Volltext Seite (XML)
Nr. 83 PAPIER-ZEITUNG 3643 er ist, wie er aus den Bohrröhren herausfließt, marktfähig und wird von den Bohrtürmen in große, aus Holz gezimmerte Kasten geleitet, in denen er zu gewaltigen, oft 12 bis 15 m hohen und ebenso starken Schwefelmauern erstarrt, siehe Bild 3. Nach dem Erstarren wird die Holzverschalung entfernt, um dann an anderer Stelle von neuem aufgerichtet zu werden, und der Schwefel wird mit Hilfe von Spitzhacke und Schaufel gebrochen und verladen. Bild 4 zeigt eine solche erstarrte Schwefelmasse von großer Ausdehnung, die eben gebrochen und fortgeschafft wird. Der Wirkungskreis des heißen Wassers unter der Erde, d. h. eines Bohrloches, ist in der Hauptsache von der Temperatur des Wassers und seinem Druck abhängig; je länger das Wasser eine Temperatur behält, die über dem Schmelzpunkt des Bild 3 Schwefels liegt, und je weiter es vermöge seines Druckes in die Spalten und Risse des Gesteins eindringen kann, desto größer wird der Wirkungskreis eines Bohrloches sein. Im all gemeinen kann man ein Loch 50 bis 103 m vom nächsten entfernt bohren und ein ziemlich vollkommenes »Auswaschen« des Schwefels erzielen. Das Vorschieben der Bohrlöcher er- folgt dabei so, daß das ganze Feld allmählich fortschreitend ab- gebohrt wird. Ein Bohrloch gibt häufig 400 bis 500 Tonnen Schwefel im Tag, und da ein Loch oft Wochen lang fließt, so sind Ausbeuten bis zu 60000 Tonnen aus einem einzigen Loche Bild 4 keine Seltenheit. Wenn aller im Wirkungskreise eines Bohr- 'oches liegende Schwefel geschmolzen und ausgepumpt ist, so versiegt die Quelle, und das Loch wird verlassen. Die an Stelle mes Schwefels in das Erdinnere gepumpten gewaltigen Wasser- massen verbleiben dort, da sie aber zum Teil versickern, bilden sh recht große Hohlräume, die schon sehr erhebliche Boden- Senkungen zur Folge gehabt haben; auf große Strecken ist der voden um 10 m und mehr gesunken, und viele Eisenbahnzüge oll Schutt mußten zur Auffüllung herangeschafft werden. Trotz der dadurch verursachten hohen Nebenkosten, trotz des infolge wr vielen Bohrlöcher und der gewaltigen Mengen heißen Massers ziemlich teueren Betriebes ist das Unternehmen, bei demegroßen Reichtum der Ablagerung und der hohen Reinheit s Schwefels, sehr lohnend. Der Schwefel kann zu Preisen an den amerikanischen Markt gebracht werden, die unter den Preisen für den in Amerika früher eingeführten sizilianischen Schwefel bleiben, und selbst die Ausfuhr nach Europa hat die Union Sulphur Company, die Eigentümerin des ganzen Feldes, mit Erfolg aufgenommen, nachdem der gesamte amerikanische Bedarf gedeckt ist. Zerfaserer Es ist für die nutzbringende Verarbeitung von Papier spänen unerläßlich, daß alle Papierstücke gleichmäßig zer fasert werden. Ist dies nämlich nicht der Fall, so geht der unzerfaserte Stoff nicht durch den Knotenfänger, und dies bedeutet trotz bester Faserfänge einen Verlust, auch kann der wiedergewonnene Fangstoff nur zu geringeren Papieren angewendet werden. Da jedoch im Zerfaserer immerhin Papierteilchen unzerfasert bleiben können, ist es für bessere Papiersorten nötig, den zerfaserten Stoff im Holländer zu untersuchen. Schnellste Probe: Zusammen ballen und auf eine ebene Fläche schlagen. Nach dem Er gebnis der Untersuchung soll sich die Nachbehandlung im Holländer und in der Stoffmühle richten. Durch an gemessene Nachbehandlung wird nicht nur zu großer Anfall von Fangstoff, sondern auch die Gefahr des Durchgehens von Papierstückchen vermieden, welchem sonst selbst durch beste Knotenfang - Einrichtung und größte Sorgfalt nicht immer vorgebeugt werden kann. Schon das geringste Erscheinen von Papierstückchen im Papier kann zu Anständen und Annahmeverweigerung führen. Schon beim Zerfasern muß man auf richtige Be handlung achten. So habe ich gefunden, daß der zerfaserte Stoff nie unter 20 v. H. Trockengehalt haben soll, wenn man glatte Arbeit erzielen will, denn wegen eines einzigen unzerfaserten Papierstücks muß der ganze Holländereintrag beinahe so lange nachgemahlen werden, als wenn garnicht mit dem Zerfaserer vorgearbeitet worden wäre, was gleich bedeutend ist mit Verlust an Triebkraft, Zeit und Faser länge. R. Italienischer Zoll auf Zellstoffpackpapier In der letzten Vorstandssitzung des Vereins österr.-ungar. Papierfabrikanten berichtete Vizepräsident Emanuel Spiro über das Vorgehen der italienischen Zollbehörden bei Verzollung von eingeführtem Zellstoffpackpapier. Danach sind die italienischen Zollbehörden mit allen Mitteln bestrebt, Zellstoffpackpapiere, auch wenn sie den amtlich hinterlegten Mustern entsprechen, mit dem höheren Zollsätze von i2'/ a Lire zu verzollen. Er be richtet über zwei Fälle: In dem einen sei das Papier mit dem höheren Zollsätze verzollt worden, weil es geleimt sei; dieser Anschauung seien auch das italienische Sachverständigenkollegium und das dortige Finanzministerium beigetreten, obwohl weder in den Bestimmungen des Handelsvertrages noch in den Durch führungsbestimmungen die Bedingung enthalten sei, daß Zellstoff packpapiere nicht geleimt sein dürfen, wenn der niedrige Zoll in Anwendung gelangen soll. Im zweiten Falle wurde die niedrigere Verzollung verweigert, weil das Papier angeblich gefärbt sei. Das Ausfuhrhaus ließ das Papier im chemischen Laboratorium des Zollamtes untersuchen, wobei festgestellt wurde, daß das Papier keine Farbbestandteile enthielt. Nichts destoweniger wurde der höhere Zollsatz verlangt, weil das Papier geleimt sei. Das Ausfuhrhaus beantragte, die auf dem Zollamte liegenden Regierungsmuster auf ihre Leimung zu untersuchen, um nachzuweisen, daß auch diese Muster geleimt seien. Die Untersuchung dieser Muster bestätigte dies. Das Zollamt ließ nun diese Beanstandung fallen, griff aber wieder auf die erste zurück und verzollte das Papier mit i2'/ a Lire, weil es gefärbt sei, trotzdem die amtliche Untersuchung das Nicht vorhandensein von Farben festgestellt hat. Auch das Sach verständigenkollegium behauptete, daß das Papier gefärbt sei, und so wurde der Rekurs des Ausfuhrhauses gegen die höhere Verzollung vom italienischen Finanzministerium abgewiesen. Allerdings darf Zellstoffpackpapier, wenn es in Italien nach dem billigeren Zollsätze verzollt werden soll, nicht gefärbt sein, es sei daher Sache des Ausfuhrhändlers, dies in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise nachzuweisen. Die Angelegenheit bilde den Gegenstand diplomatischer Erörterungen. Die ganze Papier industrie hat aber ein Interesse an der Feststellung, daß Pack papiere geleimt sein müssen. Würden die italienischen Zoll behörden die Nichtleimung als Grundsatz aufstellen, so wäre eine Ausfuhr von Zellstoffpackpapier nach Italien unmöglich. Im Einvernehmen mit dem Handelsministerium beantragt Redner, die gelegentlich der Handelsvertragsverhandlungen vom italie nischen Finanzministerium genehmigten Muster dieser Papier sorte auf Kosten des Vereins in der Papierprüfungsanstalt am k. k. Technologischen Gewerbemuseum auf Leimung prüfen zu lassen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. (Zentralblatt f. d. österr.-ungar. Papierindustrie)