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WechiMMM WM !8S Sonnaberrd, den 7. October 1899. Nr. 234. 19. Jahrgang. Erscheint Inserate jeden Wochentag abends für den folgenden Tag und ^WW MM 'M nehmen außer der Expedition auch die Austräger auf kostet durch die Austräger pro Quartal Mk. 1,40, MU xM M^ M, MM U U dem Lande entgegen, auch befördern die Annoncen- durch die Post Mk, 1,50 frei m's Haus. 1 W WM Expeditionen solche zu Originalpreisen. Hohenstein-Ernstthal. Oberlungwitz, Gersdorf, Lugau, Hermsdorf, Dermsdorf, Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Rußdorf, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Erlbach Kirchberg, Pleißa, Reichenbach, Callenberg, Tirschheim, Kuhschnappel, Grumbach, St. Egydien, Hüttengrund u. s. w. für den Verwaltungsbezirk -es Stadtrathes zu Hohenstein-Ernstthal. Orgcrrr aller Geirrernöe-Verwaltrrngerr der rrnrlregcnöerr Ortschaften. Das Regulativ, -ie pneumatischen Bierdruckapparate betr., ist durch Beschluß des Stadtgemeinderathes neuaufgestellt wordeu. 8 6 hat folgenden Zusatz erhalten: „Die Hähne sämmtlicher Bierdruckapparate sind offen und so freistehend anzubringen, daß sie sür das in den Schankstätten verkehrende Publikum sichtbar sind." Die Besitzer von Schankstätten, in denen die Bierdruckapparate vorstehender Vorschrift gemäß noch nicht aufgestellt sind, werden hierdurch veranlaßt, bis spätestens 80. Juni 1900 ihre Apparate in der vorbezeichneten Weise aufzustellen. Hohensteiu-Ernstthal, am 5. October 1899. Der Stadtrath. Or. Polster. Bekanntmachung. Nr. 39 des Reichsgesetzblattes und das 12., 13. und 14. Stück des Gesetz- und Verordnungs blattes für das Königreich Sachsen vom Jahre 1899 sind eingegangen und liegen an Rathsstelle, Zimmer Nr. 1, zur Einsichtnahme aus. Der Inhalt ist solgender: a) des Reichsgesetzblattes: Nr. 39. Vereinbarung zwischen dem Reiche und den Vereinigten Staaten von Brasilien über die Mit wirkung der beider scingcn konsularischen Vertreter bei der Regelung von Nachlässen ihrer Staatsangehörigen. Bekanntmachung, das Inkrafttreten dieser Vereinbarung. Bekanntmachung, betreffend das Verfahren bei Erstattung verdorbener Wechselstempelzeichen. d) des Gesetz- und Verordnungsblattes: 12. Stück. Verordnung, die Enteignung von Grundeigenthum für Erweiterung des oberen Bahnhofes in Reichenbach i. V. betr. Verordnung, die Enteignung von Grundeigenthum für Erweiterung des Bahnhofes Treuen betr. Bekanntmachung, die Abänderung der Vorschriften über die Aus bildung und Prüfung für den höheren technischen Staatsdienst im Baufache vom 19. März 1897 betr. Verordnung, die silbernen Zwanzigpfennigstücke betr. Verordnung zur Ausführung der Aichordnung für die Binnenschifffahrt auf der Elbe. Verordnung, Ergänzungswahlen für die II. Kammer betr. 13. Stück. Verordnung, die Anzeigepflicht beim Auftreten der Pest betr. Verordnung, die Anmeldepflicht der Aerzte und Zahnärzte betr. Verordnung, die Vollstreckung von Gefängnißstrafen von Personen weiblichen Geschlechts betr. Verordnung, die Verlegung der Weiberkorrektionsanstalt betr. Verordnung, die für den Bezirk des Amtsgerichts Jöhstadt zuständige Kammer für Handelssachen betr. Verordnung, die Bestellung von Kommissaren für die Ergänzungswahlen für die ll. Kammer betr. 14. Stück. Bekanntmachung, die Ordnung der pädagogischen Prüfung an der Universität Leipzig betr. Hohenstein-Ernstthal, am 6. October 1899. Der Stadtrath. vr. Polster. Zwangsinnung für das Knchdindrrhandwerk. Nach Ablaus der Frist für die Abstimmung sür oder gegen Errichtung einer Zwangsinnung für das Buchbinderhandwerk im Bezirke der Städte Glauchau, Meerane, Lichtenstein, Hohenstein-Ernstthal, Callnberg und Waldenburg liegt die abgeschlossene Liste zur Einsicht und Erhebung etwaiger Widersprüche der Betheiligten während zweier Wochen und zwar Vom 7.-21. October d. I. Bormittag 8—12 Uhr und Nachmittag 2—6 Uhr im Stadthaus Glauchau, Zimmer 9, öffentlich aus Nach Ablauf dieser Frist angebrachte Einsprüche bleiben unberücksichtigt. Glauchau, am 4. October 1899. Der Kommissar. Brink, Bürgermeister. Wr. Kleinhandel «ad Waarenhitnser. Der Verein sür Socialpolitik, der in voriger Woche seine diesjährige Generalversammlung in Breslau abhielt, hat in Gegenwart namhafter Socialpolitiker und Nationalökonomen auch die große wirthschaftliche Streitfrage der Gegenwart, Hebung des Kleinhandels und Bekämpfung der Waarenhäuser nebst den Con- sumvereinen, in das Bereich seiner Berathungen ge zogen, aber es ist aus den langen Debatten leider keine große neue Wahrheit herausgekommen, welche die Gesetzgeber demnächst im Reichstage zu einer zeit gemäßen Reform benutzen könnten. Recht beherzigens- werthe Worte über den Werth des Zwischenhandels und die Nothwendigkeit des Kleinhandels, sowie über die Schäden der Waarenhäuser hat in der Breslauer Generalversammlung der Socialpolitiker und der Mitberichterstatter Herr vr. Rocke, Syndikus der Hannoverschen Handelskammer, gesprochen. Ausgehend von dem Roscher'schen Grundsätze, daß ohne Handel die Production eine unvollkommene bleibe, fordert vr. Rocke auch für den Kleinhandel als ein Glied dieser Kette den Antheil an dieser wirthschastlichen Thätigkeit. Erst der Detailhandel vermittle dem Groß handel die Kenntniß der Absatzfähigkeit der einzelnen Produkte, denn es sei erwiesen, daß nur Produccnten zweiten und dritten Ranges mit dem Publikum direct verkehrten. So liege es auf landwirthschaftlichem Gebiete, wo z. B. die Anweisung der Proviantämter zu dirccten Einkäufen nur zu einen, Kreuz für die Beamten dieses Ressorts werde und doch nicht zum Ziele führe. Es sei erwiesen, daß man sehr oft im Zwischenhandel billiger kaufe als direct von Produccnten, und daran änderten auch die Producentengenossen- schaften nichts. Der Zwischenhandel führe vielfach zu einer Gesundung der Production und Aufrechterhaltung der Reellität in Bezug auf Waare und Gewicht und könne sowohl dem Produccnten, wie dem Consumenten berathend und unterstützend zur Seite stehen. Wie sei nun diese Stellung des Kleinhandels durch die Waarenhäuser beeinflußt worden? So schwer eine allgemeine Definition des Begriffes „Waarenhaus" sei, so leicht sei doch eine Entscheidung im einzelnen Falle. Das Wesentliche an, Waarenhause sei die Neugestaltung der Geschäftsprincipien, wie Professor vr. Sombart bereits ausgeführt habe, sowohl beim Einkäufe wie beim Vertriebe, in dieser Beziehung träten Unzulräglichkeiten zahlreich in die Erscheinung. Beim Einkauf führe der Masseneinkauf vielfach zur Preisdrückerei und damit zur Verschlechterung der Producte und zur Schädigung der Industrie. DaS Mort „billig und schlecht" feiere in der Waarenhans- industrie seine Wiederauferstehung. Aber auch bei reellen, Betriebe würden die Waarenhäuser leicht dem Consumenten gefährlich, wie Amerika beweise, wo die Hauptstütze des Trusts die großen Waarenhäuser seien. Theoretisch sei es ja richtig, daß die Waarenhäuser billiger liefern als der Kleinhandel, und dies trete bei den sogenannten Lockartikeln auch zu Tage, im Großen sei es nicht der Fall, wie man sich durch Probeeinkäufe überzeugen könne. GüchWM. Hohenstein-Ernstthal, 6. October l899. Mitthettungen von allgemeinem Interesse werden dankbar «nt- gegengenommen und eveutl. honor-rt.) — Im Königreiche Sachsen bestehen gegenwärtig 22 Gewerbegerichte, eins mehr, als im Jahre 1898. Diese sind errichtet für die Städte Bautzen, Königs brück, Leipzig, Dresden, Zwickau, Meerane, Plauen, Mittweida, Hohenstein. Penig, Glauchau, Chemnitz, Döbeln, Crimmitschau, Zwickau, Elsterberg, Mylan, Radeberg, die Gemeinde Hartmannsdorf bei Burg städt und die amtshauptmannschaftlichen Bezirke Chemnitz, Dresdcn-Neustadt, Glauchau. — Nachdem vom Bundesrathe die Bestimmung in ß 14 Absatz 1 der Betriebsordnung für die Haupt eisenbahnen Deutschlands, nach der die Thüren der Personenwagen mit einer nur von Außen zu be dienenden Verschlußvorrichtung versehen sein sollen, aufgehoben worden ist, werden von jetzt ab alle im Bau befindlichen sächsischen Personenwagen I., II. und III. Ctasse Thürschlöffer init äußerem und innerem Drücker nach dem System Fondu erhalten. Das neue Thürschloß ist wie das seitherige Schloß eiu Doppel verschluß. Während aber bei letzterem das Einfall schloß und das Vorreibeschloßfdurch je einen besonderen äußeren Thürdrücker zu öffnen sind, ist bei dem neuen Verschluß nur ein äußerer und ein innerer Drücker vorhanden. Steht der äußere Thürgriff wagerecht und der innere in seiner höchsten Stellung, so ist die Thüre durch ein Vorreiber, und ein Fallschloß ge schlossen. Wird nun einer der beiden Drücker in eine schräg nach abwärts zeigende Stellung gebracht, so geht »er Vorreiber zurück, die Thür wird aber noch durch das Fallschloß zugehulten. Erst bei weiterer Drehung der Griffe um einen kleinen Winkel drückt der Vor- relber auch das Fallschloß zurück und die Thür kann geöffnet werden. Läßt aber der Handdruck nach, so zehen die Gr-ffe selbstthäti, in Lie schräg nach abwärt» zeigende Stellung zurück Das bisherige Dornschloß zum Abschließen von Wageuabtheilungen wird mben dem neuen Verschluß noch beibehalten werd>n. — Ein jeder junge Mann, der bei den Melde reitern eintreten will, hat, ehe ihm der Wunsch ge oährt wird, nachzuweisen, daß er Stenographie er lernt hat. — Aus der IV. Versammlung der Sächsisch.» Kirchlichen Confer, nz zu Chsmnitz, am 4. October, sielt Stadtrat, Rechtsanwalt vr. Seifert-Chemnitz einen Vortrag über d iS Thema „Zur Feuerbestattung" Er führte aaS: Die Gründe, welche man für Vic Feuer bestattnag anführt, seien hygienischer, monomischer und ästhetischer Natur. Bezüglich der ersteren weise ein Buch dec Generalsuperintcndcnten Lahnscn-Coburg, das er seinen Ausführungen zu Grunde lege, auf sic große Gefahr der Ansteckung durch begrabene und in Fäulniß Übergehelide Leichen hin. Auch der öconomischc Standpunkt spreche sür die Feuerbestattung denn die Anlagen i'ör Friedhöse, die Pflege oer Gräber rc. würden dann wegfa-cn. In ästhetischer Beziehung erwähnt er das Bewußtsein der Hinterbliebenen, daß der Verstorbene langsam von Würmern zerfressen werde, ja daß man später die Gebeine des Theuren auSgrabcn und eventuell ein frevelhaftes Spiel mit denselben treiben könne. Auch weise er auf die Gefahr des Lebcndigdegr beus hin. Von den Gegnern der Feuer bestattung habe man eingewendet, daß mit der Feuer bestattung die Poesie des Grabes verloren ginge, daß bei Giftmorden rc. die wichtigsten Beweismittel aus der Welt geschafft würden und daß die Anlage der Fried höfe in den meisten Fällen einen Schutz gegen An steckung bilde. Der Redner giebt jedoch der Meinung Ausdruck, daß auch der bestangelegre Friedhof keinen sicheren Schutz gegen Ansteckung gewähre. Auch mache er darauf aufmerksam, daß di: Kosten sür die Feuer bestattung sich auf etwa nur 95 M. belaufen. Während Amerika, Schweden, Coburg-Goth-', Hamburg rc. die Feuerbestattung innerhalb der Lan'eSgrenze gestattet Habens ist diese in Preußen und Sachsen verboten, immerhin aber ist man nicht so weit gegangen, auch die Ausfuhr der Leichen, die in anderen Ländern ver brannt werden sollen, zu verbitten. Es mache sich nöthig, die Frage zu prüfen, ob die Feuerbestattung eine gegen die Religion verstoßende Einrichtung sei. Er selbst betrachte die Feuerbestattung nur als eine Abweichung von den bisherigen Begräbnißsormen. Obcrpsarrer Grauc-Cbemnitz gab in längerer Rede seiner Meinung Ausdruck, daß man die ernste Streit frage event. durch ein sogen. OrtSstatut, »ie eS z. B. bei Selbstmördern seit langem besteht, erledigen könne. Nach weiteren kurzen Aussprachen gelaugte folgende Resulution zur Annahme: „Das LandeS-Consistorium wolle der nächsten LmdeSfynode eine Vorlage zugehen lassen, durch welche die Betheiligung de» Geistlichen bei Trauerfeiern sür solche, deren reichen zur Ver ¬ brennung avgeiührt werden, abweichend von den bisher bereits ergangenen Verordnungen und den im Wider spruch zu evangelischen Grundsätzen stehenden Beschlüssen der Ei en -cher Kircherconserenz. geregelt wird, bis zum Zusammentritt der nächsten Synode aber schon jetzt anordnen, Saß Schriftvorlesung, Gebet und Halten einer Rede als zur 'eftsorgerlichen Thätigkeit des Geist lichen gehörend angesehen und darum diesem bei den oben angeführten Trauerfeierlichkeiten wieder gestattet werden." Aul Antrag des Herrn ArchidiaconuS Eger wurde ferner folgende Resolution angenommen: „Die sächsische kirchliche Conferenz, die in der Pflege evan gelischen Christenthums ihre vornehmste Aufgabe er blickt, giebt ihrer hohen Freude darüber öffentlichen Ausdruck daß auch im österreichischen KatholicismuS die Sehnsucht nach der wahren Verkündigung des Evangeliums in immer weiteren Kreisen erwacht. Sie versichert, auch aa ihrem Theil dayin wirken zu wollen, daß dieser zukunftsreichen religiöse.-. Bewegung die nach haltigste und finanzielle Unterstützung zu Theil wird. Sie spricht im Vertrauen aus Gott die zuversichtliche Hoffnung aus, daß jene evangelische Bewegung je länger, umsomehr an Tiefe, Kraft und Umfang ge winnen und immer segensreicher wirken wird." — Chemnitz, 5. Oct. Beim Baden in einer hiesigen Badeanstalt wurde heute Nachmittag ein im 15. Jahre stehendes Mädchen, Tochter einer hiesigen Kauf- mannsfamilie, vorn Herzschlag getroffen und ist alsbald verstorben. — Eine an der Alexanderstraße wohnhafte Kutschersehesrau hatte gestern Nachmittag ihr acht Monate altes Kind (einen Knaben) in ein größeres Bett nieder gelegt und sich dann in das Waschhaus begeben. Zuvor hatte die Mutter, damit das Kind nicht aus dem Bette fallen solle, ein Plattbrett zwischen die Seitenwand und Unterlage des Bettes verschoben. Als nach Verlauf einer Viertelstunde die Mutter nach ihrem Kinde sah, fand sie dasselbe leblos zwischen dem Plattbrett und dem Bette hängend vor. Der Kopf des Kindes hatte sich zwischen Plattbrett und Bettstelle eingeklemmt, wodurch das Kind erstickt ist. — Das Vergnügen, ein Walpurgisfeuer anzu- brenneu, ist zwei 13jährigen Knaben in Lichtenstein, Tetzner und Wolf mit Namen, sehr übel bekommen: freilich hatten sie ihre Vorbereitungen dazu auch auf ehr unrechtmäßige W sie betrieben. Sie waren in den umschlossenen Bauplatz eines Baumeisters gedrungen und hatten da Hobelspäne und Carbolineum entwendet. Sie hatten da« Faß nicht wieder schließen können, daS- elbe war ausgelaufen und so war ein Schaden von 47 Mark entstanden. DaS Voraehm der Knaben charakterisirte sich als schwerer Diebstahl und demgemäß wurden sie je zu 6 Monaten Gefäagniß verurtheilt. — Waldenburg, 5. October. Ein merkwürdiges Spiel der Natur wurde auf einem Kartoffelfelde in