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4032 PAPIER-ZEITUNG Nr, 91 lieber die Technik der Buchbindekunst sprach am 6. November im Kunstgewerbeverein in Elberjeld Herr Joh. Rudel, Lehrer an der Elberfelder Handwerker- und Kunstgewerbeschule. Vor Beginn des Vortrages war den Zuhörern Gelegenheit geboten, einigen Schülern und Schülerinnen bei ihrer Arbeit zuzusehen. Ein junger Mann saß an' der Heftlade und heftete eine illustrierte Zeitschrift; ein anderer übte sich im Handvergolden und bear beitete einen mit Leinwand überzogenen Holzklotz in Form eines Buchrückens, während eine Schülerin das Kapitalband eines Halbfranzbandes kunstgerecht mit Seide umstach. Der Vortragende beschrieb die verschiedenen Arten des Buch einbandes und griff dabei zurück bis auf jene Zeit, wo die Kunst, geschriebene Bücher einzubinden, noch von Mönchen ausgeübt wurde. Bei dem modernen Kunst- und Fabrik-Bucheinband an gelangt, erklärte der Vortragende die Eigenart der vorgezeigten halb- und ganzfertigen Einbände. So veranschaulichte er seiner Zu hörerschaft die alten und neuen Heftarten, das echte und unechte Kapitalband, die verschiedenen Arten von Einbänden und ihre Herstellungsweise, den Schmuck des Einbands durch Leder auflage, Hand- und Preßvergoldung, Batiktechnik, den Gold schnitt, den sogenannten Einbanddecken-Einband und seine Halt losigkeit, verschiedene Werkzeuge, welche beim Vergolden ge braucht werden usw. Auch mit der Herstellung von Kleister papieren, von welchen viele Phantasie-Muster ausgelegt waren, machte Redner seine Zuhörer bekannt. Er erntete für seine Ausführungen reichen Beifall. —t. Schadenersatzpflicht des Handlungsgehilfen. Der Ausschuß des Berliner Kaufmannsgerichts hat einen Antrag auf Ab änderung des § 70 des Handelsgesetzbuchs beschlossen, welcher lautet: »Erfolgt die widerrechtliche Auflösung des Dienstverhält nisses seitens des Handlungsgehilfen, so ist dieser, wenn nichts anderes vereinbart ist, zur Zahlung einer Strafe an den Prin zipal in Höhe desjenigen Gehalts, welches bis zur vertraglichen oder gesetzlichen Beendigung des Dienstverhältnisses fällig sein würde, verpflichtet. Mit ihm haftet als Gesamtschuldner der neue Prinzipal, sofern er von dem Sachverhalt Kenntnis hatte. Diese Forderung ist an den Nachweis eines Schadens nicht ge bunden. Durch ihre Geltendmachung wird der Anspruch auf Erfüllung des Vertrages und auf weiteren Schadenersatz aus geschlossen.« Büchertisch Die hier besprochenen Werke werden in die Bücherei des Papierhauses, Dessauer-Str. o, eingereiht, welche wie der Lesesaal wochentäglich von io bis i und 3 bis 6 zur Benutzung frei steht Das Kunstschutzgesetz. (Das Urheberrecht an Werken det bildenden Künste und der Photographie.) Gesetz vom 9 Ja nuar 1907, erläutert von Ptof. Dr. A. Osterrieth, Carl Heymann s Verlag, Berlin. Preis geb. 3 M. Dieses Gesetz ist von großer Bedeutung für die Druck gewerbe. Es stellt, wie in unserm Blatte verschiedentlich aus geführt wurde, einen bedeutenden Fortschritt dar, indem es den Erzeugnissen des Kunstgewerbes erhöhten Schutz gewährt. Daß dieser Fortschritt erzielt wurde, ist dem unablässigen Be mühen einiger Fachvertretungen zuzuschreiben. Eine der treibenden Kräfte bei diesen Bemühungen war der Bearbeiter vorliegender Gesetzesausgabe. Er hat sowohl als Schriftleiter der Zeitschrift »Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht« wie auch als Geschäftsführer oder rechtskundiger Ratgeber kunstgewerblicher Verbände seit Jahren diejenigen Grundsätze verfochten, welche im neuen Gesetz verkörpert sind, und gilt mit Recht als einer der besten Kenner dieses schwierigen Gebiets. Die Anmerkungen, mit welchen er in vorliegender Ausgabe die ver schiedenen Paragraphen des Gesetzes begleitet, werden allen denjenigen, welche sich in diesem Buche Rat holen, von großem Wert sein. Der eigentlichen Gesetzeserklärung gehen eine ge schichtliche Einleitung sowie Abhandlungen über das Wesen des Urheberrechts, das System und das Geltungsbereich des Gesetzes voran. Ein Anhang unterrichtet über internationales Urheberrecht, und ein Sachregister erleichtert das Zurechtfinden. Gesetz zum Schutz der Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894. Von Dr. jur. W. Rhenius, Kaiserlicher Regierungsrat, Vorsitzender der Abteilung für Warenzeichen im Kaiser lichen Patentamt. Für die Praxis erläutert. (Taschengesetz sammlung Nr. 31) Zweite Auflage. Preis geb. 2 M. 50 Pf. Das Buch stammt aus der Praxis, sein Verfasser ist wohl am genauesten mit den Anschauungen des Patentamts vertraut. Infolgedessen enthält es für den in Warenzeichensachen Tätigen wichtige Fingerzeige. Es gewährt klaren Einblick in die An schauungen, welche die Praxis des Patentamts beeinflussen und in diese Praxis selbst. Die jetzt vorliegende zweite Auflage ist durch die Ergebnisse der neuesten Rechtsprechung vervoll ständigt. Anderseits fiel der Abdruck früherer Gesetze, welcher in der ersten Ausgabe Platz fand, fort. Hierdurch sowie durch Verwendung undurchsichtigen Dünndruckpapiers wurde der Umfang des Buches erheblich verkleinert. Klimsch’s Adreßbuch der Druckereien des Deutschen Reiches Jahrgang 1907. Verlag von Klimsch & Co. in Frankfurt a. M. Preis geheftet 9 M. 50 Pf, gebunden 10 M. 50 Pf. Das neu erschienene Adreßbuch umfaßt alle Buch-, Stein-, Licht- und Kupferdruckereien, Photomechanischen Anstalten, Privat-Lithographen, sowie die Maler und Zeichner, die für den Druck tätig sind; außerdem sind die Fabrikanten und Fach geschäfte des graphischen Faches aufgeführt. Gegen die frühere Ausgabe desselben Adreßbuches, es erschien zuletzt im Jahre 1904, hat die Zahl der Druckereien um 594 Firmen zugenommen. Die erste Abteilung zählt die Druckereien alphabetisch auf und gibt dann ein Verzeichnis derjenigen Druckereibesitzer, deren Firma nicht mit ihrem Namen gleich lautet. Die zweite Abteilung zählt die Druckereien nach Ländern und Städten geordnet auf und ein alphabetisches Verzeichnis der Ortsnamen erleichtert den Gebrauch. Die dritte Abteilung gibt einige Sondererzeug nisse des Druckfaches mit deren Herstellern an, die vierte nennt die Vereine und Unterstützungskassen sowohl der Prinzi pale wie der Gehilfen, dazu die Fachschulen, und in der fünften findet man die Lieferanten und Fachgeschäfte für Druckereien sowie einen Telegraphenschlüssel. Zahlreiche Anzeigen und Beilagen beschließen den stattlichen und geschmackvollen Leinenband. Soweit Stichproben dafür maßgebend sind, haben sich die Angaben des Adreßbuches durchweg als zuverlässig erwiesen. Hervorzuheben ist die durch eine ganze Reihe von Ausgaben beibehaltene gleichmäßig gute Ausstattung in der Schriften größe und -Auswahl, die den Gebrauch des Adreßbuches er leichtert. / Das moderne Bureau, illustrierte internationale Fach schrift fortschrittlicher Bureau Führung, herausgegeben von der Arithstyle Kommandit-Gesellschaft Henry Goldman 6 Co. in Berlin W 8, Leipzigerstr. 112. Jahres-Bezugspreis 2 M., Einzelnummer 60 Pf. Die erste Nummer dieser Zeitschrift ist vor kurzem er schienen. Es ist ein Büchlein von etwa 12X16 cm Blattgröße, welches bequem in der Tasche getragen werden kann. Die Zeitschrift weicht auch darin von der allgemeinen Uebung ab, daß sie In 2 Sprachen erscheint. Der deutsche Text füllt den größten Teil des Raumes, etwa 112 Seiten, und der englische Text, welcher am anderen Ende des Heftes beginnt, 30 Seiten. Zweck des Buches ist, die Leser mit den neuesten Fortschritten im Bureauwesen bekannt zu machen. Wir finden darin gute Beschreibungen von Schreib- und Rechenmaschinen und be achtenswerte Aufsätze über Stenographie, Reklame usw. Der Herausgeber ist Erfinder einer Rechenmaschine und hat durch langen Aufenthalt in Amerika die dortigen Verfahren der Bureau- und Buchführung eingehend kennen gelernt. Sämtliche Aufsätze sind anregend und frisch geschrieben. Der Herausgeber be nützt die Zeitschrift auch zum Empfehlen der von ihm ge führten Waren. Dekorative Vorbilder. Verlag von Julius Hoffmann in Stuttgart. Heft 1—6. Preis je 1 M. Sämtliche Blätter dieses Werkes sind von tüchtigen Malern entworfen, deren Eignung, gerade für dekorative Arbeiten, sich aus den Leistungen ergibt. Zur Vervielfältigung der farben prächtigen Entwürfe wurden die tüchtigsten Kunstdruckereien herangezogen, die je nach der Eigenart des einzelnen Blattes auch die graphische Technik wählten, sodaß die Drucke als mustergiltige Leistungen betrachtet werden können. Die Reich haltigkeit der einzelnen Hefte ist sehr groß. Neben figürlichen Arbeiten sind Landschaften, Tierstücke, Blumen und Ornamente vertreten, und vollständige Entwürfe für Decken, Wände, Fächer, graphischen Zierat usw. erleichtern dem Praktiker seine Auf gabe. Tierschutz-Kalender 1908, berausgegebcn vom Berliner Tierschutz Verein, Berlin SIW, Königgrätzerstr. 41. Dies in der Kinderwelt sehr beliebte Büchlein ist soeben erschienen. Im Jahr 1907 betrug die Auflage 1 600 000 Stück Der neue Jahrgang enthält auf 48 Seiten wieder vielerlei, was die Kinderherzen erfreuen und zu gütiger Behandlung der Tiere anleiten wird Aber auch Erwachsene werden Anregung aus dem Büchlein empfangen und es nicht unbefriedigt beiseite legen. Es ist mit 20 Abbildungen und allerliebstem buntem Titelbild ausgestattet und sehr billig. Innerhalb Deutschlanp und Oesterreich-Ungarns kostet 1 Stück zugesandt bloß 10 * 11 Für 70 Pf. sendet der Verein 10 Stück nebst 1 Frei-Exemplar, für 3 M. 50 Stück nebst 5 Frei-Exemplaren; für 5 M. 100 nebst 10 Frei-Exemplaren. Der Berliner Tierschutz-Verein ha seinen Sitz in Berlin SW 11, Königgrätzerstr. 41.