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PAPIER-ZEITUNG Nr. 99 4418 In Deutschland patentierte Erfindungen Sämtliche Patentschriften werden, soweit sie noch vorhanden sind, zum Preise von 1 M. für jede Patentschrift von dem Kaiserlichen Patentamt zu Berlin SW 61, Gitschinerstr. 97—103, an Jedermann abgegeben. Man sende den Betrag an die genannte Verkaufsstelle durch Postanweisung und bezeichne darauf deutlich die Nummer der gewünschten Patentschrift Papierstoffholländer von Ferdinand Pitzler in Birkesdorf b. Düren. DRP 192449. (Kl. 55) Der Stoff fließt bei seinem Umlauf im Holländertrog über trichterförmig nach unten zu laufende Leitflächen. Bei dem im Längsschnitt und Grundriß dargestellten Ausführungsbeispiel ist im abfallenden Teil des Kropfes eine trichterförmige Leitfläche a angeordnet, über die der von der Walze b gehobene Stoff in den Trogkanal d und durch diesen der Walze b wieder zufließt. Die Walze b schleudert den Stoff in einzelnen Teilchen auf die trichter förmige Leitfläche a, wo alle Stoffteilchen nach der Mitte fließen und sich so gründlich durcheinandermischen. Die trichterförmigen Leitflächen können auch ringsum geschlossen, also als unten offener Volltrichter ausgebildet sein. Zur Erzielung guter gleichmäßiger Mischwirkung müssen die trichterförmigen Leitflächen die ganze Breite Bild 1 des Trogkanals einnebmen und in einem Punkte oder in einer kleinen Fläche am Boden des Holländertroges enden. Die Patentschrift erläutert noch zwei andere Aus führungsformen. Patent- Ansprüche: 1. Papierstoffholländer, dadurch gekennzeichnet, daß der Stoff bei seinem Umlaufe über trichterförmig nach unten zu laufende Leitflächen fließt. 2. Papierstoffholländer nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die trichterförmigen Leitflächen im ab fallenden Teil des Kropfes liegen. 3. Papierstoffholländer nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die trichterförmigen Leitflächen die ganze Breite des Trogkanals einnehmen. 4. Papierstoffholländer nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die trichterförmigen Leitflächen in einer Spitze oder in einer kfeinen Fläche am Boden des Holländertroges enden. 5. Papierstoffholländer nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die trichterförmigen Leitflächen kreis förmig, eckig oder oval sind. Verfahren zur Herstellung von geätzten Hochdruckformen in lithographischer Punktiermanier von John Bachmann in Jersey^ City, V. St. A. DRP 191 370. (Kl. 57) Bei diesem Verfahren werden die einzuätzenden Bilder durch photographische Uebertragung von Originalen ge wonnen, die durch Abdruck einer Lichtdruckform in einer für die Wiedergabe der erforderlichen Bildtöne zu steifen Farbe auf ungekörntes Papier und Ersetzung der fehlenden Töne durch Retusche von Hand nach Art der lithographi schen Punktiermanier erhalten sind. Man erhält steindruckähnliche Buntdrucke mit Hilfe des .gewöhnlichen Buntdrucks, welche den Eindruck von Lithographien erwecken, weil sie in Punktiermanier dar gestellt erscheinen. Will man Buntdrucke herstellen, so werden zunächst von dem zu vervielfältigenden Bilde auf photographischem Wege und in üblicher Weise mit Hilfe von Farbenfiltern drei Negative hergestellt, eins für gelb, eins für rot und eins für blau. In gewissen Fällen ist noch ein viertes, neu trales, ohne Farbenfilter aufgenommenes Negativ nötig. Mit Hilfe dieser Negative werden nun in bekannter Weise licht empfindliche Chromatgelatineplatten belichtet und als Licht druckform entwickelt, sodaß das Bild beim Darüberrollen einer mit Druckfarbe eingefärbten Walze erscheint. Patent-Anspruch: Verfahren zur Herstellung von geätzten Hochdruck formen in lithographischer Punktiermanier, dadurch gekenn zeichnet, daß die einzuätzenden Bilder durch photo graphische Uebertragung von Originalen gewonnen werden, die durch Abdruck einer Lichtdruckform in einer für die Wiedergabe der erforderlichen Bildtöne zu steifen Farbe auf ungekörntes Papier und Ersetzung der fehlenden Töne durch Retusche von Hand nach Art der lithographischen Punktiermanier erhalten sind. Vorrichtung zum Feststellen von Tintenflaschen, -fässern und ähnlichen Gefäßen von Pritz Dietrich in Karlsruhe und Willy Gartenschläfer in Kassel. DRP 187 177. (Kl. 70) Die Gefäße werden auf einer Fußplatte beim Einschieben bis zu einem Anschläge durch zwei in Führungen laufende stark gespannte Federn festgehalten. Die Einzelheiten wolle man aus der Patentschrift ersehen Briefhalter mit einem geteilten Aufreihstift von Eberhard IPirth und Joseph IPillemann in Heilbronn. DRP 187 087. (Kl. 11) Die Grundplatte e trägt in bekannter Weise den festen Aufreihstift a. An diesen schließt sich der am Hebel b sitzende, um die Drehachse d drehbare bewegliche Stift a' an, der durch die Feder f stets gegen den Stift a gedrückt wird. Ebenfalls um d drehbar ist der Loch hebel c, der auf dem Stift a, a' geführt wird. Zum Aufreihen von Briefen o. dgl. wird der Hebel c angehoben. So bald dieser gegen den Hebel b trifft, wird dieser mit Stift a1 ebenfalls von a entfernt. Nach Einführung eines Schriftstückes wird der Hebel c zurückbewegt, worauf Hebel b dieser Be wegung unter der Wir kung der Feder f folgt, bis die Stifte a, a' auf einander treffen. Bei weiterer Bewegung des Hebels c erfolgt zunächst das Lochen des einge fügten Papiers und hier auf das Andrücken des neu aufgereihten Briefes an die bereits aufge reihten. Patent-Anspruch: Briefhalter mit einem geteilten Aufreihstift, dessen be weglicher Teil unter der Wirkung einer Feder genau an schließend gegen den festen Teil gedrückt wird, dadurch ge kennzeichnet, daß auf dem Aufreihstift (a, a') ein an sich bekannter Lochhebel (c) geführt wird, der um die Dreh achse (d) des beweglichen Stiftes (a 1 ) drehbar ist.