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WHem-EnWer WM Erscheint Inserate jeden Wochentag abends für den folgenden Tag und MM (M 'M nehmen außer der Expedition auch die Austräger auf kostet durch die Austräger pro Quartal Mk. 1,40, WM /M MM dem Lande entgegen, auch befördern die Annoncen- durch die Post Mk. 1,50 frei in's Haus. M (W MM Expeditionen solche zu Originalpreisen. für Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Kugau, Hermsdorf, Hernsdorf, Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Rüßdorf, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Erlbach, Kirchberg, Pleißa, Reichenbach, Callenberg, Tirschheim, Kuhschnappel, Grumbach, St. Egydien, Hüttengrund u. s. w. Aurtsblcrtt für den Verwaltungsbezirk -es Stadtrathes ;u Hohenstein-Ernstthal Organ aller Genreinöe-Verrvaltrrngerr öer rrrnlregerröerr Ortschaften. Nr. 138. Sonnabend, den 17. Ium 1899. 49. Jahrgang. Bekanntmachung. Das der Stadt gehörige, neben der Gasanstalt gelegene, ehemalige Kempte'sche Grundstück soll als Sportplatz oder zu anderen Zwecken gegen einen mäßigen Preis verpachtet werden. Pachtgesuche sind bis zum 1. Juli 1899 im Bauamt einzureichen. Hohenstein-Ernstthal, am 14. Juni 1899. Der Stadtrath. Or. Polster. Hutttung. Für die Abgebrannten gingen baare Beträge ein: bei der hiesigen Sparkasse 81 Mk. 35 Pfg. „ Herrn Pastor Schmidt 521 „ kl „ der Druckerei von I. Ruhr 158 „ 25 „ „ „ „ „ Decker 67 „ 50 „ „ „ Stadthauptkasse 466 „ 70 „ Sa. 1294 Mk. 80 Pfg. Wir sagen hierfür allen edlen Gebern im Namen der so hart Betroffenen herzlichsten Dank. Die Einzeichnungslisten liegen auf dem Rathhaus (Stadtkasse) zur Einsichtnahme aus. Hohenstein-Ernstthal, am 16. Juni 1899. Der Stadtrath. Or. Polster. Bekanntmachung. Der 1. Termin Gemeindeanlagen pro 1899 soll Dienstag, den 20. Juni a. e. vormittags von 9—12 Uhr in Lorenz' und nachmittags von 2—6 Uhr in Ackermanns Restaurant, Mittwoch, den 21. Juni a. c. vormittags von 9—12 Uhr in Georgi s und nachmittags von 2—6 Uhr in Neubauer's Restaurant, Donnerstag, den 22. Jnni a. c. vormittags von 9—12 Uhr in Miiller's früher Selbmann's Restaurant vereinnahmt werden. Gleichzeitig wird auf die Beachtung des Steuerzettels hingewiesen. Lberlungwitt, den 15. Juni 1899. Der Gemeindevorstand. Oppermann. Bekanntmachung. Zufolge Anordnung der Kgl. Amtshauptmannschaft Glauchau wird nachstehend eine Bekanntmachung der Kgl. Kreishauptmannschaft zu Zwickau, die Korbmacherinnung zu Glauchau bett., zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Hermsdorf, den 15. Juni 1899. Ter Gemeindeiilteste. Neubert. Auf Antrag der Korbmacherinnung zu Glauchau wird in Gemäßheit von § 100 und H 100 6 der Gewerbeordnung in der Fassung des Reichsgesetzes vom 26. Juli 1897 hiermit angeordnet, daß vom 1. Juli 1899 an sämmtliche Gewerbetreibende, welche in den zum Bezirke der Königl. Amtshauptmann- schaft Glauchau gehörigen Ortschaften einschließlich der Städte mit revidierter Städteordnung das Korb- macherhandwerk ausüben, der Korbmacher-Innung ;u Glauchau (mit dem Sitze daselbst) anzugehören haben. Zwickau, am 22. April 1899. Königliche Kreishauptmannschaft. lgez.) v. Welck. Bekanntmachung. Die Liste der stimmberechtigten Urwähler des hiesigen Ortes zur Wahl sür die ll. Kammer der Ständeversammlung im 38. ländlichen Wahlkreise liegt eine Woche lang, das ist vom 15. Juni bis mit 21. Juni dss. Jrs. an unterzeichneter Stelle öffentlich aus. Das Recht der Einsichtnahme in die L'ste ist für ieden Betheiligten auf die Befugniß beschränkt, von der eigenen Veranlagung und der Veranlagung derjenigen Personen Kenntniß zu nehmen, welche dazu schriftlich Vollmacht ertheilt haben. Einwendungen gegen die Richtigkeit und Vollständigkeit ver Liste sind, bei Verlust derselben, binnen 3 Tagen nach Ablaus der vorbedachten Frist, das ist bis zum 25. Juni 1899, schriftlich oder mündlich hier cnzubringen. Hermsdorf, de» 14. Juni 1899. Ter Gemeindeälteste. Neubert. Die Hohensteiner Conferenz. — Am vorgestrigen Mittwoch kond im Saale des Gewerbehauses hier tue diesjährige Hauptversamm lung der vereinigten Erzgebirgischen und Mulden thaler Pastoralcon'erenzen (sog. „Hohensteiner Con^renz") statt. Die Präsenzliste weist 93 Namen auf, worunter eine nicht geringe Anzahl Richtgeistlicher und einige Damen. Rach dem Gesänge des Zivzendott'schen LiedcS: Herr, dein Wort die evle Gabe rc., verlas der Vor sitzende, Pfarrer Albrecht in Hohenstein-Ernstthal, einige Verse aus dem 119. Psalm, sprach ein Eingangsgebet und eröffnete die Sitzung mit Begrüßung der An wes nden, insbesondere der beiden Vortragenden. Das Hohe Landesconsistorium war leider nicht in dec Lage, einen seiner Räche abzuordnen, hatte aber schriftlich seine Segenswünsche auSgedrüüt. Der Vorsitzende er wähnte noch, daß dies die 40. Versammlung der Hohcn- steiner Conferenz und die 34. am hiesigen Orte sei und daß die Conferenz eine etwas andere Verfassung er halten habe, indem die Delegirtenversammlung einen Vorstand eingesetzt habe, der auf 6 Jahre gewählt sei und zur Zeit aus den Herren Superintendenten Weibauer-Glauchau und Lotichius Stollberg und den Pfarrern Sattler-Niederrabcnstein, Landgras-Wildbach, sowie dem Vorsitzenden Pfarrer Albrecht-Hohenstcin-Er. bestehe. Zum Confe.enzverbaksde sei neuerdings die Schneeberger Pastoralconferenz getreten, sodaß nun die Zehnzahl wieder erfüllt sei. Künftighin solle die Haupt Versammlung alljährlich womöglich am Mittwoch nach dem 2. Sonntag nach Trinitatis gehalten wervcn Uebcr das praktische Weck, das die vereinigten Con- ferenzen iu Angriff nehmen werden, hofft mau bald Bestimmtes mittheilen zu können. Rach Erledigung einiger geschäftlicher Angelegenheiten ertheilte der Vor sitzende das Wort Herrn Prof. Vr Kunze aus Lcip-ig zu seinem Vortrage: „Evangelisches und katholisches Schriftprincip" Auch die katholische Kirche, so begann der Vortragende, erkennt der heil. Schritt autoritative Bedeutung zu und hält sie sür inspirirt (von Gott eingcgeben. Und doch kommt die Schrift in dieser Kirche niLt zu ihrer Geltung. Warum nicht? Schon Augustin stellt den Satz auf: Ich würde dem Evan gelium nicht glauben, wenn mich nicht die Autorität der Kirche dazu bewöge. Und ein anderer Katholik sagt: Ohne die Autorität der Kirche würde ich die Briefe Pauli nicht höher achten, als die Fabeln deS Aesop. Der Katholik kennt also nur eine Autorität: die Kirche. lieber dieser steht die Schrift, wie das Aschenbrödel neben seinen reifen, schönen, goldstrotzenden Schwestern. Di: Stellung der einzelnen kath. Christen zur Bibel ist die deS Unglaubens oder Zweifels. Wo die Kirche nicht Glauben schafft, thur's das Wort Gottes gewiß nicht. Auch wir Evangelisten verkennen nicht, daß uns der Dienst der Kirche dazu verhalfen hat, das Wort Gottes zu lieben. Aber wir würden der Kirche nicht glauben, wenn uns nicht die Autorität des Wortes Gottes dazu bestimmte. Uns ist die Schrift allein die auctoritas Normativs, oder die einige Richtschnur, nech der all: Lehre zu beurthsilen ist. Prof. Harnack in Berlin nennt dieses lutherische Schriftprincip einen katholischen Rest. Mit Unrecht, denn Grundsatz der römischen Kirch: ist eben: Die Kirche steht über der Schrift, 'ie Canonicität der letzteren beruht auf der kirchlichen RcchtSsatzungoder auf der Traditionsmündliche Uebe.lieserung) Unser evangelischer Grundsatz aber heißt: Die Schritt steht über der Kirche. Dabei bleibt immer noch die Frage offen: Wie kommen wir zum Glauben an die Schrift als das Wort Gottes? Die Refor- mirienan tworten: Einzig und allen durch daSTestimomum Spiritus Suneti mternum (das innere Zeugniß der heiligen Geistes) sind wir im Stande, die kanonischen Schriften von Len apokryphischcn und anderen kirchlichen Schriften zu : ntcrscheiden. Aber die geistlichen Er- iahrunge» sin sebr verschieden. Die Autorität der Schrift davon abhängig zu machen, ist gefährlich. DaS refomiirte Schrittprincip hat etwas Katholisches an sich. Luther und die lutherische Kirche lehrt da gegen: Die Canonicität der heil. Schrift mug 1. geschicht lich begründet sein durch das, was die heil. Schriften sind und zwar 2. so, daß die Geltung der heil. Schrift zuletzt auf die Autorität Jesu Christi des Herrn der Kirche selbst zurück geführt wird, denn nur so wird die Schrift frei, und die Kirche muß sich nach der Schrift, nicht umgekehrt die Schrift nach der Kirche richten. Die Autorität des alten Testaments steht uns durch Christum ohne Weiteres fest. Das neue Testament aber ist kanonisch, weil und soweit cs die Sammlung der apostolischen Schriften ist. Also die Canonicität der heil. Schrift ruht auf ihrer Apostolicität. Bücher wie die Briefe Jacobi und Judö an die Hebräer, die nicht von Aposteln geschrieben sind, d. h. von Männern, die Christus selbst berufen und auSgewählt hat, sind zwar auch kanonisch, aber doch nur mittelbar, sofern sie von Apvstelschülern geschrieben sind. Von den apostolischen Schriften gilt das Wort des Herrn: Wer euch höret, der höret mich. Die Frage nach der größeren oder geringeren Canonicität der biblischen Schriften wird immer von der historischen Kritik ver schieden beantwortet werden; diese aber befindet sich zur Zeit i i rückläufiger Bewegung. Mit der Ermahnung an seine Zuhörer, beständig zu bleiben in der Apostel Lehre, schloß der Herr Pro- sessor seine interessanten Ausführungen, denen man allenthalben den Pulsschlag des persönlichen Christen thums angemerkt hatte Der Vorsitzende dankte dem Referenten für seine köstliche, erquickende Gabe, und erklärte, daß man, entgegen dem Wunsche des Vor tragenden, auch heute von einer DiScussion über vat Gehörte, mit Rücksicht aus die Gepflogenheit der Con ferenz, wie am die schon vorgerückte Zeit absehen müsse. In einer Debatte würde freilich manches Wort deS letzten TheileS im Bortrag nicht ohne Widerspruch ge blieben sein, wenn auch dem Referate im Allgemeinen Niemand seine Zustimmung verzagen konnte und die Verbindung von wissenschaftlicher Forschung und kirch lichem Bekenntniß jedem Zuhörer wohlthun mußte. Rach einer kurzen Pause ergriff Herr Amtsgerichts- rath Käßberg von Hohenstein-Er. das Wort, um in Inständigem Vortrage über „die Beziehungen des bürgerlichen neuen Gesetzbuchs zur Kirche" zu reden. Einleitend erklärte er, daß das Gesetz di recte Bezieh ungen zur Kirche geflissentlich vermieden habe, daß jedoch das geistliche Amt von einzelnen Theilen des Gesetzes besonders berührt werde, so von dem Familienrecht. In dieses führte dann der geschätzte Herr Redner seine Zuhörer ein, indem er die 88 1297—1350 und 1564 bis 1578 deS neuen Bürgerlichen Gesetzbuches erklärte und auf Grund derselben daS Verlöbniß, die Eingeh ung der Ehe, Richtigkeit und Anfechtbarkeit der Ehe, Wicderverheirathung im Falle der Todeserklärung und Scheidung der Ehe besprach. Es ist selbstverständlich unmöglich, den Inhalt deS juristischen Referats wieder- zugeben, oder auch nur aus der reichen Fülle deS Stoffes etwas herauSzugreifen. Der Vorsitzende sprach dem Vortragenden den Dank der Versammlung aus, bedauerte, daß die vorgeschrittene Zeit eine Diskussion aichr ermögliche, in der gewiß mancher Pfarrer Fragen, die ihm beim Lesen der behandelten Rechtsbestimm ungen aufgetaucht sind, sich gern von einem Fachmann, wie dem Referenten, hätte beantworten lassen und be merkte, wenn der Bortrag die Hörer veranlaßte daS Familie »recht gründlich zu studiren, so würde sich d-> H rr Vortragende 'ür seine große Mühe reichlich be lohnt sehen. Mit dem qemcinsoinen Bekenntnisse des christlichen Glaubens und Gesang des Verses: „Liebster Jesu, liebstes Leben, mach' mich in Allem Dir ergeben und Deinem heiligen Vorbild gleich", schloß um 2^ Uhr die V.rsammlung. Etwa 50 Theilnehmer blieben noch zu gemeinsamem Mittagsmahl beisammen. Etliche von ihnen besichtigten am sväleren Nachmittage die Schätze der St. Christophoriki.che: Altarwandbehang, Altar und Kanzetbekleidungen, Tam- und AbeadmahlSgeräthe und kehrten dann, leider unter strömendem Regen, aber an Geist und Gemüth erfrischt und durch die brüder liche Gemeinschatt gestärkt, in ihre näheren oder ferneren Gemeinden zurück. Sächsisches. Hohenstein-Ernstthal, 15. Juni 1899. Üttlihetiungen von allgemeinem Interesse werden dankbar ent gegengenommen und evenil honorttt.) — Der Frühling 1899 nimmr einen recht un freundlichen Abschied. Kalt und ungemüthlich sind die gegenwärtigen Tage des Juni sür uns. Aber doch noch N'cht so unfreundlich, als wle sie der Wettergott den höher gelegenen Ortschaften bescherte. Aus dem Brocken, auf dem Riesengebirge, auf dem Kamme des Erzgebirges ist sogar Schnee gefallen, gleiche Berichte kommen aus den Karpathen. Die Temperatur sank unter Null. Für die HochgebirqSauSflügler war dieses Wetter kein Genuß. *— Das neue Wasserbassiu, das hoch oben an der hohe Straße, vis ä vis dem Gast hof zum goldenen Ring im Bau begriffen ist, macht c-otz unausgesetzter eifriger Arbeit nur langsame Fort schritte. Allerdings bietet das außerordenlUL felsige und steinhaltige Erdreich außerordentliche Schwierig keiten dar, die nicht leicht zu überwinden sind. Nach seiner Fertigstellung wird das Bassin 300 kbm. Wasser in sich aufzunehmen vermögen, daS sind 300000 Liter oder 3000 Hcctoliter. Es ist dies eine Quantität, die vollauf ausreicht, um den Bedarf der gejammten Unter stadt zu decken und zufolge der hohen Lage des Bassins wird die Leitung auch in den am tiefsten gelegenen Straßen noch bis zu einer Höhe von 20 Metern ge- ührt werden können, sodaß auch die höchsten Stock werke mit Wasser versorgt sind. Gespeist wicd da- ueue Bassin aus der Altstädter Hauptleitung, da