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Pulsnitzer Anzeiger Ohorner Anzeiger Haupt- und Tageszeitung für die Stadt und den Amtsgerichtsbezirk Pulsnitz und die Gemeinde Ohorn Z»itm,g »rscheürt täglich mit Assmch«» der sf»f«tzttch<« So«,. «S Frirrt»tz«. D* B«zug»prM betrügt bei Abholung wöchentlich 5V Rpf., bet Liefe«», frei Han« Bpl. Bostbczug monatlich 2.50 MM. Die Behinderung der Liefer«», rechtfertigt Kin» Anspruch auf Rückzahlung de» Bezugspreises. Aeituag»auSg«b« für Abholer Vilich s—« Uhr nachmittags. Breis» und Nachlabsütze bet Wiederholungen nach Preisliste Nr. 4 — Für da« Erscheinen von Anzeigen in bestimmten Nummer» und an bestimmten Plätze» kein« Gewähr. Anzeigen sind an den Erscheinungstagen bis vor«. IS Uhr aufzogeben. — Verlag: Mohr 5 Hoffmann. Druck: Karl Hoffmann u. Gebrüder Mohr. Hauptschrtstletter: Walter Mohr, PulSnitz; Stellv.: Walter Hoffmann, PulSnitz. Verantwortlich für den Hetmatietl, Sport u. Anzeigen Walter Hoffmann, PulSnitz; für Politik, Bilderdienst und den übrigen Test Walter Mohr, PulSnitz. — D. A. VH.: 2250. VeschüftSstellen: Albertstratze 2 und Adolf-Hitler-Straße I. .Fernruf 518 und 550 Der Pulsnitzer Anzeiger ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bebarmtmachungen der Amtshauptmannschaft zu Kamenz, de* ^todtrates zu Pulsnitz und des Eemeinderates zu Ohorn behördlicherseits bestimmte Blatt und enthält Bekanntmachungen de* Amts gerichts Pulsnitz, sowie des Finanzamtes zu Kamen- «o Nr. 192 Donnerstag, den 18. August 1938 SO. Jahrgang Scharfe Abrechnung in Prag Widersprüche Hodschas — Die sudetendeutschen Forderungen nochmals präzisiert In der Mittwoch nachmittag, 17. August, stattgefun» denen Sitzung der Regierung mit der Delegation der Tudrtendeutsche» Partei, in der auch die Vertreter der KonlitionSparteicn anwesend waren, nahm Abgeordneter kundtzu den Darlegungen des Ministerpräsidenten Dr. Hodscha und zu den Ausführungen der Vertreter der Koalitionsparteien insoweit Stellung, als es der damals vom Ministerpräsidenten bekanntgegcbene Standpunkt des politischen Kabinetts und deS Koalitionsausschufses r» einigen prinzipiellen Fragen der RegterungsvorschlSge Und zu dem Memorandum der Sudetendeutschen Partei vom 7. Juni 1938 erforderte. Zunächst rief Abgeordneter Kundt die Entwicklung der Fühlungnahme zwischen der Sudetendeutschen Par tei und der Regierung in Erinnerung, da bei den nun- wehrigen Gesprächen auch die Vertreter der Parlaments- rischen Klubs der Koalitionsparteien hinzugezogen wur- den. Kundt schilderte den bisherigen Verlaus der Ver» dandlunaen der Sudetendeutschen mit dem Ministerprä sidenten seit Februar d. I., unterbrochen durch die tschc- chische Militäraktion vom 21. Mai. Er erwähnte dabei die Ueberreichung des SdP-Memorandums am 7. Juni und die anschließenden Aussprachen. Am 10. August d. I. babe der Vorsitzende der Regierung offiziell bekanntaege- den, daß die bis zu diesem Tag der SdP. ausgefolgten Elaborate die vorläufig endgültigen Vorschläge der Ne gierung darstellen. Die SdP besitze nun das Nationalitätenstatut in Pa- lagraphensassung, allerdings ohne das Kapitel „Die Ge- uitindcn". Hierzu eine Durchführung zu dem Kapitel des Nationalitätenstatuts, betreffend die territorialen Selbst- derwaltungskörper, gleichfalls ohne das Kapitel „Gemein den'. Ferner hierzu die Umschreibung des Kompetenz bereiches der Länder und Bezirke, aber nicht in der Fas sung eines Gesetzentwurses. Schließlich den Entwurf einer Novellierung des geltenden Straßengcsetzes. Aus diesen Feststellungen über den bisherigen Gang der informativen Gespräche ergibt sich, so betonte Kundt, der Tatbestand, daß cs nicht an der SdP-De le» gation lag, wenn in meritorischc Verhandlungen bisher nicht eingetreten werden konnte. Lerhandlungen haben zwar begonnen ... Die Feststellung des Ministerpräsidenten, daß durch die Zusammenkunft vom 11. August die informativen Ge spräche beendet sind und nun Verhandlungen zwi schen SdP und Negierung begonnen haben, nimmt die EdP - Delegation zur Kenntnis. Schon durch die Zu stimmung derSdP-Delegation vom 15. August sind die in den letzten Tagen aufgestellten Behauptungen eines Teiles der tschechischen Presse widerlegt, wonach die SdP aus Verhandlungen einzugehen überhaupt nicht gewillt sei. Nis ausschließlichsten Zweck der formellen Verhandlung betrachtet die Sudetendeutsche Partei die Herstellung einer gemeinsamen Auffassung zwi schen der Negierung und den tschechischen Regie rungsparteien und zwischen der Sudctendcut- schen Partei darüber, ob und wie durch einen Umbau des Staates der innerstaatliche Friede gefunden werden kann. Im Bewußtsein der europäischen Verantwortung, die den Verhandlungen dieses Kollegiums zukommt, ging dann Abg. Kundt auf den Inhalt der Ausführungen des Ministerpräsidenten vom 11. August 1938 ein und sagte u. a.: „Dr. Hodscht hat erklärt, daß die Regierungscla- borate und die Skizze der Sudetendeutschen Partei dazu veeignei seien, eine geeignete Grundlage dieser Verhandlungen zu bilden Ich will untersuchen, ob diese 'Feststellung einen optimistischen Auftakt dieser Verband« iung und eine freundliche Geste darstelll oder ob sie dar über hinaus dem tatsächlichen Inhalt der beiden Verhand» iungsgrundlagen gerecht wird. KM Nationalitätenstaat Unsere Skizze geht von der berechtigten Auffassung aus. daß die Tsckecho-Slowakei ihrer natürlichen Zusam mensetzung nach kein Nationalstaat einer bestimmten Na tion sein kann, sondern ein Nationalitätenstaat ist und dementsprechend ausgebaut sein muß. Als notwen diges Ausbauprinzip verlangt unsere Skizze im Sinne der acht Karlsbader Forderungen Konrad Henleins nicht nur die gesetzliche Verankerung der Gleichbe rechtigung der Staatsbürger ohne Unterschied der Rationalität, sondern vor allem die Anerkennung und versassungsmäßige Verankerung dieser Gleichberechtigung und einen dementsprechenden Umbau des Staates von Grund auf. Am die GlMderechtigimg der Vottsgruppe» Der Ministerpräsident versucht nun zu beweisen, daß die geltende Verfassungsurkunde in ihrem heutigen Wort laut die Gegebenheiten nanonalcr Kollektiva anerkenne. Wir stellen mit Genugtuung fest, daß der Ministerpräsi dent namens der Regierung die Versafsungsurkundc in dieser Richtung ausdeutet. Weiter stellen wir mit Genug tuung fest, daß der Ministerpräsident bei seinen Ausfüh- .ungen den in der Verfassung unbekannten Begrtss der .Volksgruppe' gebraucht, wenn auch nur bei der negativen Behauptung, daß die deutsche Volks gruppe in der Tschecho-Slowakei kein zusammenhängendes Gebietsganzes bildet. In positiver Hinsicht aber vermei det die Regierung bisher die Anwendung dieses Be griffes. Der Grundsatz der Gleichberechtigung der Völker und Volksgruppen wird noch weniger ausdrücklich im vorliegenden Natio» nalitätenstatulscntwurs anerkannt, noch weniger ein dem- entsprechender Umbau des Staates vorgeschlagen. Es wird lediglich der bisher praktisch nicht angewandte Grund satz der Proportionalität in Erinnerung gebracht, wie der Ministerpräsident erklärte, damit die Volksgruppen die Möglichkeit hätten, in einem entsprechenden Ausmaß einen Einfluß auf die wichtigsten Akte der Staatsgewalt auszu üben. Die zwanzigjährige Erfahrung aber hat gelehrt, daß dies alles Theorie geblieben ist. Eine europäische Frieoensgemyr Das Ergebnis der daraus erflicßenden rigorosen f Praxis der Staatssührung und Staatsverwaltung ist die Tatsache, daß dieser Staatsraum immer mehr und mehr ourch sein ungelöstes Nationalltäienproblem ein Raum nicht nur innerstaatlichen Unfriedens, sondern auch euro päischer Friedensgesahr wurde. Diese Tatsache ist die Ursache der Mission Lord Runclmans! Lei der mutz ich feststellen, datz die vorgelcgien Elaborate oer Regierung in keiner Hinsicht einen Vorschlag darstellen, der von ihrer bisherigen Auffassung im Grundsätzlichen abweicht und sie den tatsächlichen Verhältnissen und unse rer Auffassung irgendwie nähert. Im Grunde genommen bilden die Elaborate der Regierung nichts anderes alS eine Kodifikation bisher schon geltender Verfaffungsgrundsätze, gesetzlicher Bestim mungen, Verordnungen und Verwaltungspraktilcu, vte alle die Ursache des heutigen Zustandes sind. Die Elabo rate verwenden außerdem besondere Sorgfalt daraus, die seit 1918 in das deutsche Gebiet verpflanzten tschechischen Volksangehörigen zu schützen, während doch der Sinn einer neuen Rechtsordnung nicht die Petrifizicrung vcs seit 1918 entwickelten Unrechts sein soll, sondern Gcwäh- rung der vollen Gleichberechtigung an alle Völker und Volksgruppen im Staat. Erst in diesem Rahmen kommt auch der Schutz der Minderheiten im deutschen und tschechischen Siedlnngsgcbict in Betracht. Wenn der Ministerpräsident im Namen der Negie rung zu beweisen versucht, datz es kein deutsches Sied lungsgebiet gibt, so ist für diesen Versuch kennzeichnend, datz er sich auf Zahlen jenes Besiedlungszustandes stützt, die durch staatliche oder vom Staat geförderte Matznahmen seit 1918 herbeigeführt wurden. Die Stellungnahme der Regierung läßt also jene Forderungen unserer Skizze nutzer acht, die die Schaffung nationaler Verwaltungs einheiten auf dem Bcsiedlungszustand vom Jahre 1918 aufbaut. Wenn die Regierung beantragt, den Aufbau der nationalen Selbstverwaltung im Rahmen der bisherigen territorialen Selbstverwaltungsverbände zu vollziehen, so liegt darin eine Ablehnung unseres Vorschlages über die allein zweckmäßige Form einer wirklichen Selbstver waltung. Keine Ansnahmerechte! Wir hingegen wünschen und verlangen einen Staats aufbau, der uns keine Sondcrschutz- und Ausnahmcrechle einräumt, der uns nicht als Minderheit qualifiziert, wir wollen, daß die deutsche Volksgruppe als vollkommen gleichberechtigter Partner des tsche chischen Volkes ausdrücklich anerkannt und ihr eine gleiche politische und rechtliche Stellung ge sichert wird. Ihre Auffassung von der Tschecho-Slowakischen Re publik als Nationalstaat brachte mit sich, daß sie es als selbstverständlich anschen, daß die nichnschechischen Völker und Volksgruppen nur Minderheitenrechte haben könnten, nie Gleichberechtigung, so datz z. B. im Parla ment die Vertreter der nichtlschechlschen Volksgruppen in sich wehrlos den Mehrheitsbeschlüssen der tschechischen Par- lamentsmchrheit ausgcliefert sein sollen. Das unter streicht die Feststellung des Ministerpräsidenten: Es ist klar, daß das Parlament als Repräsentant der einheit lichen Staatsauloritäi nicht in Teilorgane des Staates ausgelöst werden kann, durch die die Tätigkeit der zen tralen Gesamikörperschaft beschränkt wird! Damit wird unser Vorschlag der Volksvertretung als Spitze unserer Selbstverwaltung und Repräsentant unserer Volksgruppe als Rechtspersönlichkeit abgclehnt. Durch Ihren Vorschlag wird vielmehr Ihre Herrschast lm Wege von Mehrheitsbeschlüssen auch unter dem Titel der Einrichtung einer Selbstverwaltung in den Ländern beibebalten und verstärkt. Nicht das gering st c Ent ¬ gegenkommen ist in der Richtung ersichtlich, daß sie staatlichen Zentralbehörden tm Sinne unserer Vorschläge sanktioniert werden sollen. Gemeinsame tzerrschastsausSbung Wir gehen keineswegs so weit, eine Zerschlagung des Zentralparlaments zu verlangen. Wir zerschlagen auch nicht die wesentlichen Zentralbehörden. Wir fordern aber jene rechistechnischen Maßnahmen, die eine entsprechende Rechtsstellung der einzelnen Völker und Volks gruppen im Zentralparlament gewährleisten und auch bei den Zentralbehörden zum Ausdruck bringen. Nach der sudetendeutschen Staatsaus fassung kann ein Nationalitätenstaat nur dann zweckmäßig und haltbar aufgebaut werden, wenn in seinen Grenzen für die einzelnen Völker und Volksgruppen wirkliche, Selbstverwaltung errichtet werde. Was Sie Vor schlägen, ist das Trugbild einer Selbstverwaltung! Sic sehen in der Vorherrschaft des tschechischen Vol kes gerade das Wesen und Lebensgcsetz der Tschccho-Slo- walischen Republik. Wir betrachten einen solchen Zustand als unsittlich, unzweckmäßig und als dauernde Friedensgesahr in Mit teleuropa. Wir wollen eine gemeinsame Herrschafts ausübung durch ein zweckmäßig geregeltes Zusam menwirken der in der Tschecho-Slowakischen Republik sie delnden Völker und Volksaruvven. Sie wollen die nicht-