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4640 PAPIER-ZEITUNG Nr. 104 Briefkasten Der Frage mus xo Pf.-Marke beiliegen. Anonyme Anfragen bleiben unberücksichtigt Antwort erfolgt ohne Gewäbr. Kostenfrei nur, wenn Abdrack ohne Namen gestattet Englische Papier-Ausdrücke Zur Frage 8782 in Nr. 92. Einige der gefragten Ausdrücke lassen sich wohl wie folgt wiedergeben : Schrenzpappe wrapper oder wrapping-board Speltpappe speit oder speltboard Werkdruck book paper oder book printing paper. M. R. Selbst Versicherung 8911. Frage: 1. Ist es bei einem Jahresgehalt von über 2000 M. zu empfehlen, die Selbstversicherung durch Kleben von Invalidenmarken aufrecht zu erhalten? Welche Vorteile hat man dadurch? Muß der höchste Betrag gezahlt werden oder genügt das Versichern für eine niedere Klasse ? 2 Soll ein Ge setz eingebracht werden, das die Pflichtversicherung auch über den Jabresverdienst von 2000 M. hinaus obligatorisch macht? Antwort: 1. Die freiwillige Selbstversicherung auf Grund des Invalidenversicherungsgesetzes ist nur zulässig für Personen, welche das 40. Lebensjahr noch nicht voll endet haben, und deren Jahresarbeitsverdienst 3000 M. nicht übersteigt Personen, welche früher versicherungspflichtig waren und aus der Versicherungsptlicht ausscheiden, weil ihr Jahreseinkommen 2000 M. überschritten hat, sind zur frei willigen Weiterversicherung berechtigt; sie können zur Er haltung ihres Anspruches Marken einer beliebigen Klasse verwenden und müssen während der zweijährigen Giltig- kcitsdauer einer Quittungskarte mindestens 20 Marken kleben ; eine Altersgrenze für die Zulässigkeit der Weiter versicherung besteht nicht. In beiden Fällen, bei der frei willigen Selbst- und der Weiterversicherung, hat der Ver sicherte den vollen Markenbetrag selbst zu zahlen ; w r dazu in der Lage ist, wähle die Marken der höchsten Klasse zu 36 Pfg., denn nach der Höhe des Wertes der Marken richtet sich die Höhe der zu beanspruchenden Rente. Die Invalidenrente setzt sich zusammen aus dem Grundbetrage, der bei Lohnklasse I 60 M., bei Lohnklasse V 100 M. beträgt, aus dem Steigerungssatze, welcher bei Klasse I für jede Beitragswocbe 3 Pf., iür Klasse V aber 12 Pf. beträgt, und dem Reichszuschuß, welcher stets 50 M. beträgt. Bei der Altersrente beläuft sich der Betrag, den die Versicherungsanstalt aufzubringen hat, bei Lohnklasse I auf 60 M., bei Lohnklasse V aber auf 180 M Hieraus er gibt sich, daß der Selbst- oder Weiterversicherer gut da ran tut, Marken der höchsten Klasse zu verwenden. 2. Eine Erweiterung der Pflichtversicherung steht bevor; wie sich diese gestalten wird, ist noch nicht abzusehen. Während die einen eine Erweiterung der bereits bestehenden staatlichen Invalidenversicherung bis zum Jahreseinkommen von 3000 M. anstreben, wird von anderer Seite die Er richtung einer besonderen Versicherung für Personen von über 2000 bis 5000 M. Jahreseinkommen gewünscht. Regelmäßige Zuweisung von Aufträgen 8912. Frage: Mit einem in Zahlungsschwierigkeiten ge ratenen Kunoen bin ich im vorigen Jahre einen Vergleich auf 75 v. H. meiner Forderung von rund 1000 M. unter der Voraus setzung eingegangen, daß er seine Zusicherung, mich in der Folge durch regelmäßige Zuweisung seiner Aufträge für den Ausfall von etwa 250 M. entschädigen zu wollen, gewissenhaft einhalten werde. Der Kunde legt es jedoch darauf an, diese Verpflichtung durch nichtige Ausreden und maßlosen Preisdruck, welcher mir keinen Nutzen läßt, zu umgehen. Meines Erachtens wird dadurch die meinerseits eingegangene Verbindlichkeit hin fällig, eine schriftliche Verpflichtung betreffs der mündlichen Abmachung ist meinerseits nicht erfolgt. Antwort: Die vom Fragesteller gemachte und vom Kunden angenommene Bedingung ist so unbestimmt, daß auf deren Grund sich kaum ein gerichtlicher Anspruch wird durchsetzen lassen. Es ist nicht ausgemacht, welchen Betrag die Aufträge haben sollen, wie lange die Verptlich- tung des Käufers dauert und welche Preise seitens des Fragestellers gemacht werden dürfen. Somit fehlt die Be stimmung für fast alle wesentlichen Umstände des Kauf geschäfts. Auch kann obige Bedingung unter Umständen deshalb als nichtig angesehen werden, weil sie vielleicht gegen die guten Sitten verstößt, denn bei Giltigkeit der Bedingung könnte Fragesteller den Kunden z. B. zwingen, zu übermäßigem Preise bei ihm zu Laufen. Drucksachen-Lieferung 8913. Frage: Ich habe an die auf beifolgenden Umschlägen verzeichnete Firma Kalender für 1908 verkauft und die Ver pflichtung übernommen, sie in Papier und Ausführung genau wie die Kalender 1907 zu liefern. Die gleiche Vorschrift gab ich an meine Druckerei weiter. Nun beanstanden die Empfänger so wohl Papierqualität wie Druckausführung und wollen die Kalender, wenn überhaupt, nur mit größerem Nachlaß über nehmen. Berechtigt die Abweichung zu einer Beanstandung, und wenn ja, welche Vergütung wäre angemessen? Antwort: Das Papier der gelieferten Drucksache bat gelberen Ton sowie lappigeren Griff als das Vorlage- Papier und erweist sich auch an Stoff geringwertiger, da es bedeutend mehr Holzschliff enthält. Die Druckaus- führung steht der Vorlage nur darin nach, daß die be nutzte schwarze Druckfarbe nicht so tiefe Abdrücke ergab wie bei dieser. Die Beanstandung ist also insbesondere wegen der Papierbeschaffenheit berechtigt, die Höhe des Nachlasses setzen wir jedoch nur nach Anhören beider Teile auf deren Wunsch durch einen Schiedspruch fest. Cambricpapier 8914. Frage: Wir lassen Ihnen Deckel mit schwarzem Cambricpapier überzogen zugehen. Das Cambricpapier zeigt nach Verarbeitung Blasen und spaltet sich. Wir bitten, uns Ihre Ansicht über die Ursache dieses Uebelstandes mitzuteilen. Antwort eines Fachmannes: Das schwarze Papier ist fest genug im Stoff geleimt. Das Spalten ist nur in ungeeigneter Stoffmischung zu suchen. Genaueres ließe sich nur an Hand eines Stück ungestrichenen Papiers feststellen. A. W. Auftrag bei Anleimmaschinen 8915. Frage: Ich habe eine Anleimmaschine gekauft und kann damit keine streifenlose Gummierung erzielen, wie mit folgendes Muster zeigt. Was soll ich tun? Was kann ich zum Dextrin zusetzen, um Hochglanz zu er reichen, die Klebkraft zu erhöhen und das Einrollen des gummierten Papiers zu vermeiden? Das Rezept in Nr. 93 der Papier-Zeitung habe ich versucht, danach ist es wohl etwas besser, aber Einrollen läßt sich nicht vermeiden. Antwort eines Fachmannes: Der Auftrag bei Anleim maschinen geschieht, wie in beistehender Skizze dargestellt. Diese sind für Rollen gebaut und arbeiten _OOyO gut, wenn das Papier gut gebremst wird. W Anleimmaschinen sind keine Gummier- maschinen; für diesen Zweck gibt es be-.. sondere Maschinen. Betreffs des Einrollens verweise ich auf das in Nr. 93 Gesagte. A. W. Papierlieferung 8916. Frage: Inliegend empfangen Sie zwei Papiermuster Muster 1, blau, ist ältere Ware, welche etwa 2 Jahre zu meiner größten Zufriedenheit verarbeitet wird. Nach diesem blauen Muster bestellte ich kürzlich bei der Firma X 1000 Bogen in Farbe wie Muster II, braun. Die Qualität sollte mit dem blauen Muster genau übereinstimmen. Ich habe das braune Papier so fort nach Empfang beanstandet, weil 1. das Papier stark klebrig, was iür ein Album nicht vorteilhaft ist, 2. die Farbe so mangel haft aufgetragen ist, daß sie sich bei Verarbeitung löst und der Rohstoff, namentlich an den Kanten, hervortritt, was bei dem blauen Papier nicht der Fall ist. Bin ich berechtigt, das Papier zur Verfügung zu stellen? Antwort eines Fachmannes: Das braune Papier ist nicht lackiert, oder der Lack wurde derart mit Farbstoff über laden, daß er die Farbe nicht genügend binden konnte, daher wischt sich die Farbe ab, wenn man mit feuchtem Finger über das Papier fährt. Wenn sämtliche 1000 Bogen diesen Fehler aufweisen, wird sich der Papierlieferant nicht weigern, sie zurückzunehmen. A. IF. Vertrag 8917. Frage: Ist ein Fabrikant verpflichtet, bei Empfang eines Auftrages und dessen Bestätigung an den Auftraggeber mit der Herausarbeitung der bestellten Ware so lange zu warten, daß dem Besteller die Möglichkeit gegeben ist, einen Irrtum richtig zu stellen, oder kann er die Herausarbeitung der Ware, wenn es ihm gerade paßt, sofort vornehmen? Antwort: Sobald der Fabrikant einen Auftrag bestätigt hat, ist der Vertrag zustande gekommen, und der Fabrikant kann auf Grund dieses Vertrages die bestellte Ware sofort erzeugen. Weder Gesetz noch Handelsbrauch verpflichten ihn, auf nochmalige Bestätigung des Bestellers zu warten. Verantwertiicher Schriftleiter bugmuna Ferencti, Friedenau. Zuschriften nur an Papier-Zeitung, Berlin SW 11 erbeten. Druck ven ▲. W. Hayn'* Erben, Berlin SW, Zimmerstraße ay.