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Mrartas, dr» 14. Notxrmkxr 1S3S ^MWoke» mid gerecht" Italien würdigt Deutschland» ALwehrkampf. Die energischen Maßnahmen der Neichsregierung gegen die Juden finden in der italienischen Presse größtes Verständnis und werden als die „Antwort deS deutschen Volkes auf die blutige Provokation durch das Weltjuden» tum" vollauf gewürdigt. Deutschlands Antwort aus daS infame Verbrechen der internationalen Judenclique, so erklärt der Berliner Korre- spondent deS „Giornale d'Jtalia", hat nicht lange aus sich warten lassen und ist eindeutig, entschlossen und gerecht. Es handele sich, wie das halbamtliche Blatt unterstreicht, um gesetzliche Maßnahmen, die dazu bestimmt seien, ohne falsche Gefühlsduseleien und in wirkungsvoller Weise di» Ordnung und Sicherheit zu verteidigen und zu wah. ren, Maßnahmen, die auch in den Kreisen des WeltjudhmumS, die ständig den Frieden zu sabotieren trachten, ihren Eindruck gewiß nicht verfehlen werden. Die gesamte Kulturwell könne daher Deutschlands Vorgehen nur als eine realistische Hand lungsweise begrüßen. Der Berliner Vertreter des „Popolo di Roma" schreibt, der nationalsozialistische Staat habe aus dem Atten tat gegen vom Rath lediglich die unvermeidlichen und logischen Konsequenzen gezogen, von denen eigent lich niemand hätte überrascht sein sollen, da sie jedermann erwarten mutzte. Störlfte Beachtung in Baien Die vom Reich ergriffenen und angekündigten Maß nahmen gegen das Judentum werden in Polen stärkstens beachtet. Die polnische öffentliche Meinung fordert, daß auch das nationale Leben in Polen entludet und wirklich polnisch wird. „Der Beamte mutz allen Volksgenossen gegenüber ein Borbild treuester Pflicht erfüllung sein!" Staatssekretär Rxmhardt vor den Wirner Finanzbeamtrn Wien. Im Rahmen eines Kameradschastsabends der Finanzbeamten ergriff Staatssekretär Reinhardt das Wort zu grundlegenden Ausführungen. Don dem Steueraufkommen ausgehend, das von 6,6 Mil- Nardens Reichsmark im Rechnungsjahr IS32 auf rund 14 Mil liarden Reichsmark im Jahre 1937 anstieg, im Rechnungsjahr 1938 17 Milliarden Reichsmark erreichen wird und damit recht deutlich den gewaltigen Aufschwung, der sich unter nationalsozialistischer Führung in der deutschen Dolkswirt?- fchaft vollzieht, kennzeichnet .beschäftigte sich der Staatssekretär mit der einheitlichen Ausrichtung der Beamten in fach licher und in kameradschaftlicher Hinsicht. ^Für mürrisch«, eigcnbrödlerische oder etwa gar unhöfliche Menschen ist — so sagte er — in unserer Verwaltung kein Raum". Die schlechteste Eigenschaft, die einem Beamten eigen sein kann, ist, daß er unkamrradschastlich oder unhöflich ist, die beste, daß er als Kamerad stets Vorbild ist. Dir Be rufung in das Deamtenvrrhältnis ist ein Vertrauensbeweis der nationalsozialistischen StaatSsühvung gegenüber dem bs- trrffendrn Volksgenossen. Dieser Vertrauensbeweis bedingt er höhte Pflichten. Der Beamte muß allen Volksgenossen ein Vorbild treuester Pflichterfüllung sein, er muß von wahrem Arbeitskameradschaftsgeist durchdrungen sein. Er muß di» Ge währ dafür bieten, daß er sich rückhaltlos für den national sozialistischen Staat und Lie Partei «insetzt. Rückhaltlos heißt: ohne jeden Vorbehalt, ohne jedes Wenn und Aber. Ab und zu taucht noch einer auf, so führte Staatssekretär Deinhardt abschließend aus, der meint, er sei zwar für den Führer und den nationalsozialistischen Staat, er könne jedoch nicht auch für die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei und deren Gliederungen sein. Diese Meinung ist jedoch falsch. Denn Führer, Staat und NSDAP, stellen eine Einheit dar. Die NSDAP, ist die Trägerin des heutigen Staates. Darum ist, wer gegen die NSDAP, ist, auch gegen den heutigen Staat Und gegen Adolf Hitler. Es hat sich Nicht die Nationab- sozialistische Deutsche Arbeiterpartei unter das Hoheitszeichen des Staates, sondern der Staat unter das Hoheitszeichen der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei begeben. Eiutops sehr begehrt Des Gaues Sndetenland erster Eintopf-Sonntag Zum ersten Mal saß der ins Reich heimgekehrie Gau Sudetenland am großen gemeinsamen Eintopf-Tisch des deutschen Volkes. Eintopf war für unsere fudetendeul- fchen Volksgenossen etwas ganz Neues, etwas, was ne bisher nur aus Berichten kannten, die zu ihnen aus vem Altreich herübergekommen waren. Und so fanden sich am 13. November die Sudetendeutschen mit einer Begei sterung und einer Opferfreudigkeit ohnegleichen zu diesem Svmbol der Gemeinschaft zusammen. Schon seit Tagen wiesen eindringliche, große Transparente in den Städten und Dörfern auf diesen Tag hin. Der Sonntag selbst wurde für die Menschen zu einem wahrhaften Feiertag. Aus einer Fahrt durch das Gaugebiet nahmen Ver treter der Gauamtsleitung der NSV. an verschiedenen Veranstaltungen rund um den Eintopf teil. Als sie in Brür ankamen, drängten sich die Menschen gerade um die dampfenden Feldküchen, und die immer hilfsbereite Frauenschaft teilte das köstliche Gericht „Rindfleisch mit Gräupchen" aus. Ganz Brür war auf den Beinen. Es wurden etwa 6080 Portionen ausgcgeben, und der Preis war so gehalten, daß 3000 Portionen an hilfs bedürftige Volksgenossen verteilt werden konnten. Mit dem Badenweiler Marsch eröffnete ein Musik- korps der Wehrmacht unter dem Jubel der Menge das gemeinsame Essen, und dann folgten neben weiteren Mu sikstücken Vorträge von Gesangvereinen und Darbietun gen von Mitgliedern des Brürer Stadttheaters. In elf Orten des Kreisgebietes von Brür versammelten sich ebensalls die Volksgenossen zum gemeinsamen Mahl. Auf der Fahrt, die auch in andere Kreise des Gaues führte, hörten es die Kameraden von der NSV. immer wieder: die Nachfrage nach den köstlichen Eintopfgerich ten war so stark, daß die vorbereiteten beträchtlichen Men gen ost nicht im entferntesten ausreichten, so daß an vie len Stellen bereits nach kurzer Zeit alle Portionen aus- grqcben waren. In Karlsbad war der Bedarf kaum zu einem Drittel gedeckt. Selbst die kühnsten Erwartungen waren in den Schatten gestellt worden. Und neben all den vielen wunderbaren Zeichen der Gemeinschaft und der Verbundenheit wird, das läßt sich schon jetzt übersehen, auch der materielle Erfolg genau wie bei der ersten Reichsstraßensammlung im Gau Su detenland wieder durchschlagend sein — ein Beweis mehr, daß auch der jüngste Gau des Großdeutschen Reiches freudig bereit ist, sich in die große Opfergemeinschaft scs WHW. einzureihen. Eine Milliarde RM als Butze Einschneidende Regierungsmatznahmen gegen das Judentum Hst Unter dem Vorsitz des Beauftragten für den Vier jahresplan, Generalfeldmarschall Göring, fand im RLM. eine Chefbcsprechung der beteiligten Minister mit ihren nächsten Mitarbeitern über die dringend notwendig gewordene Losung der Judcnfrage statt. An dieser Besprechung nahmen die Reichsminister Dr. Frick, Dr. Goebbels, Dr. Gürtner, Graf Schwerin- Krosigk und Funk teil. Keine Mischen Laden mehr Die Besprechung ergab vollkommene Uebereinstim- mutig in der Beurteilung und Behandlung der zur De- batte stehenden Fragen. Es wurde eine Reihe von ein- schneidendsten Maßnahmen zur Lösung der Iudenftage besprochen und zum Teil schon entschieden. Der 'Beauftragte für den Vierjahrcsplan, Gcneralfeld- marschall Göring, erlies! eine Verordnung, derzufolgc Juden vom 1.1.1839 ab der Betrieb von Einzelhandels- Verkaufsstellen. Versnndgeschästrn oder Bestcllkontoren so wie der selbständige Betrieb des Handwerks untersagt wird. MW därjen nicht Betriebssichrer sein Ebenso kann nach dieser Verordnung ein Jude vom 1.1.1939 nb nicht mehr Bctriebsführer im Sinne deS Gesetzes zur Ordnung der nationalen Arbeit vom l. Januar 1934 sein. Ist ein Jude in leitender Stelle eines Wnuschastsuntsrnchmens tätig, ohne Betriebsführer zu sei»!, so kann das Ansteünngsverhältnis durch den Bc- triebskührer mit einer Frist von 6 Wochen gekündigt werden. Sie müssen alle Schäden selbst tragen Weiterhin erließ der Beauftragte für den Vierjahres- Plan eine Verordnung, derzusolge alle Schäden, welche durch die Empörung des Volkes über die Hetze dc-S internationalen Judentums gegen das nationalsozial! stische Deutschland am 8., 9. und 10. 11. 1938 an jüdische:: Gewerbetreibenden und Wohnungen entstanden sind, von den jüdischen Inhabern bzw. jüdischen Gewerbetreibeu den sofort zu beseitigen sind. Die Kosten der Wiederherstellung hat der Inhaber der betroffenen jüdi schen Gewerbebetriebe bzw. Wohnungen zu tragen. Ver- sichcrungsansprüche von Juden deutscher Staatsangehö rigkeit werden zu Gunsten des Reiches beschlagnahmt. Weitere Mabnahmen angelünbigt Die weiteren einschneidenden Maßnahmen zur Au 8 - schcidung des Judentums aus dem deutschen Wirtschaftsleben und zur Abstellung provokato rischer Zustände werden in kürzester Frist in Form von Verordnungen und Gesetzen getroffen werden. Vor allem wurde der Beschluß gefaßt, den deutschen Juden in ihrer Gesamtheit in Form einer Geldbuße von einer Milliarde Mark die Strafe für den ruchlosen Mord in Paris aufzuerlegen. Dieser Betrag verfällt in voller j Höhe dem Reich. Der Beauftragte für den Vierjahres plan har bereits eine dementsprechende Verordnung er lassen. Der Wortlaut Ler Verordnungen Die Sülmelelstung Die vom Beauftragten für den Vierjahresplan, General feldmarschall Göring, erlassene Verordnung über eine Sühne leistung der Juden deutscher Staatsangehörigkeit Hai folgenden Wortlaut: Die feindliche Haltung deS Judentums gegenüber dem deutschen Volt und Reich, die auch vor feigen Mordtaten nicht zurückschrecki, erfordert entschiedene Abwehr und harte Sühne. Ich bestimme daher aus Grund der Verordnung zur Durch- Mrung des Vierjahresplanes vom 18. Oktober 1936 (RGBl. I S. 887) das Folgende: 8 1. Den Juden deutscher Staatsangehörigkeit in ihrer Gesamtheit wird die Zahlung einer Kontribution von 1000 000 000 NM. an das Deutsche Reich auferlegt. 8 2. Die Durchführungsbestimmungen erläßt der Reichs minister der Finanzen im Benehmen mit den beteiligten Reichsministern. Berlin, den 12. November 1938. Der Beauftragte für den Vierjahresplan, gez. Göring, Generalfeldmarschall. Wiederherstellung des Slrahenvlldes Die vom Beauftragten für den Vierjahresplan, General feldmarschall Göring, erlassene Verordnung zur Wieder herstellung des Siratzenbildes bei jüdischen Ge werbebetrieben hat folgenden Wortlaut: Auf Grund der Verordnung zur Durchführung des Vier jahresplanes vom 18. Oktober 1936 (RGBl. I S. 887) verordne ich 8 1. Me Schäden, welche durch die Empörung des Volkes über die Hetze des internationalen Judentums gegen das natio nalsozialistische Deutschland am 8., 9. und 10. November 1938 i an jüdischen Gewerbebetrieben und Wohnungen entstände« sind, sind von dem jüdischen Inhaber oder jüdischen Gewerbe, treibenden sofort zu beseitigen. § 2. Di« Kosten der Wiederherstellung trägt der Inhaber der betroffenen jüdische« Gewerbebetriebe und Wohnungen. Versicherungsansprüche von Juden deutscher Staats angehörigkeit werden zugunsten des Reiches beschlag nahmt. 8 3. Der Reickswirtschaftsminister wird ermächtigt, im Benehmen mit den beteiligten Reichsministern Durchführungs bestimmungen zu erlassen. Berlin, den 12. November 1938. Der Beauftragte für den Vierjahresplan. gez. Göring, Generalfeldmarschall. AuMaltung aus dem WirWallsleden Die Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben, die der Beauftragte für den Vier jahresplan, Generalfeldmarschall Göring, erlassen bat, lautet: , Auf Grund der Verordnung zur Durchführung des Vierjahres- l Plans vom l8. Oktober 1936 (RGBl. I S. W7) wird folgendes ! verordnet: * 8 1. Juden (8 5 der Ersten Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 14. November 1935 Reichsgesetztt. I S. 1333) ist vom 1. Januar 1939 ab der Betrieb von Einzelhandels- verkaufsstellen, V e r s a n d geschäften oder Bestellkonto ren sowie der selbständige Betrieb eines Handwerks untersagt. Ferner ist ihnen mit Wirkung vom gleichen Tage verboten, auf Märkten aller Art, Messen oder Ausstellungen Waren oder gewerblich» Leistungen anzubieten, dafür zu wer ben oder Bestellungen darauf anzunehmen. Jüdische Gewerbe betriebe A Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 14. Juni 1938 — Reichsgesetzbl. I S. 627), die entgegen diesem Verbot geführt werden, sind polizeilich zu schließen. 8 2. Ein Jude kann vom 1. Januar 1939 ab nicht mehr Be« triebssührer im Sinne des Gesetzes zur Ordnung der nationalen Arbeit vom 20. Januar 1934 (Reichsgesetzbl. l S. 45) sein. Ist ein Jude als leitender Angestellter in einem Wirtschaftsunternehmen tätig, so kann ihm mit einer Frist von sechs Wochen gekündigt werden. Mit Ablauf der Kündi gungsfrist erlöschen alle Ansprüche des Dienstverpflichteten aus dem gekündigten Vertrage, insbesondere auch Ansprüche auf Versorgungsbezüge und Abfindungen. 8 3. Ein Jude kann nicht Mitglied einer Genossenschast sein. Jüdische Mitglieder von Genossenschaften scheiden zum 31. Dezember 1938 aus. Eine besondere Kündigung ist nicht erforderlich. 8 4. Die zuständigen Reichsminister Wersen ermächtigt, die zu dieser Verordnung erforderlichen Durchführungsbestimmungen zu erlassen. Sie können Ausnahmen zulassen, soweit diese in folge der Ueberführung eines jüdischen Gewerbebetriebes in nicht jüdischen Besitz, zur Liquidation jüdischer Gewerbebetriebe oder in besonderen Fällen zur Sicherstellung des Bedarfs er forderlich sind. Berlin, den 12. November. Der Beauftragte für den Vierjahresplan, gez. Göring, Generalfeldmarschall. Keine Juden mehr bei öffentlichen kulturellen Ver- anstaltungcu. Dr. G o c b b e l s hat in seiner Eigenschaft als Präsi dent der Reichskulturkammer mit sofortiger Wir kung allen Theaterleitern, Konzert- und Vortragsver anstaltern, Filmtheaterunternehmern, artistische» Unter nehmern, Veranstaltern von Tanzvorführungcn und Ver anstaltern öffentlicher Ausstellungen kultureller Art unter sagt, jüdischen Personen den Besuch ihrer Unternehmen zu gestatten. Uebertretungen ziehen für die Veranstalter und besonders für die Juden schwere Strafen nach sich. In seiner Anordnung verweist Reichsminister Dr. Goebbels darauf, daß der nationalsozialistische Staat den Juden seit nunmehr schon über fünf Jahren innerhalb besonderer jüdischer Organisationen die Pflege ihres eigenen Kulturlebens ermöglicht habe. Da mit besteht keine Veranlassung mehr, den Juden den Besuch der bezeichneten Veranstaltungen und Unter nehmungen zu gestatteu. Las ist Lie Antwort! Wenige Tage erst ist es her, daß in Paris durch dir feige Mordtat des Juden Grünspan, hinter dem der Hatz des ganzen Weltjudentums stand, ein offizieller Vertre ter des Reiches erschossen wurde. Als das Ableben Ernst vom Raths an den Folgen der Schüsse bekannt wurde, machte sich die ungeheure Erregung, die das deutsche Volk seit Bekanntwerden der ersten Pariser Nachricht be herrschte, in einer Reihe von Demonstrationen und Ver geltungsakttonen Luft. Aus dem gesunden und richtigen Instinkt heraus, daß nicht e t n Jude schuldig zu sprechen ist an diesem ungeheuerlichen Verbrechen, richtete sich die Stimmung des deutschen Volkes in seiner Gesamtheit gegen alle Juden in Deutschland. Die Schüsse, die einem deutschen Manne und damit dem ganzen deutschen Volke gelten sollten, schlugen auf die Juden zurück. Als dann aber Reichsminister Dr. Goebbels seinen Aufruf er ließ, wurde in gewohnter Disziplin jede weitere Aktion unterlassen, und nun wartete das Volk, das bis dahin gesprochen hatte, auf die in dem Aufruf angekündigten Maßnahmen der Regierung gegen die Juden. Diese Maßnahmen sind mit beispielloser Schnelligkeit getroffen worden. Sie sind kultureller und wirtschaftlicher Art, und es kann niemand im ganzen deutschen Volk, ja nicht einmal einen vernünftig denkenden Menschen in der Welt geben, der nicht die Berechtigung dieser Maßnahmen anerkennen muß. Sie sind die gerechte Strafe für den feigen jüdischen Meuchelmord, und das Weltjudentum muß sie als eine nachdrückliche Warnung auffassen, jemals wieder einen Deutschen in der Welt anzutasten. Sie haben es sich selbst zuzuschreiben, wenn jetzt dem deutschen Volk die Geduld ausgegangen ist. Lange genug haben wir uns das Treiben der Juden mit Langmut angesehen. Als vor nahezu drei Jahren Wilhelm Gustloff unter fast den gleichen Umständen von jüdischer Mörderhand fiel, Hal das deutsche Volk eine fast unglaubliche Nachsicht b»wie>en. Man konnte und wollte nicht glauben, daß jemals ein solch verruchtes Verbrechen wiederholt werden würde. Aber wieder einmal wurden wir eines besseren belehrt, und so blieb keine andere Wahl: Mit den strengsten Mit teln muß sich das deutsche Volk gegen jedes weitere Ver brechen dieser Art schützen. Die ganze Schwere der Ver geltung trifft das Judentum, und es möge ihm als Lehre dienen, daß das deutsche Volk die feste Absicht ba;, jeden neuen Uebergriff und jede Herausforderung mit ähnlichen Maßnahmen zu sühnen. MsiMdZ-HMMdelMe wWen Der Führer und Reichskanzler hat augeordnet, daß die im Auslande lebenden wahlberechtigten Sudeten deutschen au den Ergäuzuugswahleu zum Großdeutschen Reichstag am 4. Dezember tcilnehmen können. Mit den zur Durchführung der Wahl erforderlichen Maßnahmen har der Führer den Leiter der Äuslandüorganisation der NSDAP., Gauleiter Staatssekretär Bohle, beauftragt.