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Buntpapier-Lieferung 576. Schiedspruch Schiedsprüche werden kostenfrei gefallt und ohne Namen der Beteiligten veröflentlicht Wegen einer Lieferung von Zedernholzpapier bin ich mit einem meiner Abnehmer in Streit geraten, und wir haben uns darüber geeinigt, uns in dieser Angelegenheit Ihrem Schieds spruch zu unterwerfen. Die Firma X & Co. bestellte bei mir am 2. November 1000 Bg. gemustert Glanzpapier, wie gehabt, unter Beifügung eines Musters. Die nach besonderer Anfertigung am 30. November erfolgte Lieferung wurde mir von der Bestellerin am 5. De zember unter Zusendung der hier beiliegenden Muster, be zeichnet mit »alt« und mit »neu«, zur Verfügung gestellt, mit der Begründung, daß der Ausfall nicht mustergetreu sei. Die entsprechende Musterwalze war bei der früheren Liefe rung, welcher das Bestellmuster »alt« entstammt, bereits ziemlich abgelaufen und der Druck war deshalb schwach, was eigentlich als Mangel bezeichnet werden konnte. Infolge der inzwischen vorgenommenen Nachgravur der Walze ist bei der beanstandeten Lieferung ein sauberer Druck erzielt worden, was dem Papier nur zum Vorteil gereicht. Das Ablaufen der Gravierungen und deren Erneuerung sind nicht zu vermeidende Vorkommnisse. Der ganz geringe Unterschied in der Grundfarbe der beiden Lieferungen berechtigt keinesfalls zu einer Rüge, da der bei der Fabrikation im allgemeinen und in Anbetracht der geringen Menge im besonderen zu gewährende Spielraum nicht über schritten ist. Buntpapierfabrik Y * * * • Wir sind mit der Buntpapierfabrik Y in Streit wegen einer Lieferung und einig geworden, die Angelegenheit Ihrem Schieds spruch zu unterbreiten, dem wir uns unterwerfen. Wir be stellten am 2. November 1000 Bogen mas. Glanz zur sofortigen Lieferung wie gehabt nach einliegendem Muster. Dieses Muster war der vorhergehenden Lieferung entnommen und folgt hierbei als Muster a. Der Auftrag wurde bestätigt, wobei eine Preis erhöhung verlangt wurde, die wir bewilligt haben. Das Papier fiel wie mitfolgender Abschnitt b aus. Wir haben es sofort unter rechtzeitiger Rüge zur Verfügung gestellt, worauf uns die Buntpapierfabrik mitteilt, daß derartige kleine Abweichungen mit in Kauf genommen werden müßten, und daß sie infolge dessen unsere Rüge nicht anerkennen kann. Wir sind anderer Ansicht, denn das Papier wird vorzugsweise zum Bezug von Lagerkasten verwendet, und die Kund schaft, die bereits eine Partie Kasten mit dem früheren Papier überzogen im Laden hat, nimmt solche mit dem neuen Papier, das zu sehr absticht, nicht an. Wir benötigen die 2. Lieferung zu Nachbestellungen und hätten sonst das Papier nicht bestellt, da wir inzwischen ein ähnliches Papier, das uns vollständig dient, wohlfeiler gekauft haben. Aber selbst wenn uns die Papierfabrik den Preisunterschied von 8 M. 50 Pf. nach läßt, müssen wir immer noch gewärtig sein, dennachbestellenden Kunden Ersatzpapier zu senden, damit sie sich die früher ge lieferten Kasten wie die neuen überziehen können, dies würde auch nach Aussage unseres Reisenden sicher eintreten. X & Co., Kartonnagen-Fabrik * * * Gutachten eines Pach-Mitarbeiters: Die frühere Lieferung der Buntpapierfabrik wurde mit einer stark abgenutzten, die neue zwar in demselben Muster, aber mit frisch aufgravierter Walze gedruckt und erscheint dadurch etwas dunkler. Daß dies der Fall sein würde, hätte die Buntpapierfabrik ihrem Abnehmer vor Annahme des Auftrages mitteilen sollen. Da aber sicher anzunehmen ist, daß sich der Abnehmer ein der ersten Lieferung ganz gleiches Papier von keiner anderen Seite hätte beschaffen können, also schließlich doch das mit frischgravierter Walze gedruckte Papier verwendet hätte, so erscheint es genügend, wenn die Buntpapierfabrik den angeblichen Preisunterschied von 8 M. 50 Pf. zur Hälfte trägt. Wir schließen uns obigem Gutachten an und ent scheiden, daß die Firma X & Co. das gelieferte Papier übernehmen und die Buntpapierfabrik Y vom Preis 4 M. 25 Pf. nachläßt. Casein I nur bewährte Marken = Ringe & Co., Hamburg Esser & von der Wippel, Köln Ringe & Co., Riesa 5'Sachsen Küchenkanten in Rollen — Neue Muster Patent-Cartonnagen-Fabrlk G. m. b. H. Berlin 0. 27 6 [190101 F. U. STROBEL, Chemnitz liefert seit 1848 als Spezialität: Vollständige Einrichtungen für Holzschleifereien, Pappen- und Papierfabriken [200632 für alle Verhältnisse, IUlUIIIOII mit höchstem Nutzeffekt. 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