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Verband der Postkarten-Grossisten Sitz Hamburg I, Paulstraße 12 II Versammlung am Montag, 25. November, im JungJernstieg-Restaurant Die Versammlung war im Gegensatz zu den früheren Ver sammlungen nur schwach besucht. Besonders lebhaft war die Aussprache über Punkt I der Tagesordnung: »Wie interessieren wir die Detaillisten Jür unsere Bestrebungen?^ Es wurde allgemein über Gleichgiltigkeit der Detaillisten gegenüber den Versand häusern und Schleuderfirmen geklagt. Verschiedene Vor schläge wurden gemacht, um die Detaiilisten darauf binzuwelsen, daß sie sich durch Unterstützung derartiger Geschäfte selbst das Grab graben. Doch wurde aus gewissen Gründen davon ab gesehen, einen Beschluß zu fassen. Bei Punkt 2 wurde den Mitgliedern zur Pflicht gemacht, kleine Mengen nur gegen Bar zahlung zu verkaufen. Die übrigen Punkte boten weniger An regung und wurden glatt erledigt. Schluß der Sitzung gegen 121/2 Uhr. I. A.: A. Büttner Verhängen des Schaufensters an Sonntagen in der Mark Brandenburg Zu Nr. 97 Seite 4318 In der Kreissynode Friedrich-Werder II, Berlin, wurde am 15. Mai 1907 folgender Antrag angenommen: »Kreissynode wolle ihren Vorstand beauftragen, bei dem Herrn Minister des Innern in Gemäßheit des vom Kgl. Konsistorium unterm II: September 1905 genehmigten Beschlusses vom 25. Mai 1905 dahin vorstellig zu werden, nunmehr die Verfügung betreffend Verhängung der Schau fenster während der Sonn- und Feiertage baldmöglichst aufzuheben.< Also ist auch eine kirchliche Körperschaft seit Jahren be müht, die Vorschriften bezüglich Verhängung der Schaufenster aus der Welt zu schaffen! August Weidling Vorstands-Mitglied der Kreissynode Friedrich Werder II Der Sonntag vor Neujahr, 29. Dezember, wurde Jür den Papierhandel seitens des Regierungs präsidenten in Gumbinnen derart freigegeben, daß die Beschäftigungszeit von 7 Uhr morgens bis 7 Uhr abends, im ganzen aber nicht über 10 Stunden, dauern darf und während des Gottesdienstes zu unterbrechen ist. Geschäftsbücher Belagbogen Die Geschäftsbücherfabriken geben auf Wunsch zu Sonder Anfertigungen je einen Belagbogen bei. Eine Sammlung solcher Vorlagen ist für den Händler wertvoll, wenn er sie nach Geschäftszweigen ordnet oder nach Nummern einträgt. Mancher Käufer will eine Vorlage sehen, bevor er ein Buch bestellt. Wenn nun der Händler eine Sammlung solcher Vordrucke besitzt, kann er dem Wunsche des Kunden sofort entsprechen und somit das Geschäft schneller abwickeln. Er kann auch auf dem Belagbogen das zugehörige Sonderbuch genau beschreiben. Dies hat den Vorteil, daß sich der Käufer bei Nachbestellung an Hand der Vorlage mit dem Händler besser verständigen kann, besonders wenn Aenderung der bisherigen Aus führung gewünscht wird. Ohne die Vorlageblätter sind schon oft Mißverständnisse eingetreten. N. Ansichtskarten im Dienste großer Verkehrsgesellschaften. Eine westfälische Stadt hat Ansichtskarten herausgegeben, auf denen hübsch ausgeführte Ansichten der Stadt mit begleitendem Text stehen. In diesem wird auf die verschiedenen schönen Punkte und die sonstigen Vorzüge der Stadt aufmerksam gemacht. Die französische Bahngesellschaft »Compagnie de l'Ouest« (Linie Paris—London über Dieppe—Newhven) hat Karten drucken lassen, auf denen ihre, diese Strecke betreffenden Reklame- Plakate verkleinert wiedergegeben sind. Diese Karten werden von den zahlreichen Liebhabern der Plakate gern gekauft. Im Westen der Vereinigten Staaten wird die Ansichtskarte immer mehr in den Dienst der geschäftlichen Reklame gestellt. Es gibt da bald keinen Geschäftszweig mehr, der sich nicht die Ansichtskarte nutzbar gemacht hätte, und der Verbrauch ist ge waltig. K. Zugaben von Papierwaren inZanderen Handels zweigen Wenn auch jetzt schon zum Wintergeschäft vorgerückte Zeit ist und wohl mancher der Herren Fachgenossen denkt: Jetzt will ich mit nichts anderem als meinem Geschäft zu tun haben, so bitte ich doch im Fachinteresse, meinen Zeilen einige Auf merksamkeit zu widmen. Bei allen Gelegenheiten werden in anderen Geschäftszweigen Waren unseres Papierfaches als Zugaben, mitunter zugleich als Reklame, benutzt. Das schädigt die Papierhandlungen ungemein. Rabatt ist leider meistens durch die Kontrollkassen eingeführt, ich selbst habe keine, gebe aber 5 v. H. Rabatt, um mein Ge schäft zu heben, entweder in bar oder in Waren, die ich führe. Warum sollten andere Handelszweige nicht durch gemein sames Vorgehen sämtlicher Papierhändler-Vereine und Papier handlungen zu zwingen sein, Waren ihres eigenen Handels zweiges zuzugeben, wenn durchaus etwas zugegeben werden soll ? Gemeinsam gemachte Schritte beim Handelsministerium dürften gewiß von Erfolg sein. B. O. H. T. in B. Unseres Erachtens läßt sich eine behördliche Vorschrift der vorgeschlagenen Art nicht erlangen, da sie gegen die gesetzlich gewährleistete Gewerbefreiheit verstieße. Licht-Wettbewerb. Zur Klärung der Frage: »Wie beleuchtet man ein modernes Schaufenster am wirksamsten und billigsten? wird gelegentlich der »Ausstellung umfassend Geschäftsaus stattung und Reklame« (AUGUR) in Berlin, Februar 1908, ein Licht-Wettbewerb in der Art stattfinden, daß jeder Firma der Beleuchtungs-Industrie ein Schaufenster zur Ausstellung ihres Lichts zur Verfügung gestellt wird. Die Wahl der Schaufenster- Ausstattung steht den Teilnehmern frei, die Mitglieder des Ver bandes übernehmen es, die Fenster mit ihren Waren zu schmücken. Die Teilnehmer am Licht-Wettbewerb sind ver- pflichtet, nach vorgeschriebenen Bestimmungen genaue Angaben über Stromverbrauch, Erneuerungskosten usw. zu machen. Das Preisgericht des Licht-Wettbewerbs setzt sich zusammen aus Lichtverbrauchern, Beleuchtungsfachleuten und Künstlern. Die Beteiligung ist offen für elektrisches Licht, Gas-, Spiritus- und Petroleum-Glühlicht. Alles Nähere enthalten die Bedingungen, welche die Geschäftsstelle des Verbandes Berliner Spezial geschäfte, Berlin W 8, Leipzigerstr. in, versendet. Gekröpfte Schreibfeder Die Firma F. Soennecken in Bonn teilt uns mit Bezug auf unsere Besprechung über die »Gekröpfte Schreibfedere in Nr. 91 Seite 4036 mit, daß sie bereits seit 1880 gekröpfte Schreibfedern liefert. Die Kröpfung gibt den Federn entweder eine nach oben oder nach unten gerichtete Spitze. Nach oben gebogene Spitze: für steile Federhaltung. Nach unten gebogene Spitze: für schräge Federhaltung. Bei steiler Federhaltung hebt eine Feder mit nach oben ge bogener Spitze die Steilheit der Federstellung zum Papier auf und verhütet dadurch das Kratzen der Feder. Bei schräger, also flacher Federhaltung führt eine Feder mit nach unten ge bogener Spitze eine etwas steilere Stellung der Feder zum Papier herbei und verhütet dadurch schmieriges Schreiben der Feder. Eingänge Neues Musterbuch für den Großhandel mit Netto-Preisliste von Reuter S Siecke in Berlin W 8, Markgrafenstr. 38. Das neue Musterbuch in Quartformat umfaßt kleine Metallwaren, die im Kontor und auch im Warenhaus zum Auszeichnen der Waren sowie vom Papierhändler zur Befestigung kleiner Waren an bestimmten Stellen des Schaufensters benötigt werden. Außerdem sind alle möglichen Kontorgeräte von der Stecknadel bis zur Dezimalwage vertreten. Die Eos- Goldfüllfedern und die Stafford - Tinten bilden eine be sondere Abteilung. Die Preise sind bei dem Musterbuch ganz fortgelassen; dafür wurde eine Preisliste für Wieder verkäufer als loser Bogen beigelegt. Der Händler kann daher dem Kunden das Originalmusterbuch vorlegen, ohne ihm die Preise zu zeigen. Ein besonderes Musterbuch wurde gleichzeitig für die Ausfuhr herausgegeben.