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PAPIER-ZEITUNG 3967 Nr. 90 Papiernormalien in den deutschen Bundesstaaten Nachstehende Zusammenstellung gibt eine Uebersicht über die Bundesstaaten, die bis jetzt Normalbestimmungen eingeführt haben, soweit diese öffentlich bekannt geworden sind. Bundesstaat Datum des Erlasses der Normalbestimmungen Prüfungsstelle u. Stelle für die Anmeldung des Wasserzeichens Preußen 28 Januar 1904. (Frühere Bestimmungen: Grund sätze für amtliche Pa pierprüfungen, 5. Juli 1886. Vorschriften für die Lieferung und Prü fung von Papier zu amt lichen Zwecken, 17. No vember 189t) Königliches Material prüfungsamt Groß-Lich- terfelde-West Bayern 28. Dezember 1892. (Amtsblatt des Königl. Bayr.Staatsministeriums des Innern 1892 Nr. 50) Amtliche Papierprü fungsstelle der Tech nischen Hochschule zu München u. Bayrisches Gewerbemuseum in Nürnberg Baden ir. Oktober 1897. (Ge setzes- u. Verordnungs blatt für das Großher zogtum Baden 1897 Nr. 21) Großherzogliche chem- technische Prüfungs- u. Versuchsanstalt in Karls ruhe und Materialprü fungsamt Groß-Lichter- felde Hessen 17 Januar 1907. (Groß herzoglich hessisches Regierungsblatt 1907 Nr. 7) Großherzoglich Hessi sche Prüfungsanstalt für Papier in Darmstadt. Technische Hochschule Württemberg 2i. Januar 1907. (Re gierungsblatt für das Königreich Württem berg Nr. 5 vom 9. Fe bruar 1907) Königliche Zentralstelle für Gewerbe u. Handel in Stuttgart Für Sachsen ist die Einführung von Papiernormalien eben falls in Aussicht genommen. (Aus Heft 4 Jahrg. 1907 der »Mitteilungen« a d. Kgl. Material prüfungsamt zu Gr.-Lichterfelde-W.) Leimung, Trocknung, Glätte Ich übersende einlirgend zwei Bogen Papier, bezeichnet »Hi« und »Ha« mit der Bitte, mir Auskunft zu geben, worin der Mißerfolg der Leimung bei »Hi« besteht. Beide Papiere sind mit gleicher Menge (4 kg Harz auf die 100 kg Papier) ge leimt, und bei dieser Harzmenge sollte doch die Leimung bei »Hi« nicht so schlecht sein, wie sie ist. Nach meiner Meinung liegt die schlechte Leimung an dem Verwenden zu groben Holzschliffs, denn die Leimung erschien vor der Kalandrierung besser, wonach anzunehmen ist, daß hier bei die groben Holzsplitterchen zerdrückt worden sind, und, da innerlich ohne Leimung, durchlässig wirken. Aber auch das Fabrikationswasser ist in der herstellenden Fabrik ungemein schlecht, weil es aus einem Flußlauf stammt, dem viele Ab wässer aus Zellstoffabriken sowie einer Schwefelkies-Auf bereitungsfabrik zugeführt werden. X Antwort eines Mitarbeiters: Der Meinung, daß nur zu grober Holzschliff an der ungenügenden Leimung des Papiers »Hi« schuld ist, kann ich mich nicht vollinhaltlich anschließen, denn man kann bei vorsichtigem Glätten auch aus grobsplittrigem Holzschliff gut geleimte Schreibpapiere herstellen, wenn sich auch dessen Verwendung für der artige Papiere nicht empfiehlt. Einfluß von unreinem Fabrikationswasser scheint mir auch wenig wahrscheinlich. Ich suche die Gründe des schlechten Leimerfolges erstens in überhasteter Trocknung, zweitens in Satinagetehlern. Die Angabe, daß der Stoff mit 4 v. H. Harz, also sehr stark geleimt war, erscheint mir sehr wahrscheinlich. Wenn man das Papier mit Tinten verschiedener Schärfe auf Leimfestigkeit untersucht, sieht man ganz deutlich, daß die Leimfestigkeit des Papiers auf der Zylinderseite be deutend geringer ist als auf der Siebseite. Schriftproben auf der Zylinderseite fließen rasch aus, dringen rasch in das Papier, schlagen aber auf der Rückseite nicht besonders stark durch; werden dagegen die Schriftproben auf der Siebseite gemacht, so fließt die Tinte weniger rasch aus, dringt langsamer in das Papier, schlägt aber auf der Rück seite nach längerem Lagern stark durch. Diese ganz deutlich wahrnehmbare Erscheinung deutet darauf hin, daß das Papier auf den ersten Zylindern der Papiermaschine zu stark erhitzt wurde, wodurch regelmäßig schwache Leimung entsteht, die immer gewisse Ungleich mäßigkeit auf beiden Seiten des Papiers zeigt. Die Gründe für das Entstehen von Leimschwierigkeiten bei überhasteter Trocknung, besonders bei kürzeren Trockenpartien und nackten Trockenzylindern, sind ja genügend bekannt. In zweiter Linie wurde das Papier auf dem Kalander offenbar in zu feuchtem Zustande mit starker Pressung ge glättet, was für die Leimung stark holzhaltiger Schreib papiere außerordentlich nachteilig ist Derartige Papiere dürfen nur mäßig gefeuchtet und erst satiniert werden, wenn die Feuchtigkeit nach Lagerung in einem entsprechen den Raume gleichmäßig die ganze Rolle durchzogen hat. Bei überhasteter Fertigstellung, zu starker oder un gleichmäßiger Feuchtung, Heizen der Kalanderwalze und übermäßiger Pressung kann derartiges Holzpapier, das in maschinenglattem Zustande tadellos leimfest war, in der Leimung so weit geschädigt werden, daß es wie Lösch papier fließt. Aus der Durchsicht des Bogens »Hi« ergibt sich aber, daß dieses Papier auf dem Kalander »durchgepreßt« wurde. Welcher von diesen beiden Fehlern die Hauptschuld an dem Mißerfolge der Leimung trägt, wird der Fabrikant an Hand der zurückgelegten maschinenglatten Muster leicht feststellen können. D. Pappenabschluß Im Mai 1906 tätigten wir mit einer Pappenfabrik einen Schluß auf 12 Doppelladungen zu 210 Ztr. Holzpappen, lieferbar von Juni 1906 bis einschl. Mai 1907, monatlich je eine Doppel ladung. Die Firma hat bis jetzt rund 10 Doppelladungen in vielen Teilsendungen zur Ablieferung gebracht, wozu etwa 70 schriftliche, telephonische und telegraphische Reklamationen nötig waren. Jetzt erklärt die Firma, nicht liefern zu können und statt der vereinbarten Abforderungsfrist von 14 Tagen bis 3 Wochen eine solche von 8 Wochen für jede einzelne Ladung beanspruchen zu müssen, ja unter Voraussetzung weiterer trocknet Witterung einen Li -ferungstermin überhaupt nicht an- geben zu können. Sie schützt Wassermangel unter Bezugnahme auf das Recht von der höheren Gewalt vor. Nach unseren Erkundigungen bringt aber die Firma noch jetzt, außer größeren Mengen Holzschliffs, etwa 8 Doppelladungen Pappen monatlich zum Versand, ohne uns hierbei zu berück sichtigen. Infolge der Lieferungsweigerung müssen wir Pappen von anderer Seite zu wesentlich höheren Preisen kaufen, um unsern Betrieb aufrecht erhalten zu können. Wir beabsichtigen, Klage auf Lieferung einzureichen, denn wir sind der Meinung, daß der Firma infolge unseres Lieferungs vertrages keine Berufung auf das Recht von der höheren Ge walt zusteht. Nach unserer Ansicht muß der Pappenfabrikant mit der Möglichkeit wasserarmer Zeiten rechnen, und infolge dessen die wasserreiche Zeit so für seine Erzeugung ausnützen, daß er die eingegangenen Lieferungsverpflichtungen einhalten kann, d h. er darf sich nicht über seine Erzeugungsfähigkeit hinaus verpflichten. Kann der Firma auf Grund unseres Vertrages die Berufung auf höhere Gewalt zugebilligt werden? Ist die jetzige Witterung so anormal, daß sie berechtigt, Lieferungsverptlichtungen nicht einzuhalten? Kartonnagenfabrik Die Pappenfabrik ist noch mit zwei Doppelladungen im Rückstände. Sie kann nicht zur Lieferung gezwungen werden, wenn sie infolge Wassermangels an der Erzeugung verhindert ist, muß jedoch die Mengen, mit welchen sie sich im Rückstand befindet, nachliefern, sobald das Hindernis — hier der Wassermangel — beseitigt ist. Wenn Fragesteller der Pappenfabrik nachweist, daß sie an neue Kunden Ware geliefert oder auf andere Abschlüsse in der selben Zeit verhältnismäßig mehr geliefert hat als dem