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Druckfehler 564. Schiedspruch Schiedsprüche werden kostenfrei gefällt und ohne Namen der Beteiligten verffentlicht Ich bitte um Ihr Urteil in der folgenden Angelegenheit und erkläre mich bereit, mich ihrem Schiedspruch zu unterwerfen. Ich bestellte bei der Papierrollenfabrik X in A einen Abroll- Apparat nebst dem dazugehörigen Papier: je 50 kg rosa Bast pack und 50 kg grün Bastpack. Das Papier war mit Druck in spanischer Sprache auszustatten, der Text enthielt auch die Worte »Articulos de fantasia«. Die Fabrik übersandte mir seinerzeit Probeabzüge auf dem Papier, die das Wort »Articulos« richtig zeigten, und ich schickte diese zurück mit der Be merkung. daß ich mit dem Drucksatz einverstanden sei. Dann erfolgte Lieferung seitens der Fabrik. Sie sandte Ausfallmuster, jedoch wurde bei Zusendung der Ausfallmuster von meinem Beamten die Richtigkeit des Textes nicht geprüft, weil er sich darauf verließ, daß die Ausfallmuster auf Grund des gesandten Probeabzuges ausgeführt seien. Nun, nach einigen Monaten, schreibt mir der Empfänger, daß im Wort »Articulos« statt des »c« ein »k« gedruckt worden sei und beansprucht auf Grund der falschen Lieferung, da das Papier für ihn so gut wie unverwertbar ist, weil die spanische Sprache ein »k« überhaupt nicht enthält, und es somit zu Reklamezwecken nicht verwandt werden kann, wenn der Käufer sein Haus nicht in schlechtes Licht stellen will, entsprechenden Ersatz. Auf Drängen meines Agenten hin hat er das Papier doch übernommen, aber nur unter Forderung eines Nachlasses von 25 v. H. auf die ganze Partie samt Fracht und sonstigen Spesen (Zölle usw.). Dies macht auf den Rechnungsbetrag von 74 M. 75 Pf. etwa 50 v. H. aus, und ich wollte der Fabrik deshalb 37 M. 40 Pf. abziehen. Ich habe meinem Kunden den Nachlaß bewilligen müssen, und da ich an diesem Versehen schuldlos bin, halte ich mich für berechtigt, den Betrag auch der Papierrollenfabrik in Rech nung zu stellen. Diese will jedoch nur einen Nachlaß von 10 v. H. einräumen. Mein Schaden ist noch viel größer, als ich angegeben habe, denn ein derartiges Versehen wirkt bei dem Kunden nachteilig für unsere fernere Verbindung. Im vorliegenden Falle handelt es sich sogar um einen neuen Kunden in einem erst kürzlich eroberten Gebiet, und ich habe in Zukunft nicht nur mit der Voreingenommenheit des Kunden zu kämpfen, sondern auch mit einer gewissen Mißstimmung meines Agenten zu rechnen. Y, Ausfuhrhaus in B * * * Ich habe an die Firma Y in B am 2. Mai 1907 einen Posten Rollenpapier mit spanischem Text geliefert und mit der Rech nung auf Wunsch der Firma Y eine Anzahl Ausfallmuster ge sandt. Aus dem Satz waren, da er einige Zeit stehen mußte, einige Buchstaben gezogen, und dann ist aus Versehen bei dem Worte »Articulos« ein »k« eingesetzt worden. Nachdem die Ware längst bezahlt war, teilte mir die Firma mit, daß das Papier falsch bedruckt sei, indem das Wort »Articulos« mit »k« gesetzt ist, also »Artikulos«. Die Firma verlangt wegen dieses geringfügigen Fehlers einen Nachlaß von 50 v. H. Ich habe mich, obgleich der Abnehmer in der Lage war, an Hand der Ausfallmuster den Druck auf seine Richtigkeit hin zu prüfen und mir die Sendung sofort zur Verfügung zu stellen, zu einem Nachlaß von 10 v. H. bereit erklärt. Schließlich haben wir uns dahin geeinigt, die Angelegenheit Ihnen zu unterbreiten und um Ihren Schiedspruch zu bitten, dem sich beide Teile unter werfen wollen. X, Papierrollenfabrik in A Wenn Ausfallmuster einer Drucksache verlangt wird, hat es wohl nur den Zweck, die Richtigkeit dieser Druck sache zu prüfen. Das Ausfuhrhaus hat bei seiner Prüfung den Druckfehler übersehen und die Ware genehmigt, ihre nach Monaten erfolgte Beanstandung ist daher nach dem Handelsgesetzbuch hinfällig. Da wir jedoch als Schieds richter nicht streng nach dem Buchstaben des Gesetzes urteilen dürfen, sondern auch Billigkeitsrücksichten be achten müssen, so entscheiden wir, daß die Papierwaren fabrik einen Teil des Schadens tragen soll, denn das Aus fuhrhaus hatte bereits einen Korrekturabzug mit richtigem Text erhalten, und der Satz ist durch Unachtsamkeit der Druckerei fehlerhaft geworden. Dafür, daß die Ware durch Versand nach Uebersee mit hohen Zoll- und Frachtkosten belastet wurde, ist der inländische Verfertiger jedoch nicht haftbar. Wir setzen den Nachlaß, welchen die Papier rollenfabrik gewähren muß, auf 15 v. H. des mit ihr ver einbarten Kaufpreises fest. 2 HANNOV. GESCHÄFTSBÜCHER-FABRIK 33) W.OLDEMEYER NACHF. •■■■ HANNOVER *55/ Schnellste Lieferung von Extra-Anfertigungen •2 Bleiindustrie - Actiengesellschaft vormals Jung & Lindig Freiberg i. Sachsen Eidelstedt-Hamburg Klostergrab i. B. [195017 Bleirohr • Walzblei • Lagermetall • Lötzinn Homogene Verbleiungen Bodenventile Höhenstandszeiger Fassonstücke Sicherheitsventile Niedersohraubventile Drosselklappen Rückschlagventile Hähne :: Absperrventile :: für heisse Dämpfe und hohen Druck. Kessel - Rohre - Schlangen Mru I Armaturen Heul ÜyJL aus Blei -ou: V entilhähne mit vollständig freiem Durchgang Stopfbüchsenhähne ges. gesch. Rückgewinnung des Wassers aus den Saugkästen System KRON-KINAUX === Pateatanmeldung K son Getrennte Absaujung Aarkatt.sng «•» Schaum und Fettflecken, Nutzbarmachung f” S ÄLÄIKVÄ””' K räftica mechanische, sehr regelmässige Saugung, wenig hi au*, Kraft erfordernd und ohne Verkalkung der Luft pumpe, da das Saugerwaaaer acht in die PumPe gelangt, liefert Maschinenbau-Aktiengesellschalt Golzern-Grimma in Gölzern (Sachsen) [189896