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in Gramm Einen Vergleich ver alten and neuen Rationen je Woche ermöglicht folgende Gegenüberstellung: Veränderungen in der Lebensmitteyuteilung Weniger Brot, Fleisch und Fett — Erhöhung der Käseration — Sonderzuteilung von Kondensmilch und Vezugscheinpflicht für Kartoffelstärkeerzeugnisse. Die Ration an Kaffee-Ersatz und -zusatzmitteln wird füi Verbraucher über drei Jahre auf 312,5 Gramm je Zuteilungs- periode festgesetzt. Kinder bis zu drei Jahren erhalten keine Kaffeersatz- und -zusatzmittel. Den Versorgungsberechtigten, die Marmelade einkochen und Obst einmachen und deswegen auf den Bezug von Marmelade zugunsten von Zucker verzichten wollen, wird Gelegenheit gege ben, den Zucker, der an Stelle von Marmelade bezogen wsroen kann, zu dem geänderten Umtauschverhältnis von 7Ü0 zu 358 Gramm in der Zeit vom 6. April bis 26. Juli 1942 zu jedem beliebigen Zeitpunkt unabhängig von der Gültigkeitsdauer der Einzeläbschnitte zu beziehen. Es ist daher möglich, die gesamte für die 35. bis 38. Zuteilungsperiode bestimmte Zuckermenge von 1400 Gramm zu Beginn der 35. Zuteilungsperiode zu laufen. In der 37. bis 39. Zuteilungsperiode werden die über sechs Jahre alten Versorgungsberechtigten und die Inhaber der Reichsfettkarten SV I, SV III und SV V je 50 Gramm Speiseöl an Stelle von 62,5 Gramm Margarine in jeder ZuteUungs- veriode erhalten. Die Vorbestellung tür den Bezug dieses Speise öls mutz spätestens bis zum 11. April 1942 erfolgen. Auf Grund des im Reichsanzeiger vom 19. Marz verof,ent richten Erlasses über die Durchführung des Kartensystems für Lebensmittel für die 35. Zuteilungsperiode vom 8. April b,s S. Mai 1942 treten in der Höhe der Rationen für Brot und Mehl, Fleisch, Fette sowie Kafsee-Ersatz und Zusatzmittel Ver änderungen ein. Das Umtauschocrhältnis Marmelade für Zucker »ird aus 709 zu 350 Gramm (bisher 450 Gramm) geändert. Die Käseration wird von 125 auf 187,Gramm erhöht; autzerdem werden wie bisher 125 Gramm Ouark auszegeben. Jeder Versorgungsberechtigie mit Ausnahme der Selbst versorger erhält in der 35. Zuteilunzsperiode eine Sonderzu- teilung von einer Normaldose Kondensmilch. Jin übrigen bleiben die laufend gewährten Rationen an Schweineschlachtfetten, Quark, Getreidenährmitteln, Teigwarcn, Kartoffelstarkeerzeugnissen, Vollmilch, Zucker, Marmelade, Kunst honig und Kakaopüloer gegenüber der 34 Zuteilungsperiode unverändert. Im einzelnen bleiben die Brotrationen der Kinder und Jugendlichen von sechs bis zwanzig Jahren sowie die Brotzu- lagen der Schwer-, Schwerst-, Lang- und Nachtarbeiter unver ändert. Gesenkt wird dagegen die Brotration der Normaler- braucher über 20 Jahre um wöchentlich 250 Gramm auf 2000 Gramm und die Brotration der Kinder bis zu drei Jahren um 200 Gramm wöchentlich auf 900 Gramm Die Kinder bis zu drei Jahren erhalten jedoch unverändert wöchentlich 125 Gra nm Kinderstärkemehl. Die Brotration der Kinder von drei bis sechs Jahren wird um wöchentlich 100 Gramm erhöht unter Herab setzung der Ration an Kinderstärkemehlen auf die Hälfte (62F Gramm wöchentlich). Die Brotkarte berechtigt künftig nur noch zum Bezug von Brot aller Art einschliehlich Milchbrot, iedoch mit Ausnahme von Weizenbrot (Weißbrot). Die Brotkarte B, die wie bis her neben der Brotkarte A an Normalverbraucher und Jugend liche von 10 bis 20 Jahren ausgeaeben wird, berechtigt zum Bezug aller brotkartenpflichtigen Waren einschließlich Wei zenmehl und der anderen Weizenerzeugnisse (Kuchen usw.). Bei Fleisch oder Fleischwaren werden die Rationen der Normalverbraucher über 18 Jahre und der Kinder bis zu !echs Jahren um wöchentlich 100 Gramm, die Rationen der Kinoer und Jugendlichen von sechs bis 18 Jahren um wöchentlich SO Gramm gekürzt. Die Zulagen werden für Schwerarbeiter um wöchentlich 100 Gramm, für Schwerstarbeiter sowie Lang- und Rachtarbeiter um wöchentlich 50 Gramm gesenkt. Die Gesamt-F e tt r a tron e n der Kinder bis zu 14 Jah ren und die Fettzulagen der Lang- und Nachtarbeiter bleiben unverändert. Die Fettrationen der Normalverbraucher werden für me Zurennngsperrooe (vier rsochen) um Lvo wramm, der Jugendlichen von 14 bis 18 Jahren um 125 Gramm gekürzt. Daneben tritt eine Kürzung der Kettzulagen der Schwerarbeiter in Höhe von 100 Gramm und der Schwerstarbeiter in Höhe von' 400 Gramm ein. . Eine weitere Neuerung ist die Einbeziehung der Miln- Nachspeise und der Soßenpulver für Süßspeisen in die Karlen- Brot: Bisher ab 6. 4. Kleinstkinder bis zu drei Jahren 1100 900 Kleinkinder von 3—6 Jahren 1100 1200 Kinder von 6—10 Jahren 1700 1700 Jugendliche von 10—20 Jahren 2600 2600 Normalverbraucher über 20 Jahre 2250 2000 Lang- und Nachtarbeiter 2850 2600 Schwerarbeiter 3650 3400 Schwerstarbeiter 4650 4400 Fett: Kleinstkinder bis zu drei Jahren 125 125 Kleinkinder von 3—6 Jahren 188 188 Kinder von 6—14 Jahren 266 266 Jugendliche von 14—18 Jahren 301 269 Normalverbraucher über 18 Jahre 269 206 Lang- und Nachtarbeiter 289 226 Schwerarbeiter 394 306 Schwerstarbeiter 738 575 Fleisch: Kleinst- und Kleinkinder bis zu 6 Jahren 250 150 Jugendliche von 6—18 Jahren 400 350 Normalverbraucher über 18 Jahre 400 300 Lang- und Nachtarbeiter 600 450 Schwerarbeiter 800 600 Schwerstarbeiten 1000 850 Die Sätze für die Selbstversorger sind entsprechend geändert worden. Weitere Einzelheiten über die Neuregelung sind aus dem Reichsanzeiger vom 19. März zu ersehen. Auf die Gruppe der Normalverbiaucher entfallen nur rund 40 v. H. des deutschen Volkes 60 v. H entfallen auf die übrigen Verbrauchergruppen, die Wehrmacht und die Selbstversorger. Neuregelung W WeizengeböSuud hausbattmehl Die Versorgungslage macht es erforderlich, die Ausmahlung für Roggen und Weizen erneut herauszusetzen. Roggen und Weizen werden in Zukunft voll ansgemahlen werden. Die dieser Ausbeute entsprechende Weizenmehltype 1700 würde die wei tere Herstellung von Kleingebäck und Feinbackware unmöglich machen. Um trotzdem die weitere Herstellung von Kleingebäck und Feinbackware zu ermöglichen, wird bis aus weiteres die Weizenausmahlung so gestaltet werden, daß etwa 25 bis 35 v. H. der Weizenmehlerzeugnisie als Mehl der bisherigen Type 1050 vorweg gezogen werden. Dieses Weizenmehl entspricht der bis zum 1. Februar 1942 zugelassenen Weizenmshltype und eignet sich, wie die Erfahrungen gezeigt haben, außerordentlich gut sowohl für Haushaltzwecke wie zur Herstellunchvon Kleingebäck und Feinbackware. Das restlich anfallende Weizenmehl, das sogenannte Brotmehl, wird nur zur Beimischung zum Roggsn- mehl bei der Brotherstellung verwendet werden. Die entspre chenden Vorschriften werden in Kürze ergehen. Das Brot aus dem voll ausgemahlenen Roggenmeöl — Type 1800 — wird durch Beimischung des Weizenbrotmebles verbessert werden. Da das Weizenmehl der Type 1050 nur noch in beschränk tem Umfange hergestellt wird, muß für die Verbraucher die^ Vezugsmöglichkeit für Haushallmehl, Kleingebäck und Feinback > waren gegenüber dem jetzigen Stand eingeschränki werden. Dte Zoneneinteiluna für den Bezug von Roggen- und Weizenerzeug nissen kann daher nicht mehr aufrechterbalten bleiben. In Zu kunft wird in allen Gebieten gleichmäßig aus die Normalver braucherkarte ein Fünftel der Normalverbraucherration, ras sind 400 Gramm je Woche, in Form von Kleingebäck oder Fein- aebäckwaren bezogen werden können. An Stelle von 400 Gramm Backwaren können 300 Gramm Weizenmehl der Type 1050 (Haushaltmehl) bezogen werden. Letzte Meldungen Washington muh neue Schiffsberlustr zugeben Stockholm. Reuter meldet aus Washington: Das Ma rinedepartement gibt bekannt, daß ein „Handelsschiff mittlere» Größe" vor der Atlantikküste torpediert worden sei. Smäer Schon an ab April wi der in B tftb Schonan. Der frühere Rundfunksender Singapur wird Anfang April seine Sendungen wieder aufnehmen. Haupychrtstlctter: Walter Mohr. Verlag, Mohr L Hoffmann, Pulsnitz Druck «uchdruckereten Karl Hoffmann mid Gebrüder Mohr, Pulsnitz. - BreisMle Ur.« Amtlicher Teil Der Kursus der NS-Fvauenschaft Ohorn zum Nahm von Filzschuhen wird von Montag auf Dienstqg, den 24 < März verlegt. Ohorn, am 20 März 1942. Der Büvgevmeister. WM WM MVR. Sonnabend, den 21.. Sonntag, den 22., Freiag, den 27. und Sonntag, den 29. März: KIM RH- M 1. Preis: 1 Zentner-Schwein oder 65.— Mk. in bar 2. „ 1 Zickel und 3».- Mk. 8. , 1 Zickel und 20.— Mk. und weitere Geflügel- und Geldpreise. Einsatz 1 50 Mk. einlchl. Unkosten. Um rege Beteiligung bitten der Wirt- Die Leitung. Kirchennachrichten Großnaundorf. Sonntag, 22. 3.: 8,30 Uhr Prkdigtgotkes- dienst in der Kirche. 10 Uhr Kindergottesdienst. — Mitt woch. 25.3.: 20 Uhr Bibel- und Fürbittstunde. Wann wird verdunkelt? Vom 20. März 20,17 Uhr bis 21. März 6,37 Uhr f'risvnrßescdLft Nml WIN Die erkannre Person, die am Donnerstag in der 6. Stunde in Buchhandlung Lindenkreuz das voNeannmsle scheinba, versehentlich an sich genommen hat, wird geb-ten/ dasselbe dort abzugeben, an dernfalls erfolgt Anzeige. MMW in Urdtsndaro. Asr- «il 9 MM- I'ttlll MM e. Q. m. b. 6. Kak 754 Oboen (Oichelsboeg). 2m unserer Silberkockuelt »lack uns überaus rnklreicho Olw üvüoschs uuck Oe- schonbe rugsgsngea. 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