Firma Siegfried Scholem eine sehr gefällige Gescbäftsreklame. Weiter teilte der Vorsitzende mit, daß Herr Direktor Jessen sich bereit erklärt habe, die Gesellschaft am Montag, 7 oder 15 Dezember 1908, zu einem Vortrage über die Literatur des graphischen Kunstgewerbes im Hörsale des Kunst gewerbemuseums einzuladen. Aufgenommen wurden als neue Mitglieder die Herren Wil helm Filter (Emil Saatz), Teltowerstr. 33, Hans Utech bei A. Seydel & Co. und Artur Breitfeld (Geb. Rosolleck), Fried- richstr. 213. Zur Mitgliedschaft angemeldet wurde Herr Georg Jarlus (Druckerei Technik), O 27, Krautstr. 33. Hierauf hielt Herr Baumeister den angekündigfen Vor trag über Fächer die Buchstaben gern derart fest, daß sie Fnur unter Zuhilfenahme der Ahle gelockert werden können, und auch die oberen Lagen der Buchstaben sind oft so aneinandergedrängt, daß zei raubendes Auflockern notwendig wird. Um diesem Uebelstand abzuhelfen, hat Herr Stolzenwald Einlagen in die Fä her geschaffen, welche einen durch kreisrunde Vertiefungen unterbrochenen Boden darstellen, Bild 1. Hierdurch er- rühren Schließlich machte der Vortragende noch darauf auf merksam, daß es im Interesse des Verletzten liege, daß jeder Unfall sofort angemeldet werde, well sich später oft der Beweis dafür nicht erbringen lasse, und der Anspruch aus diesem, Grunde zurückgewiesen werde. Unfälle, die sich auf dem Wege von der Wohnung des Angestellten zum Betriebe und von da. zurück ereignen, würden nach der ständigen Rechtsprechung des Reichs-Versicherungsamts nicht als Betriebsunfälle ange sehen, auch werde für unwesentliche Verstümmelungen an den Fingern nach eingetretener Gewöhnung an diesen Zustand eine Rente nicht gezahlt. Wenn ein Verletzter sich mit dem Bescheid der Berufsgenossenschaft nicht einverstanden erkläre, so brauche er sich nicht an Winkelkonsulenten zu wenden. Es genüge, wenn dem Schiedsgericht für Arbeiterversicherung in kurzen Worten mitgeteilt werde, daß man Berufung gegen den Bescheid einlege. Dasselbe sei der Fall, wenn sich ein Verletzter bei der Ent scheidung des Schiedsgerichts nicht beruhigen wolle; er habe nur dem R> ichs-Versicberungsamt mitzuteilen, daß er Rekurs dagegen erhebe. Das Weitere werde dann von diesen Instanzen ohne weiteres veranlaßt. Auch die Einholung ärztlicher Gut achten habe in solchen Fällen für die Verletzten geringen Wert, da die Festsetzung der Berufsgenossenscbaft' auf Grund ärztlicher Gutachten erfolge und das Schiedsgericht wie auch das Reichs-Versicherungsamt in zweifelhaften Fähen stets noch ärztliche Ooergutachten einbolen, ohne daß dem Verletzten hierdurch Kosten erwachsen. Wer seine Angelegenheiten beim Reichs-Versicherungsamt picht persönlich vertreten könne, der möge sich an das Arbeitersekretariat im Gewerkschaftshaus, Engelufer 15, wenden; dort werde Ihm, wenn seine Sache nicht ganz aussichtslos sei, kostenlos ein Vertreter gestellt. — Hieran schloß sich noch ein Meinungsaustausch. "ed Sodann führte Herr Albert Stolzenwald die ihm patentierten Eilgriffböden vor. Bekanntlich setzen sich in den Schriftkästen am Boden der von Vorschriften der Berufsgenossenscbaft dies bei dem Herunterdrücken von Spießen Schutzvorrichtungen Er bemerkte einleitend, es sei bedauerlich, daß für die von der Berufsgenossenschaft angeordneten Schutzvorrichtungen gerade bei derjenigen Personen, für welche sie geschaffen seien, so geringes Interesse vorliege. So seien die Finger schutzvorrichtungen an Tiegeldruckpressen viel ach in mangel haftem Zustande angetrolfen worden; zuweilen seien dieselben sogar von den Anlegerinnen unwirksam gemacht worden, ohne daß die Betriebsleitungen dagegen eingeschritten seien. Ebenso seien die Schutzbret er an den Seitengestellen der Schnell pressen und unter den Anlegetischen häufig nicht an ihrem Platze; sie würden beim Reinigen der Maschinen abgenommen und dann nicht wieder an Ort und Stelle gebracht. Es scheine wenig bekannt zu sein, daß die leitenden Personen für solche Mängel zur Verantwortung gezogen und in Strafe genommen werden können; bei einem hierdurch verur-achten Unfall hätten sie außerdem Bestrafung wegen fahrlässiger Körperver letzung zu gewärtigen. Der Betriebsunternehmer aber habe in solchem Falle nicht nur der Berufsgenossenschaft alle Auf wendungen, welche sie für einen solchen Unfall machen müsse, zu erstatten, es stehe den Verletzten auch noch ein weiterer Anspruch zu, denn die Berufsgenossenscbaft entschädige nicht den vollen Schaden. Nach dem Gewerbe Unfall versicherungs-Gesetz käme z. B. bei einem Jahres arbeitsverdienst von 1800 M. nur der Betrag von 1500 M. voll und von den über-chießenden 300 M. nur 1/a — gleich 100 M., zusammen also der Betrag von 1600 M. als anrechnungsfähiger Arbeitsverdienst in Frage. Hiervon betrage die Vollrente, die Im Höchstfälle gezahlt werde, nur 2/3 = 1066 M. Mit hin blieben noch 734 M. übrig, für welche der Betriebsunternehmer oder sein Vertreter, den ein straffälliges Verschulden treffe, haftbar gemacht werden könne. An Tiegeldruckpressen mit Motorbetrieb solle man nur geübte Anlegerinnen beschäftigen und alle Personen, die in Buebdruckereien noch nicht tätig waren, bei ihrem Eintritt über die Gefahren des Betriebes unterricnten. Es sei bekannt, daß die gedruckt ausgehängten Warnungen und Plakate ■wenig Beachtung fänden. Hierauf gab der Redner eine ausführliche Schilderung der Sommer'schen Schutzvorrichtung für Schnellpressen, weiche die Verletzung beim Herunterdrücken von Spießen vei meiden soll. (Beschrieben und abgebildet in Nr. 52 von 1908.) aus einem jalousieartigen Netzgeflecht aus Hanf , Welches dicht vor den Auftragwalzen vom Farbkasten bis auf die Schriftform reiche. Hierdurch werde das Hinein- Bekanntlich sei es ausdrücklich verboten,, während des Ganges der Maschinen Form und Walzen zu be- geraten der Haud in das Getriebe der Maschine ver hindert. Gleichzeitig aber werde die Maschine, sobald das Netz berührt und nach hinten ^gedrückt wird, sofort zum Stillstand handle, wie der Fall ist.