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PAPIER-ZEITUNG 4i57 Nr. 94 mit dem Kocherinhalt an. Ist eine genügende Menge in dem Zylinder g enthalten, so wird der Hahn d geschlossen und nach Oeffnung des Türchens j der Inhalt des Zylinders g entnommen. EIT-NE •EME.KNNNNNNNNNN% > NNNNSNN üecece 88828888 Deckel für Sulfitstoff-Kocher Eine große amerikanische Sulfitstoffabrik bestellte im Jahre 1906 Deckel besonderer Art für ihre Sulfitstoff- Kocher. Sie hatte bis dahin, wie die meisten andern Sulfitstoffabriken, Deckel benutzt, bestehend aus einer mit Bronze gefütterten Stahlplatte, bei welcher aus der Fütterung ein oder zwei Stutzen sich durch Oeffnung der Stahlplatte erstreckten. Oben wurden an diese Stutzen Flanschen ge schraubt und daran Rohre oder Ventile angeschlossen. Derlei Deckel brachten die Schwierigkeit mit sich, daß an der Stelle, wo die Flanschen aufgeschraubt wurden, leicht Kochflüssigkeit zur Stahlplatte durchsickerte und diese unter der Bronzeumhüllung, also an unsichtbarer Stelle, zerlraß. Die Gießerei The Raquette Foundry and Supply Co. in Massena, N. Y., baute, um diesem Uebel abzuhelfen, Bild 1 Bild 2 für die erwähnte Fabrik Deckel der in Bildern 1 und 2 dar gestellten Art, welche der Säure keinen Angriffspunkt ge währen. Die Stahlplatte St wird derart mit Bronze um gossen, daß nicht nur das untere Futter und die Stutzen, sondern auch deren Flanschen aus einem Stück Bronze bestehen. Dabei können, falls nur ein mittlerer Stutzen am Deckel vorhanden ist, nach Bild 2 Schrauben aus der Bronze nach oben ragen und mittels Muttern das Bronze futter an der Stahlplatte festhalten. Das Sieb St kann, wie in Bild 1, mit dem Bronzeüberzug aus einem Stück bestehen oder wie in Bild 2 ein selbständiges Stück bilden und in den mittleren Stutzen gesteckt werden. Wie Paper Trade Journal berichtet, bewähren sich diese Deckel, auf welche die genannte Gießerei Patent genommen hat, sehr gut. Strohpapier-Herstellung In unserer Strohpapieriabrik versetzen sich die Maschinen siebe sehr stark mit Kalk. Wir müssen sie daher täglich reinigen und verbrauchen hierfür sehr viel Salzsäure. Können Sie uns ein billigeres Mittel nennen, um diesem Uebel zu begegnen? Unsere Holländer haben keine Waschvorrichtung. X. & Co. Antwort eines Mitarbeiters: Das Auswaschen des Kalks aus dem Metalltuch kann nur mit verdünnter Salzsäure ge schehen, was die Siebe angreift. Für Strohpapier nimmt man deshalb gern drillierte Siebe, welche etwas mehr aus halten können. Der Kalküberschuß muß aber schon vorher bekämpft werden, indem man in den rotierenden Strohkocher etwas kalzinierte Soda einträgt, 5 bis 6 kg auf eine Kochung von 500 bis 700 kg Stroh. Ist der Kocher mit Waschvorrichtung versehen, so ist anzuempfehlen, den Kocher vor dem Entleeren tüchtig mit reinem Wasser zu waschen. Ist ein Waschholländer vor handen, so sollte man das aus dem Kocher entleerte Stroh nochmals waschen, bis der Kalk einigermaßen weg gewaschen ist. Die Kosten der Soda und. des Waschens machen sich dadurch bezahlt, daß Filze undSiebe bedeutend reiner bleiben. Zum Waschen der Filze empfiehlt es sich, etwas Salzsäure dem Wasser zuzusetzen. Das Zusetzen der Soda ergibt außer dem weicher gekochtes Stroh, was durch Zusatz von kausti scher Soda statt kalzinierter noch in höherem Maße eintritt. Gewerbe-Aufsicht der Papier-Industrie im Königreich Sachsen 1906 Dem eben erschienenen Jahresbericht entnehmen wir nach folgende Angaben, die das Druck- und Papiergewerbe betreffen. Im polygraphischen Gewerbe wurden im Königreich Sachsen, so weit sie als Fabriken gelten und den Gewerbe-Aufsichtsbeamten unterstehen, 189 Betriebe mit 10 967 Arbeitern gezählt, davon waren 5991 erwachsene männliche Arbeiter, 3781 Arbeiterinnen über 16 Jahre, 1159 junge Leute von 14 bis 16 Jahren und 36 Kinder unter 1a Jahren. 131 Betriebe mit 8492 Arbeitern wurden im letzten Jahre revidiert; in 43 Betrieben wurden Zu widerhandlungen gegen Schutzgesetze und Verordnungen durch die Beamten festgestellt. Von Buchdruckereien und Schrift gießereien unterstanden der Revision 624 Betriebe mit 19107 Arbeitern. Hiervon waren 12782 erwachsene männliche Arbeiter, 4418 Arbeiterinnen über 16 Jahre, 1800 junge Leute von 14 bis 16 Jahren und 107 Kinder unter 14 Jahren. Revidiert wurden 443 Betriebe mit 15526 Arbeitern; in 156 Betrieben wurden Zu widerhandlungen gegen Schutzgesetze und Verordnungen durch die Aufsichtsbeamten festgestellt; 5 Personen wurden deshalb bestraft. In der Papier-Industrie (Papier- und Papierstoff- Fabrikation und -Verarbeitung) wurden 858 Betriebe gezählt mit 35905 Arbeitern. Hiervon waren 21518 erwachsene männliche Arbeiter, n 609 Arbeiterinnen über 16 Jahre, 2680 junge Leute von 14 bis 16 Jahren und 98 Kinder unter 14 Jahren. Revidiert wurden 664 Betriebe mit 28903 Arbeitern; in 188 Betrieben wurden Zuwiderhandlungen gegen Schutzgesetze und Ver ordnungen durch die Aufsichtsbeamten ermittelt; 3 Personen wurden deshalb bestraft. Mehr als 11 stündige Arbeitszeit für erwachsene Arbeiterinnen wurde in der Papier-Industrie 44 Betrieben, im ganzen Druck gewerbe 45 Betrieben gestattet, Sonntagsarbeit in der Papier industrie 50, im Druckgewerbe 23 Betrieben. 991 Betriebe der Papier-Industrie wurden revidiert; darunter 24 Revisionen in der Nacht, 74 Revisionen an Sonn- und Fest tagen; 480 Betriebe wurden einmal, 175 zweimal, 50 Betriebe drei- oder mehrmal revidiert. Handhabung der gesetzlichen Bestimmungen. In einer Papier fabrik wurden einige junge Leute an den ununterbrochen be triebenen Maschinen ohne Gewährung der vorgeschriebenen Pausen beschäftigt. Hier wurde durch Einführung einer Ab lösung Wandel geschaffen. Einern Buchdruckereibesitzer war die Beschäftigung seiner noch nicht 16 Jahre alten Lehrlinge mit dem Ausblasen der Letternkästen zu verbieten. In Buch druckereien mußte wiederholt auf Befolgung der unter I und II der Bekanntmachung vom 31. Juli 1897, Einrichtung und Betrieb der Buchdruckereien und Schriftgießereien betreffend, ent haltenen Vorschrilten, gedrungen werden. Auf Klagen von Arbeitern einer Schriftgießerei, daß das bei Benutzung des Aerographen verspritzende flüssige Kremserweiß Bleierkrankungen nicht ausschließt, veranlaßte die Inspektion, daß vorwiegend Zinkweiß zu verwenden und Bleiweiß nur dann zu benutzen sei, wenn es nicht entbehrt werden kann. Die den Aerograph bedienenden Arbeiter wurden zu größerer Vorsicht und Sauber keit angehalten. Ferner beschwerten sich die Arbeiter einer Chromo- und Kartonpapierfabrik bei der Inspektion über die Verwendung von Kremserweiß als Streichfarbe. Die Er örterungen ergaben, daß in den letzten drei Jahren vier Blei erkrankungsfälle vorgekommen waren, denen die Betriebsleitung aber keine Bedeutung beigemessen hatte, weil angeblich trotz der seit langer Zeit bestehenden Verwendung von Kremserweiß anderweite Erkrankungen der Arbeiter an Bleivergiftung nicht vorgekommen wären. Zur Verhütung von Erkrankungen wurde die Fabrikleitung angewiesen, die Bekanntmachung über die Verhütung von Bleivergiftungen in den in Frage kommenden Arbeitsräumen auszuhängen und dafür zu sorgen, daß sie streng befolgt wird. Fortlaufende ärztliche Ueberwachung des Ge sundheitszustandes der mit Bleifarben in Berührung kommenden Arbeiter und Eintragung der Befunde in ein Kontrollbuch wurden angeregt. Arbeiterinnen. In einer Papierfabrik mußte gegen unan gemessene Beschäftigung der Arbeiterinnen, schwere Lasten zu bewegen, eingeschriiten werden. Ferner erwies sich die Be schwerde einiger in einer Papierspulenfabrik des niedrigeren Lohnes wegen an Stelle von Männern an Schleifmaschinen be schäftigten Frauen, daß sie unter dem Schleifstaub sehr zu leiden hätten, als begründet. Der Betriebsinhaber wurde zur Beschaffung einer gut wirkenden Staubabsaugungsanlage ver anlaßt. In mehreren Pappenfabriken konnten die Arbeiterinnen die oberen Teile der zum Trocknen der Pappentafeln dienenden Gerüste nur erreichen, wenn sie an den letzteren in die Höhe kletterten. Es wurde verlangt, daß den betreffenden Arbeite rinnen geeignete Setztreppen zur Verfügung gestellt werden. Die von einer Arbeiterin mündlich vorgebrachte Beschwerde über die in einer Großbuebbinderei stattfindende Verletzung von Sitte und Anstand erwies sich bei der angesteiften Er örterung als unbegründet. Die in demselben Saale, in welchem die Beschwerdetührerin vor ihrer Entlassung tätig gewesen war, beschäftigten Arbeiterinnen erklärten übereinstimmend, daß Un gehörigkeiten nicht vorgekommen seien. Schluß folgt