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1N» Nr. 35 Sonnabend, den 11. Februar 1899 19. Jahrgang. der «S hr, Ht. st die, daß die att. ken. r 1 >9. r. e c 8 ä ind er» ! S >on ule r«. md 's v » lft- en- xm im ieu elei f wrf ;en- Be- ten bei nn, !r- ige nd cht 99 ir- rch ter, 50 em der Appell an die „ruhigeren und einsichtsvolleren Elemente" unter den Bergleuten, welche „sich nicht zu unbesonnenen Schritten yinreißen lassen sollen", ganz überflüssig, denn keiner der „socialdemokratischen Agita toren" denkt daran, die Bergleute in einen Streik zu jagen. Das wollen wir ausdrücklich fcststellen." Um so besser! Offene Stellen für MilitäranwLrter im Bezirk des sächsischen Armee-Corps. 1. April, Pöhla, Amts- Hauptmannschaft Schwarzenberg, Straßeuwärtcr, 870 Mk. — Pirna, Amtshauptmannschaft, Diätist, 2—3 Mk. täglich. -- 1. März, Grimma, umtShauptmann- schast, Straßenwärter, 852—996 Mk. — Sofort, Dresden. Amtsgericht,.Dienergehilfen, 1066—1399 Mk — U Mai, Reichenbach (Vogt!.), Postamt, Postschaffner, 944 Mk. — 1. Mai, Buchholz (Sachsen), Postamt, Postschaffner, 908 Mk. — 1. Mai, Reitzenhain, Post schaffner, 850 Mk. — 1. Mai, Stollberg (Erzgeb.), Postamt, Landbricfträger, 808 Mk. — 1. März, Wolkenstein. Postamt, Landbriefträger, 760 Mk. — Die letzten 5 Bewerbungen an die Kaiserl. Oberpost- Bautzen, Landgericht, Dicnergehitte, 1060 bis 1400 — 1. April, Ebersbach, Amt-Hauptmann schäft Löbau, Straßenwärter, 852 bis 996 Mk. Erscheint jeden Wochentag abends für den folgenden Tag und kostet durch die Austräger pro Quartal Mk. 1,40, durch die Post Mk. 1,50 frei in's Haus. Inserate nehmen außer der Expedition auch die Austräger auf dem Lande entgegen, auch befördern die Annoncen- Expeditionen solche zu Originalpreisen. ragesgeschichtt. Die Interpellation deSAbg. Johannsen Aber die Ausweisungen. Man sollte meinen, oaß über die Frage der Ausweisungen in RordschleS- wig genug geredet und geschrieben worden sei. Für den veitaus überwiegenden Theil des deutschen Bocke» Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Rußdorf, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Erlbach, Kirchberg, Pleißa, Reichenbach, Callenberg, Tirschheim, Kuhschnappel, Grumbach, St. Egydien, Hüttengrund u. s. w. AnrtsZlcrtt für den Verwaltungsbezirk des Stadtrathes ;« Hohenstein-Ernstthal Organ aller Oernerrr^e-Verwalturrgen der urnliegerröerr Ortschaften. war nun die, daß das Unglück durch das genossene Bier hervorgerusen worden sei. Diese aber er scheint als hinfällig, da 5 Personen von dem Biere ge trunken haben, und zwei Personen, die gar nicht erkrankt sind, sogar das größere Quantum. Die zweite Ver- muthung geht dahin, daß eine Vergiftung durch Ofen gase vorgekommcn sei. Auch diese Vermuthung entbehrt jeder Begründung, da das Zimmer, in welchem die drei schliefen, gar kein heizbarer Raum ist. Des Weiteren spricht man davon, daß, da das Zimmer nach der Henriettenstraße und sonach auch nach der Krauthcim- schen Metallgießerei zu liegt, möglicherweise giftige Dämpfe, welche dem genannten Etablissement entströmten, die Vergiftung bewirkt haben könnten. DaS erscheint aber auch unwahrscheinlich, eincstheils deshalb, weil an dem betreffenden Abend eine zu große Kälte herrschte und infolgedessen das Fenster in dem Zimmer, das in Betracht komm«, nicht geöffnet worden war, wie anderentheils deshalb, weil die Betreffenden ja schon seit ca. zwei Monaten dort schlafen, nie über Be- fugniß währt so lange, als zum gemächlichen Ver- I zehren der bestellten Speisen und Getränke erforder- lich ist. Außerhalb dieses Zeitraumes ist das Ver- ' weilen des Gastes unbefugt. Während der Vertrags dauer kann der Wirth den Gast verbindlich überhaupt nicht zum Verlassen des Lokales auffordern; außerhalb derselben genügt naturgemäß eine Aufforderung, um, wenn nicht befolgt, Strafe nach sich zu ziehen. Anders verhält es sich bei Erklärung des Rücktritts seitens des Wirthes. Unter Rücktritt vom Vertrage ist hier die Weigerung des Wirthes, Speisen oder Getränke zu verabfolgen oder die Refüsirung einer Bestellung zu verstehen. Bis zur Erklärung ist das Verweilen des Gastes ein befugtes, erst durch dieselbe wird es zum unbefugten. Wird nun aber die Rücktritts- erklärung nicht ausdrücklich abgegeben, sondern der Gast einfach zum Verlassen des Lokales aufgefordert, so genügt nach dem oben citirten Autor eine einzige Aufforderung. In die Praxis übertragen, hat dem nach der Gastwirth, wenn er einen Gast in seinem Lokale nicht dulden will, seinen Willen vor Entgegen nahme der Bestellung kundzugeben. Hat er einmal die Bestellung angenommen, dann liegt ein regelrechter Vertrag vor, den ebenso wie oer Gast auch der Wirth innehalten muß. Länger als wie zum gemächlichen Verzehren der bestellten Speisen und Getränke braucht der Wirth den Aufenthalt, wie gesagt, nicht zu dulden. Schon seit Jahren ist es der Wunsch des Publi kums, daß eine Vorrichtung im Innern des Eisenbalm wagens angebracht werde, welche anzeigt, auf welcher Station man sich befindet, bezw. welche Station naht In der Nachtzeit namentlich macht sich das Fehlen einer derartigen Einrichtung besonders bemerkbar und ein Uebcrfahrcn der Stationen seitens der Reisenden gehört gerade nicht zu den Seltenheiten. Allerdings hat das Zugbcglcitunqspersonal (Schaffner) Anweisung, bei jeder Station Ramen und Aufentbaltszeit auszu- ruscn, jedoch hat die Erfahrung zu Genüge gelehrt, daß damit dem Uebelstande des Ueberfahrcns einer Station nicht abgeholfen wird, abgesehen davon, daß die Vorschrift nicht immer mit der erforderlichen Pünkt lichkeit ausgeführt, sehr häufig das Ausrufen in der Dialactsprachc nicht verstanden oder überhört wird und das Ausrufen bei Nacht der Mehrzahl der Reisenden als unnöthiger, schlafftörender Lärm erscheint. Amerika Hit zuerst die Nothwendigkeit der Einführung eines LtatwnSanzcigerS in den Personenwagen erkannt und es befindet sich bei den Straßenbahnen eine ent sprechende Einrichtung. Auch in England soll auf einer Londoner Unu rgrundbahnein Stationsanzeizer cingesüh? l worden sein, der vom reisenden Publikum freudig begrüßt ivurde. In neuerer Zeit ist nun von Paul Heinisch in Aussig und dem StationSassistenien Karl Tröger in Colditz (Sachsen) ein Apparat erfunden und bereits in Deutschland (D. R.-P. 97377) patentirt worden, durch welchen den Reisenden die Haltestellen im Innern des Fahrzeuges (Eisenbahn, Straßenbahn, Dampfschiff), das sie benutzen, der Reihe nach bei der Hin- und Rückfahrt angezeigt werden. Der Apparat, der außer . in Deutschland auch in Oesterreich durch Patent ge- schützt ist, kann in jedem Wagen angebracht werden und vom Zugführer durch einen Druck in Thätigkeit gesetzt werden. Die Reisenden werden außerdem durch " Glockenschlag aufmerksam gemacht, wenn eine Station naht. Der Apparat ist in ver Weise construn.t, daß, die die Namen der einzelnen Stationen tragenden Schilder an einem Ende drehbar aufgehängt sind und mit dem andern Ende frei auf einem horizontalen ' Auflager mit schräger Vorderkante ruhen, welches mit Hilfe eines Machinismus stufenweise allmählich zurück gezogen wird, sodaß die einzelnen Schilder, der Reihe nach ihres Stützpunktes beraubt, in die verticale Lage zurücksallen und das nächstfolgende Schild dem Auge s sichtbar wird. Die Vorrichtung ist der König!, säch- ! fischen Staatseisenbahnverwaltung zur probeweisen, Einführung angeboten worden. Letzteres wäre nur zu wünschen, es würde dadurch einem thatsächlichen Be- dürfnisse abgeholfen werden. In da» sächsische Staatsschuldenbuch wurden von ' 1885 bis 1898 56 Millionen M. in Buchforderungen ' auf den Namen bestimmter Gläubiger eingetragen. Zur Lohnbewegung der Bergarbeiter. Das „Sächs Lolksbl." beschästiqte sich gestern mit der von Seiten ' der Arbeitgeber im „Zw. W.' veröffentlichten vergleichen- > den Uebersicht über die Kohlenpreise und Bergarbeiter- ' löhne die als nicht zutreffend angesehen wird und ent gcgnct zum Schluß auf den bctr. Artikel: „Endlich ist Laut Bekanntmachung des Mittelbacher OrtS- i geistlichen findet Sonntag, den 19. d. M, dort durch den Superintendenten Fischer aus Chemnitz Kirchen visitation statt und in nächster Zeit daraus Schul visitation. Der Ortöpiarrer Auerswald blltel die Gemeinde, sich an der ersteren recyt zahlreich zu betheiligen. In einer am 8. Februar stattgchabtcn VertraueiiS- männcr-Vcrsammluug des Bundes der Laudwirthe in Glauchan wurde an Stelle des bisherigen Ab geordneten Mühlendesitzcr Uhlig-HermSdors der Guts besitzer Julius Thieme in Franken, wclä er der conser- vativcn Partei bcizutrcteii sich bereit erklärt hat, ein stimmig als Candivat für den 38. ländlichen Wahl kreis aufgestellt. Das „Chem. Tagebl." schreibt unterm 9. Februar: „In geheimnißvolles Dunkel ist noch immer der Vergistungsfall gehüllt, der seit 2. d. die Bevölkerung von Altendorf und Chemnitz auf das Lebhafteste be schäftigt. Wenn wir bisher darüber keine Mittheilung gebracht haben, so geschah es deshalb, weil der ganze Vorfall noch zu sehr der Aufklärung bedurfte und die verschiedenen Gerüchte und Vermuthungen, die darüber im Publikum cursinen, zu unhaltbar waren, als daß man sie ohne Weiteres hätte verbreiten können, wenn man nicht Gefahr laufen wollte, ohne stichhaltigen Grund berechtigte Interessen zu schädigen. Nachdem sich nun aber die Gerüchte und Vermuthungen im Publikum zu Behauptungen gestaltet haben, an welche die große Menge gern Anklagen gegen einzelne Per sonen oder Unternehmungen knüpft, so halten wir es für unsere Pflicht, nicht nur allein den Thatbestand mitzutheilen, sondern auch auf die einzelnen Ver muthungen näher einzugehen: In dem neuerbauten dortigen Eckhause Henriettenstraße 1 in Altendorf wohnen seit kurz vor Weihnachten die Rabitzerschen Eheleute. Dieselben nahmen vor etwa zwei Monaten als Untermiether den Schmied Martin Merz, den Gärtner Josef Weidel und den in der Feldschlößchen- brauerei beschäftigten Gottfried Weidel auf. Am 1. Februar abends gegen ^10 Uhr kam Gottfried Weidel von seiner Arbeitsstätte nach Hause und brachte in einem Kruge etwa 1 Liter des einfachen Bieres mit, das die Arbeiter jenes Etablissements zur eigenen Con- sumirung erhalten; er ließ es, da es ihm zu kalt war, . von seinen Wirthsleuten wärmen, und diese sowohl, wie auch sein Bruder und Martin Merz, ebenso die Glieder der Familie Rabitzer tranken davon während Les Abendessens. Nach letzterem legten sich alle schlafen; die beiden Weidel und Merz schliefen in einem Zimmer. Als Frau Rabitzer früh etwa '/,5 Uhr ihre Logis- leute weckte, fand sie diese regungslos, das Gesicht mit Schaum bedeckt, in den Betten. Sofort wurden die entsprechenden Maßnahmen getroffen, um den Er krankten ärztliche Hilfe zuzuführen. Leider ist Merz, ohne das Bewußtsein wieder erlangt zu haben, im Chemnitzer Stadtkrankenhause, wohin er gebracht worden war, nachmittags ^5 Uhr verschieden und wurde, nachdem die Sektion des Leichnams erfolgt war, am Montag Nackmittag in Chemnitz beerdigt. Die Brüder Weidel haben sich wieder erholt und gehen bereits > ihrer Beschäftigung wieder nach. Die erste Vermuthung ! Aus dem Gerichtsfaale. Zwickau, 9. Februar. Das hiesige Landgericht verurtyeilte die 38 Jahre alte Fuhrmannsehefrau Unger au» Sosa zu 6 Wochen Gefängniß, weil sie am 18. November v. I. einen VollstrcckungSbeamten, der in ihrer Wohnung eine Pfändung vornehmen wollte, und einen zur Unterstützung zugezogenen Schutzmann in einen Stall eingesperrt, sich Beiden gegenüber auch widersetzt halte. Anzeiger für Hohenstein Ernstthal, Oderlungtvitz, Gersdorf» Luga«, Hermsdorf, Zernsdorf, Priemtabak kaum die Veranlassung des Unglückes ge wesen sein konnten, da nachweislich jeder von den Dreien anderen Tabak genießt. Hoffentlich bringt die energisch betriebene Untersuchung Licht in die gcheim- nißvolle Angelegenheit. Ein Glückspilz! Am Dienstag erschien in einer Dresdner Lotteriecollection ein lunger Mann, um ein Zehntel für die zweite Classc der königl. fächs. Landeslottcrie zu kaufen. Eben hatte er eine Nummer gezogen und wollte fortgehen, als der Dcpeschenbote dem Collecteur ein Telegramm brachte. Dieser über flog cs, und — theilte dem noch anwesenden LooS- käuser mit, daß seine soeben gezogene Nummer mit 1000 Mark heraus sei! Der Glückliche hatte nichts Eiligeres zu thun, als auf der Stelle noch ein zweites Loos zu nehmen, und Mittwoch früh, am zweiten ZiehungStage, bcscheerte ihm Fortuna denselben Ecwinn zum zweiten Male, denn auch aus das zweite LooS fiel ein Gewinn von 1000 M.! — Wenn'S wahr ist, kann der Glückliche sich freuen! Wie nunmehr sestgestellt ist, betragen die von dem Schutzmann LouiS Tunger in Mylau, welcher sich bekanntlich durch eineu Schuß ,elbst tödtete, veruntreuten städtischen Cassengelder rund 1000 Mark. Im Fundbureau des Polizeiamts zu Leipzig wurden im verflossenen Jahre in 3182 Fällen Gegcn- tände al- gefunden gemeldet, von denen in 1260 Fällen die Eigenthümer ermittelt worden sind. Unter )en Fundobjecten befanden sich in 638 Posten 19,081 Mark 12 Pfg. in baarem Gelde und in 32 Spar kassenbüchern, ferner 196 Taschenuhren, darunter 82 goldene Damen-Uhren, etwa 160 goldene Ringe, wo von 58 Trauringe. Finderlohu wurde in 659 Fällen gewährt, inSgesammt 1641 Mark 5 Pfg. Verlust meldungen wurden 897 gebucht. In Leipzig wird aus öffentlichen Mitteln die Errichtung einer großen Wasserheilanstalt geplant. Sächsisches. Hohenstein-Ernstthal, 10. Februar 1899. (Mittheilungen von allgemeinem Interesse werden dankbar ent gegengenommen und eventl. honorirt.) Der Bezirk Glauchau des Sächsischen Radfahrer bundes hat in seiner jüngst in unserer Stadt abge- halrenen Bezirksversammlung, nachdem Herr A. Temper die Wiederwahl bestimmt abgelehnt hatte, Herrn Robert Krause-Glauchau als Bezirksvertreter neu, so wie Herrn Gustav Lindner-Glauchau als Bezirks- schriMhrer, Herrn Bergner-Hohenstein-Ernstchal, als Bezirkskassirer, die Herren Emil Böhme und Hermann Renner-Glauchau zum 1. und 2. Bezirksfahrwart und als Ortsvertreter für Glauchau Herrn Zängel, für Hohenstein-Ernstthal Herrn Schellenberger, für Walden burg Herrn Schmidt, für Gößnitz Herrn Struve und für Mülsen Herrn Glänzel gewählt. Herr Böhme- Glauchau wurde als Meisterschaftsfahrer gefeiert. Die nächste Bezirksversammlung findet am 5. März n. c. in Glauchau bei Herrn Zängel statt. — Im deutschen Reich sind gegenwärtig über 3 Millionen Radfahrer vorhanden. — Der Sächsische Radfahrerbund zählt zur Zeit 5528 Mitglieder. Nachdem die Liste, die das Ergebniß der Ab stimmung über die Anordnung des Zwangs zum Bei tritt zur Bäckcrinnung ?ür Grüna, Neustadt, Siegmar, Stelzendorf, Wüstenbrand, Reichenbrand, Rottluff, Rabenstein, Pleißa und Mittelbach enthält, gestern ab geschlossen worden ist, wird die Liste zur Einsicht und Erhebung etwaiger Widersprüche der Betheiligten vom 10.—24. Februar 1899 öffentlich ausgelegt. Die Aus legung findet werktäglich in den Diensträumen der Königlichen Amtshauptmannschast Chemnitz, Zimmer Rr. 5, in der Zeit von 8—12 Uhr vormittags und von 2—6 Uhr nachmittags statt. Nach Ablauf der Frist angebrachte Einsprüche bleiben unberücksichtigt. Die Wahlprüfungscommission des Reichstages hat die Wahl des konservativen Abg. Förster, der den 2. sächsischen Wahlkreis (Löbau) vertritt, beanstandet und Beweiserhebung beschlossen. In der Hauptwahl waren abgegeben worden für Förster (cons.) 6768 Stimmen, für Günther (freis. Volksp.) 3793 Stimmen, für vr. Porsch (Centrum) 90 Stimmen und für den Socialdemokraten Postelt 5745 Stimmen. Zersplittert waren 14 Stimmen. In der Stichwahl siegte der konservative Förster mit 9677 Stimmen über Postelt, der, Dank ausgiebiger freisinniger Unterstützung, 9653, also nur 24 Stimmen weniger, erhielt. An gesichts dieses gering!» Stimmenunterschieds dürften die vorliegenden Wahlproteste mit ziemlicher Sicher heit zu einer Kassirung der Wahl führen. Man schreibt über das Hausrecht des Gastwirthes. Man begegnet in Laienkreisen oft der Ansicht, daß das Hausrecht — gleichviel ob das des Gastwirthes oder einer anderen Person — erst dann in Wirkung treten, beziehungsweise verletzt werden könne, wenn sich der Auszuweisende mißliebig gemacht habe oder überhaupt ein Grund zur Ausweisung vorliege. Diese Annahme ist falsch. Entsprechend dem § 123 des Reichsstrafgesetzbuches ist vielmehr das Hausrcchl auf zufassen als das Recht des Inhabers eines Raumes auf alleinigen Aufenthalt in demfelben, das heißt also, daß der Inhaber den Aufenthalt anderer Personen ohne Weiteres zu untersagen berechtigt ist. Das Gesetz statuirt dem Gastwirthe gegenüber keine Ausnahme. Der Gastwirth kann sich, wenn er grundlos Dritten den Eintritt in seine Räume verwehrt, unter Um ständen wohl einer Beleidigungsklage aussetzen, aber sein Hausrecht hat er durch die beleidigende Handlung nicht mißbraucht. Wer wider den Willen des Wirthes in dessen Lokal tritt, begeht einen Hausfriedensbruch, genau wie Derjenige, der sich auf Aufforderung aus dem einmal betretenen Lokal nicht entfernt. Nach Or. Abrahamson, der über das Hausrecht des Gast wirths kürzlich eine interessante Abhandlung veröffent lichte, ist nur streitig, ob im letzterwähnten Falle der ersten Aufforderung zum Verlassen des Lokals eine zweite zu folgen hat. Die erste Aufforderung soll dem Gast die Befugniß zum Verweilen entziehen, die zweite den Thatbestand des Hausfriedensbruchs er füllen. In den Kreis dieser Betrachtungen gehören aber nur diejenigen Fälle, wo der Wirth von seinem Rücktrittsrechte Gebrauch un-chn Ein Gast verweilt nämlich erst dann befugt, daß beißt auf Grund eines Rechtstilcls, in dem Lokal, wenn seine Bestellung seitens des Wirthes angenommen ist; und diese Be- Die letzten 5 Bewerbungen an die Kaiserl. Oberpost-iWigungen durch jene Fabrik geklagt haben und die direction Cy-mnitz. — Sofort, Dresden, Amtsgericht, Ueberlebenden auch jetzt noch dort über Nacht verweilen, LohnschreckelsteUe^ 2^ bis 4 Mk. täglich. - Sofort, ohne Beschwerde zu empfinden. Eine weitere Ver- --- , ."o Mk. muthung ist die, daß die Wände des neuen Gebäudes ^k""» gesundheitsschädliche Ausdünstung bewirkt habe.:; aber auch diese Vermuthung ist zurücfzuweisen, da das HauS den ganzen vorigen Sommer au-getrocknet ist und unbewohnt war, im Herbst erst verputzt und kurz nach Weihnachten bezogen wurde. ErwähnenSwerty ist cS noch, daß die Gebrüder Weidel und Martin Merz mit ihren Wirthsleuten Rabitzer gemeinschaftlich Kaffee getrunken und alle zusammen von dem gleichen Brote und der gleichen Butter und Zukost genossen haben. Nicht minder soll bemerkt sein, daß auch Rauch- und