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^HWWt 7' -"7^ -- ) '>'c- / HiheMtlii-ErMthiller LWeblitt. Amtsblatt. _ Nr7 222. Sonnabend, den 23. September 1899. Beilage. Amtliche Bekanntmachungen Kandtagswahl. Nachstehend werden die Namen der als Wahlvorsteher und Stellvertreter ernumlen Herren bekannt gegeben. Die Genannten stehen an allen 3 Wahltagen den gleichen Bezirken vor. In jedem Wahlbezirke jeder Abtheilung sind je 2 Wahlmiinner zu wählen. Die WahlmLnner werden in jeder Abtheilung aus der Zahl der stimmberechtigten Urwähler ohne Rücksicht auf die Abtheilungszugehörigkeit der Wahlmiinner gewählt. , Es wird noch besonders darauf hingewiesen, daß alle Urwähler in dem Bezirke zu wählen haben, in welchem sie bis zur Aufstellung der Wahllisten (10 Juni cr.) gewohnt haben. Wegen der Abgrenzung der Wahlbezirke verweisen wir auf die Bekanntmachung der Herren Wahl vorsteher vom 21. September 1899. Hohessteiu-Ernstthal, am 20. September 1899. Wahlbezirk. I II IN IV Der Stadtrath. Or. Polster. Wahlvorsteher. Stellvertreter. Krumbiegel, Robert, Privatier, Jäckel, Ferdinand, Fabrikant, Haase, Anton, Fabrikbes., Schulze, Hermann, Fabrikant, Schneider, Constantin, Kaufmann, Werner, Hermann, Webermeister, Fleischer, Hermann, Oeconom, Küchler, Friedr. Wilh.,Materialwaarenhändler. Landlagsmahl. Die Wahlmännerwahleu im 14. städtischen Wahlkreise finden gemäß Verordnung des König lichen Ministeriums des Innern sür die III. Abtheilung am Mittwoch, den 27. September 1899, ll- „ „ Donnerstag, „ 28. „ „ l- „ ,, Freitag, ,, 29. ,, ,, statt. Die Stimmenabgabe erfolgt in der III. Abtheilung von Vormittags 19 Uhr bis Nachmittags 2 Uhr, H " er re H »e re „ 1 ,, l- re re ee 11 ee „ 12 Uhr. Nach Ablauf der zur Abstimmung festgesetzten Zeit wird außer den im Wahllocale bereits an wesenden Urwählern Niemand mehr zur Wahl zugelassen. Die Stadt ist bei allen 3 Abheilungen in 4 Wahlbezirke eingetheilt. Zu wählen sind von der M. Abtheilung 8 Wahlmiinner, II. ,, 8 „ '' e» 8 „ Es haben zu wählen die Urwähler jeder Abtheilung des I. Bezirkes im Rathhaus, Zimmer links vom Eingang, „ U. „ „ Schweizerhaus, Hintere Stube, „ lll. „ „ Stadthaus, Vereinszimmer, „ IV. „ „ Grauen Wolf, Vereinszimmer. Das Stimmrecht kann von jedem Urwähler nur persönlich ausgeübt werden. Die Abgrenzung der Wahlbezirke ist folgende: III. Abtheilung II. Abtheilung I. Abtheilung Bezirk Bezirk Bezirk Altmarkt 1 1 1 Aktienstraße 4 — Antonstraße 2 3 3 Aue 4 Am Bahnhof 2 2 2 Badegasse 3 4 4 Badstraße 1 1 Bahnhosstraße 1 2 1 Bahnstraße 3 4 4 Bergstraße 3 — Braugasse 3 4 Breitestraße 2 3 Büttnergasse 3 — Chemnitzerstraße 4 4 Centralstraße 3 4 4 Conrad Clauß-Straße 2 2 2 DreSdner-Straße 1 1 1 Aeußere Dresdnerstraße 3 Feldstraße (Hötzschhaus) 4 4 Fiskalische Straße 3 4 Gartenstraße 3 Goldbachstraße Hohestraße 1 3 2 — Karlftraße 1 1 Kirchgäßchen 1 Kirchplatz 1 1 König Albertstraße 1 1 Kroatenweg 4 Lichtensteinerstraße 1 1 2 Landgraffstraße I Lerchenstraße (Hüttenmühle, Forsthaus) l I Limbacherstraße 3 4 Z Logenstraße 2 3 Lungwitzerstraße 3 4 4 Marktstraße 4 Mittelstraße 4 Neumarkt 4 4 4 Neuestraße 4 Oststraße Pfarrhain 4 2 4 3 4 Plan 3 — Poststraße I 1 Silbergäßchen I — Schubertstraße 2 3 3 Schulstraße 2 3 3 Schützenstraße (Schützenhaus, Gasanstalt) 2 2 2 Verbindungsstraße 3 4 — Waisenhausstraße 2 3 — III. Abtheilung Bezirk II. Abtheilung Bezirk I. Abtheilung Bezirk Weberstraße 2 — — Weinkellerstraße 2 2 2 Wettinstraße 2 3 — Wiesenstraße 4 — — Wilhelmstraße 4 — — Windmühlenstraße (Parthumhaus) I — — Zeißigstraße 1 — — Alle diejenige« Urwähler, welche eine besondere Benachrichtigung nicht erhalten haben, wählen in -er III. Abtheilung. Hohenstein-Ernstthal, am 21. September 1899. Krumbiegel, Robert, Wahlvorst, des I. Bezirks, Jäckel, Ferdinand, „ „ II. „ Haase, Anton, „ „ lll. Schulze, Hermann, „ „ IV. Ausschreibung. Die Maler- ««d Austreicherarbeiteu für den Turnhallenneubau der 2. Bezirksschule sollen vergeben werden. Klauquets hierzu sind in unserem Stadtbauamt erhältlich und bis Montag, den 23. September a. e., Mittag 12 Uhr dortselbst ausgefüllt, verschlossen und mit entsprechender Aufschrift versehen, wieder abzugeben. Hohruftein-Ernstthal, am 18. September 1899. Der Stadtrath. I B.: W. Zeißig, Stadtrath. Dtschm. Krkanntmachnng, Landlagswahl betr. Nachdem das Königliche Ministerium des Innern die Wahlmännerwahlen im 38. ländlichen Wahlkreise für die III. Abtheilung der Urwähler auf Mittwoch, den 27. September 1899, II. - - - - Donnerstag, - 28. - - I. - - - - Freitag, - 29. - - festgesetzt hat, wird dies gemäß Z 16 des Wahlgesetzes vom 28. März 1896 und Z 22 der Ausführungs- Verordnung dazu vom 10. Oktober 1896 mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß hier- selbst für die in den nachstehend näher bezeichneten 3 Wahlbezirken wohnenden Urwähler an den oben genannten Tagen die Stimmabgabe im I. Bezirk im Gasthof zum Hirsch, II. - - - zur Post, III. - - - zum Deutschen Kaiser und zwar für die III. Abtheilung von Vorm. 1t) Uhr bis Rachm. 1 Uhr, - - II. - - - 11 - - - 1 - - - I - - - 12 - - - 1 - zu erfolgen hat. Zu wählen sind 15 Wahlmänncr und zwar im I. Kezirk: I. Abtheilung 2, ll. Abtheilung 1, III. Abtheilung 1, - H. - in jeder Abtheilung 2 und -III. - I. Abtheilung 1, II. Abtheilung 2, III. Abtheilung 2. Der 1. Wahlbezirk umfaßt in der I. «ab H. Abtheilaag die Häuser Cat.-Nr. 1—71, 542—620 Abth. H. und Cat.-Nr. 1—45 Abth. L — in der H. Abtheil««- soweit nicht einzelne Häuser nachstehend dem II. Wahlbezirke zugetheilt sind—; in der HI. Abtheil««a die Häuser Cat.-Nr. 1—71 Abth. und Cat.-Nr. 1—45 Abth. L. Der II. Wahlbezirk umfaßt in der I. Abtheilung die Häuser Cat.-Nr.: 72—185, 478-54I, 621—637 u. 663 Abth. H.; in der II. Abtheilung die Häuser Cat.-Nr.: 27, 32, 54, 72—185, 187, 195, 205, 226, 246, 399, 474, 478—541, 563, 573, 600, 602, 604, 621—637, 663 Abth. und Cat.-Nr.: 13 Abth. ll; in der III. Abtheilung di- Häuser Cat.-Nr.: 72—185, 440—637 u. 663 Abth. /V Der III. Wahlbezirk umfaßt in der I. und II. Abtheilung — soweit nicht in der II. Abtheilung einzelne Häuser vorstehend dem II. Wahlbezirke zugetheilt sind — die Häuser Cat.-Nr.: 186—477 Abth. /X; in der III. Abtheilung die Häuser Cat.-Nr.: 186—439 Abth. Oberlungwitz, den 20. September 1899. Die Wahlvorsteher. Gem.-Aelt. Tauscher, Gem.-Aelt. Lieberknecht, Gem.-Vorstd. Opperman«. Bekanntmachung. Zufolge Anordnung der Königlichen Amtshauptmannschaft zu Glauchau wird nachstehend eine Be kanntmachung, Maßregeln zur Verhütung der Maul- und Klauenseuche betr.zur öffentl. Kenntniß gebracht. Gersdorf Bez. Zw., am 21. September 1899. Der Gemeindevorstaud. - Göhler. Reg.-Nr. 2329 III. Bekanntmachung, Mastregeln zur Verhütung der Maul- und Klauenseuche betreffend. Zur Verhütung weiterer Verbreitung der Maul- und Klauenseuche wird für die Orte Oberlungwitz Hermsdorf, Gersdorf, Mitlfen St. Michel«, Mülsen St. Jaeob, Mülsen St. Niclas, Staugendorf, Thum, Niedermülsen, Niederarnsdorf, Ziegelheim, Hartha« und Tettau Folgendes angeordnet: 1. Das freie Umherla«fen der Hunde ist verboten. 2. Die Orts- und Gemeivdebezirke sind gegen das Dnrchtreibeu von Wiederkäuern und Schweine» gesperrt. 3. Die Ausfuhr von Wiederkäuer« und Schweinen darf nur mit Genehmigung der Königlichen Amtshauptmannschaft erfolge«. 4. Das Abhalteu öffentlicher Tanzvergnügen ist untersagt. 5. Die Fortbilduugsschnle wird geschloffen. In Niederarnsdorf, Ziegelheim, Hartha« und Tettau ist außerdem 6. das Weggebeu von Milch und zwar auch aus deu bisher uicht verseuchten Gehöfte» nur iu abgekochtem Zustande gestattet. Zuwidtrhandlungen gegen die vorstehend getroffenen Anordnungen werden, soweit nicht nach anderen gesetzlichen Bestimmungen eine höhere Strafe verwirkt ist, mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder Hast bis zu 14 Tagen geahndet. Glauchau, den 19. September 1899. Die Königliche Amtshauptmannschaft. I. V.: Sala. Bekanntmachung. Zur Erweiterung des Friedhofs müssen 375 Hsir. Feld planirt und drainirt werden. Schriftliche Kostenanschläge sind bis Ende September an das Pfarramt abzugeben. Der Kirchenvorstand zu Gersdorf. Böttger, ?., Vorf.