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3906 PAPIER-ZEITUNG Nr. 88 Beleidigung eines Angestellten durch einen Mitangestellten Entscheidung des Berliner Kaufmannsgerichts. Nachdruck verboten Der Lagerist B. befand sich in festem Anstellungsverhältnis bei der Luxuspapierfabrik von X. Zwischen dieser Firma und der in demselben Hause belegenen Firma X & Sohn bestand Interessengemeinschaft. Zwischen dem Kläger B. und dem An gestellten D. von der Firma X & Sohn kam es eines Tages im Geschäftslokal der Firma X zu einem Streit, in dessen Verlauf D. dem B. eine so kräftige Ohrfeige gab, daß B. zu Boden stürzte. B. verlangte vom Chef Genugtuung, dieser versprach ihm auch, dem D. Vorhaltungen zu machen und gab ihm selbst den Rat, sich mit D. wieder zu vertragen. Der Prinzipal be schränkte sich dann aber darauf, dem Beleidiger zu sagen: »Gehen Sie zu B. und sagen Sie pater peccavi«. D. unterließ jede Entschuldigung, begrüßte aber, als wenn nichts vorgefallen wäre, am nächsten Morgen den B. mit den Worten: »Guten Morgen, HerrB., wie geht es Ihnen?« B. sah das nicht als aus reichende Genugtuung an, stellte sofort seine Tätigkeit ein und forderte von der Firma das Restgehalt. Das Kaufmannsgericht entschied, daß der Kläger zu sofortiger Auflösung des Vertrags verhältnisses berechtigt war. Der Prinzipal hatte nach § 71 Abs. 2 des Handelsgesetzbuchs die Pflicht, den Kläger gegen die Beleidigung seitens des Mitangestellten D. zu schützen. Dieser Schutz ist ihm aber nicht gewährt worden. Das Verhalten des D zum Kläger am Tage nach der tätlichen Beleidigung läßt nicht den Schluß zu, daß der Beklagte den D. zu einer ernst haften Zurücknahme der Beleidigung veranlaßt hat. Es war Pflicht des Geschäftsherrn X, beide Angestellte zu sich zu ent bieten und ernsthaft eine Versöhnung herbeizuführen. Damit, daß er sagte: »Gehen Sie hin und schütteln Sie sich die Hand«, bat er seiner Verpflichtung zur Inschutznahme des Klägers nicht Genüge getan. Verein Jur Zellstoff-Jndustrie f.-G. Zweigniederlassung: Oberleschen j. Schl. erzeugt in vorzüglichen Qualitäten: einseitig u. masch.-glatt Cellul.-Pack satin.Tauen-,Töten u. Couvertpapieie Kraftpack weiss u. farbige Cellulose-Papiere mit einseitigem Hochglanz von 25 g •-m aufwärts. Rotationsmässiffe Rollenwicklung Tages-Produktion 89 Muster stehen auf Wunsch ca. 20 OOO Kilo “ zu Diensten Gebr. Rosenbaum, Hamburg 3 Gegr. 1886. Papierwarenfabrik. Oegr. 1886. m Müller & Schmidt, Rosslau a. Elbe I empfehlen in bester Qualität: K I Ordinär Seidenpapiere, Klosettpapiere und I Zellulosepapiere ■ in Rollen und Formaten [199879 K I Farbige Packpapiere, sow. Braunholzpapiere | E in vorzügl. heller Qualität • un in einseitig glatt, maschinenglatt und satiniert P Radebeuler Maschinenfabrik, Äug. Koebig Radebeul-Dresden (Sachsen) liefert kompl. Maschinenanlagen zur Herstellung von: Buntpapier, Chromopapier, Kunstdruckpapier, Pauspapier, Lichtpauspapier, Durchschreibpapier, Wachspapier, Spielkarten, Tapeten, Karton, Wachs- und Ledertuch, Glaspapier und Schmirgellein sowie Hilfsmaschinen für lithographische Anstalt® 0 und Papierfabriken, ferner Maschinen-Anlagen zur Herstellung von photographischen Papieren, Barytpapieren, Trockenplatten-Giessmaschinen, Trockenplatten-Waschmaschinen, [190051 Anlagen für Rotations-Photographie sogen. Kilometer-Photographie atz 3 Kreuzbodenbeutel- Maschinen vom Blatt arbeitend, mit automatischer Fütterung Patentiert 'in allen Staaten Kuvertmaschinen mit selbsttätiger Fa?onschlussklappe n ' Gummierung, [182007a Spitztütenmaschinen, vom Blatt arbeitend, Tütenmaschinen mit verstellbarem Format und pulver dichter Klebung, zur Herstellung von Zigarren-, Lohn-, Samen-, Apotheker-Tüten, Ausstanzmesser unter Garantie für gleichmässigen Schnitt, empfiehlt Bernhard Eckner, Maschinenfabrik Berlin SO, Rungestr. 18. Fernspr. VII 180 FRITZ VOIGT 2 Co., BERLIN.S035 Farbige Prospektpapiere äusserst billig [196345 Spexia,l-Fost- und Schreib-F&piere = Anfertigungen auch in allen anderen Stoffen schnell und preiswert