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RAPIER-VERARBEITUNG B BU CHGEWERBE WS Die Stärke der Stereotypplatten und Galvanos und die Höhe der Unterlagen Von Aus'. Köhler Auf Wunsch des Verfassers und der Berliner Typographischen Gesellschaft dem »Archiv für Buchgewerbe« entnommen Die sogenannte »Ciceroplatte« ist unseren Herren Kollegen so bekannt, daß man eigentlich meinen sollte, ein weitergehendes Interesse zur Behandlung dieser Frage liege garnicht vor. Und doch kommen dem Buchdrucker als »Ciceroplatte« Druckplatten in allen möglichen Stärken unter die Hand, und dieser muß sich mit ihnen und dem in der Druckerei vorhandenen Untersatz- Material abfinden, so gut es eben geht. Dieser Umstand hat den Verband der Deutschen Typo graphischen Gesellschaften auf Anregung der Berliner Typo graphischen Gesellschaft veranlaßt, eine Klärung in der Frage 2 ur Einführung einer einheitlichen Plattenstärke herbeizuführen, wozu er die verschiedenen dem Verbände angehörenden Gesell schaften aufforderte, diese Angelegenheit eingehender Be sprechung und Prüfung zu unterziehen. Dieser Aufforderung ist nun in erster Linie die Leipziger Typographische Gesellschaft nachgekommen, deren Arbeits ausschuß sich sehr eingehend mit diesem Gegenstand beschäf- tigte und nach einer Umfrage bei 30 Schriftgießereien zu dem Resultat gelangte, daß bei unserer Normalschrifthöhe von 622/ Punkten eine Plattenstärke, von 112/8 Punkten und eine Höhe der Unterlagen von 51 Punkten zur allgemeinen Einführung zu empfehlen sei. Stege, Regletten und Quadraten seien ebenfalls auf eine Höhe von 51 Punkten anzufertigen, während der Aus schluß auf der bisherigen Höhe von 54 Punkten zu belassen wäre. Eine einheitliche Stärke der Platten für Aetzungen hat der genannte Ausschuß nicht festgelegt. Schließlich erwähnt seine Feststellung nur noch, daß bei Sonderschrifthöhen die Maße der Unterlage und der Platte sich in dem oben angeführten Verhältnis von Fall zu Fall zu ergänzen hätten. Die Technische Kommission der Berliner Typographischen Gesellschaft hat sich hierauf ebenfalls eingehend mit der gleichen Angelegenheit beschäftigt, und der Verfasser dieses Artikels berichtete in einer Sitzung der Gesellschaft über die Resultate der Verhandlungen. Zunächst wurde erörtert, ob für den Druck eine Borgis- oder eine Cicero-Platte empfehlenswert sei. Hierbei gingen sämtliche Meinungen dahin, daß in Deutschland, wo noch überwiegend von Stereotypen gedruckt wird, im Gegensatz zu Amerika, Welches fast ausschließlich nur von Galvanos druckt, die Borgis- platte zu dünn sein dürfte. Allerdings wird sie bei Druck von vollen Schriftplatten (Zeitungen, Werken usw.) genügende Sta bilität haben, bei splendiderem Satz aber wird sich die Mater zu tief einschlagen, sodaß das Fundament der Platte in einer Stärke von vielleicht nur einem Punkt nicht genügend wider standsfähig sein dürfte. Auch das Gießen so du ner Platten sei mit Schwierigkeiten verbunden, es sei denn, daß die Platten stärker gegossen und dann abgehobelt werden, was aber unnötig Zeit und damit Geld beansprucht. Der Gedanke, durch Einführung der Borgisplatte eine Brücke zum Ausgleich der Stärke der Aetzungen zu schlagen, wird bei ins in Deutschland kaum auf fruchtbaren Boden fallen, da die Verstärkung der Aetzplatten eine erhebliche Verteurung der Aetzungen im Gefolge hätte, denn in der Praxis wird schon jetzt so dünnes Zink verwendet, daß die Aetzungen an den Facetten bei den Nagelstellen ausreißen. Aus diesen Gründen läßt die Technische Kommission diesen Gedanken fallen und hält es für zweckmäßig, daß lediglich die Stärke der Stereotypen und Gal vanos weiter behandelt wird. Die sogenannte Borgisplatte, richtiger eigentlich 82/3 Punkt- Platte, ist also nicht zu empfehlen und demzufolge bliebe die Cicero«-Platte übrig. Der Leipziger Ausschuß stellt nun die Stärke dieser Platte auf 112/3 Punkte fest. Die Berliner T. K. findet dieses Maß zu stark, da die Unterlage mit 5t Punkten + 112/3 Punkte der Platte genau die Schrifthöhe mit 622/3 Punkten ergeben. In der Praxis wird dies zu hoch sein, denn bei Fest stellung dieser Maße ist auf die bei Platten und Galvanos nötige Zurichtung von unten keine Rücksicht genommen. Diese Außerachtlassung der Zurichtung beim Herstellen der Platten hat zu der verbreiteten, unseres Erachtens aber falschen Meinung geführt, die Platten oder Galvanos müssen etwas höher sein als die Schrift. Wenn aber ein Uebelstand hierdurch bei einfachen Schnellpressen auch nicht gleich zutage tritt, so wird sich dieser Fehler z. B. bei Zweitouren-Maschinen umso mehr rächen. Die Berliner T. K. ist daher der Ansicht, daß die Stärke der Stereotypen und Galvanos auf n Punkte normiert werden sollte, da die fehlenden 2/3 Punkte als Mindestmaß für die Zu richtung unbedingt gebraucht werden. Zur Herstellung dieser n Punkt-Platten würde bei ge schlagenen Matern ein Gießwinkel auf 10 Punkte zu verwenden sein, denn in Wirklichkeit werden die Platten stets nahezu 1 Punkt höher werden, weil die Mater an den Stellen, wo sie nicht auf den glatten schrifthohen Stellen aufliegt, durch das Schlagen dünner wird als an den Rändern. Dies gilt allerdings nur bei gewöhnlichen Platten, die nicht abgehobelt, sondern lediglich abgeschabt werden. Bei feineren Arbeiten wird sich das Abhobeln nicht vermeiden lassen; die Platte wäre dem entsprechend stärker zu gießen und auf 11 Punkte abzuhobeln. Die in der Kommission aufgetretenen Bedenken, daß eine Platte auf nur ir Punkte zu schwach für guten Ausguß sei, ebenso wie die Borgisplatte, wurden dadurch zerstreut, daß in der Praxis schon auf 11 Punkte gegossene Platten geliefert werden, gegen deren Beschaffenheit sicn nichts einwenden läßt. Da nun eine Platte von 11 Punkten einen Untersatz von 51 Punkten Höhe benötigt, ein Teil der Fachgenossen es aber für wünschenswert hält, daß Stege, Quadraten, Regletten und Durchschuß, mit den Unterlägen eine Höhe erhalten, untersuchte die Kommission zunächst, ob es angängig ist, das gesamte Füll material auf eine Höhe von 51 Punkten zu bringen, da Erhöhung der Unterlagen bei einer Plattenstärke von n Punkten aus geschlossen ist. Hierbei wurde zunächst betont, daß Ausschluß vom Spatium bis zum Geviert eine Höhe von 54 Punkten behalten muß, da niedrigerer Ausschluß namentlich bei kleinen, feinen Schriften den Buchstaben nicht den nötigen Halt bietet, und Abbrechen der Anfangs- oder Endbuchstaben eines Wortes während des Druckes leicht eintreten kann. Dann ging man zu der Frage über, ob ein Füllmaterial von 51 Punkten Höhe für die Stereotypie oder Galvanoplastik geeignet ist, oder ob sich die Matern an den offenen Stellen zu tief einprägen, sodaß Loslösen derselben mit Schwierigkeiten verbunden ist, oder sogar die Matern durch diese Prozedur Schaden leiden würden. Um diese Frage praktisch beantworten zu können, wurde ein Stück Satz hergestellt und zwar teilweise mit 54 Punkt- Ausschluß, teilweise mit 5t Punkt-Ausschluß, ferner mit 51 Punkt- Regletten auf 1 und 2 Punkte durchschossen, und mit 51 Punkt- Füllmaterial. Von diesem Satzstück wurde vor den Augen der Kommissionsmitglieder eine Matrize in Präge-Wachs angefertigt und diese einer genauen Prüfung unterzogen. Es zeigte sich nun, daß selbst an den Stellen, an welchen 54 Punkt-Ausschluß und- -Regletten Verwendung fanden, ein Ausreißen der Form stattfand, dasselbe aber an den Stellen, die mit 51 Punkt-Aus schluß und -Regletten hergestellt waren, in noch viel größerem Maßstabe eintrat. Dies bewies, daß Formen, die mit 54 Punkt-Ausschluß und -Füllmaterial gesetzt sind, vor der Prägung bis auf Achselhöhe mit Graphit ausgefüllt werden müssen, sodaß die Matrize Wider stand findet und nicht zu tief eindringen kann. Bei Ausschluß oder Füllmaterial von nur 51 Punkten läßt sich aber das nicht mehr ausführen, da die lose Grapbitschicht von beinahe 9 Punkt- Stärke nicht mehr genügend Widerstand bieten, vielmehr die ganze Form unbrauchbar machen würde. Auch beim Stereotypieren müßten, falls durchgängig 51 Punkt-Füllmaterial in Anwendung käme, namentlich splendide Formen erst mit Pappe oder dergleichen ausgelegt werden, da sonst die Basis der Platte so dünn würde, daß ihre Haltbarkeit zweifelhaft wäre; bei der n Punkt-Platte würden dieselben Mängel .auftreten, welche die Ursache sind, daß sich die Kommission nicht für die sogenannte Borgisplatte, die nach der Ermittlung 8 Punkte hoch sein dürfte, entscheiden konnte. Es ist daher an dem bisherigen Ausschluß- und Füllmaterial auf 54 Punkt Höhe festzuhalten, während für Unterlagsstege und Plattenschuhe eine Höhe von 51 Punkten zu empfehlen ist. Der Höhen-Unterschied in diesen beiden Sorten Stegen wird in Wirklichkeit nicht störend im Druckereibetrieb wirken, da jeder Maschinensaal seine eigenen Stege hat, die auf 51 Punkt Höhe sein können, während im Setzersaal Stege von 54 Punkt- Höhe vorhanden sind. Das getrennte Aufbewahren dieser beiden Sorten hat aber auch den Vorteil, daß der Maschinenmeister beim Bauen von Untersätzen nicht so viel mit beschädigtem Material zu rechnen hat, was bei allgemeinem Gebrauch des Stegematerials leicht vorkommt.