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Frau Gustloff als Zeugin Gustloff branömar-ie -ie Hetze Der Höhepunkt des Prozesses in Chur Ange- denen seines Verhaltens gegenüber seinem alten Vater gemacht werden. Der Angeklagte, der bei der Schilderung aller Einzel heiten des grauenvollen Verbrechens und des Aufschreis der unglücklichen Frau Gustloff und zahlreicher erschüt ternder Einzelheiten keinerlei Anzeichen der Anteilnahme bewies und kühl und überlegen die alte Taktik des Ab schwächens und des Sich-nicht-Erinnerns beibehielt, bricht bei der Verlesung der Briefe seines Bruders in Tränen aus. Der Amtskläger Dr. Brügger verliest dann die er schütternde Karte, die der Vater des Angeklagten am Mordtag an seinen Sohn gerichtet hat, und in der es u. a. heißt: „Ich erwarte nichts mehr von Dir. Du schreibst nicht. Nun, Du brauchst auch nicht mehr zu schreiben, ich reflektiere nicht darauf — und verzichte — Herzlosigkeit mit Leichtsinn gepaart, verdient nichts anderes ... Wie ich sehe, existiere ich nicht für Dich. Nun gut! Ich nehme es, wenn auch mit Schmerzen, zur Kenntnis. Ich weiß mich in gegebene Tatsachen zu schicken und danke Gott auch für den Schmerz.* Briefe des Bruders und Vaters Dann kommen zwei Briefe des Bruders des klagten vom 3. und 6. Februar zur Verlesung, in dem Angeklagten die bittersten Vorwürfe wegen In der Nachmittagssitzung des Mordprozesses David Frankfurter erteilt der Präsident das Wort dem Vertreter der Anklage Dr. Brügger, der in einem fast dreistündigen, mit großer Sachlichkeit vorgetragenen Plädoyer das um fangreiche Material der Untersuchung und der Verhand lung zusammenfaßt. Der Amtsklüger kommt zu dem Ergebnis, daß der Jude Frankfurter den Mord an Gustloff mit Vorsatz und Ueberlegung beschlossen und im Zustand völligklaren Bewußtseins ausgcsührt habe und damit der strafrechtliche Tatbestand des Mordes im Sinne des Paragraphen 88 zweifelsfrei gegeben ist. Der Angeklagte müsse in vollem Umfange für diesen Mord verantwortlich gemacht werden. Grundsätz lich treffe ihn die volle Sühne, die das Gesetz bestimme. Im ersten Teil seines Plädoyers betonte der Amts kläger, daß weder Frankfurter noch seine Ver wand t e n in Berlin jemals irgendwie belästigt wor den seien, und daß sie noch heute unbelästigt in Berlin leben. Die von dem Angeklagten geltend gemachten De pressionen seien rein persönlicher Natur gewesen, begrün det durch seine Erkrankung, aber auch durch den Umstand, daß er keinerlei Examen abgelegt habe. Es sei durchaus unglaubwürdig, daß er wegen der Vorgänge in Deutsch land unter einer besonders tief greifenden Erschütterung gelitten habe. Daß das nicht der Fall gewesen sei, gehe auch aus dem Umstand hervor, daß er noch Weihnachten 1934 freiwillig und zu seinem Vergnügen vierzehn Tage Ferien in Deutschland verbrachte und eine Reihe von Städten besucht habe. Er habe von diesen Reisen keine tragischen Eindrücke mit zurückgebracht. Aus alledem ergebe sich, daß nicht etwa äußere Um stände im Zusammenhang mit der Judenfrage für seine Handlung maßgebend gewesen sein könnten. Die tiefere Ursache liege vielmehr im Wesen und der Person des Angeklagten und seiner persönlichen Situation, die der Amtskläger dann genau schilderte. Frankfurter sei längst zu der Ueberzeugung gekommen gewesen, daß er seine Studien niemals beenden würde. Er ließ alles gehen, wie es eben ging, vernachlässigte die Studien vollkommen, suchte sich zu betäuben, saß schon morgens in den Kaffee häusern, trieb sich in Bars, Casäs und Kinos herum. Daß bei dieser Lebensweise die Entwicklung zur seelischen Zerrüttung führen mußte, ist selbstverständlich. Hierfür brauchten keine äußeren Ereignisse in Deutschland verantwortlich gemacht zu werden. Die Entscheidung habe schließlich nach irgendeiner Richtung fallen müssen. Bei ihm tauchte die Idee eines Selbstmordes aus, in der er eine Lösung sah. Er wußte aber, daß eine solche Lösung in den Augen seines streng denkenden Vaters niemals eine Rechtfertigung gewesen sei. So sei bei ihm die zweite Idee entstanden, eine Tat zu vollbringen, durch die sein Selbst mord gerechtfertigt würde, und so sei in ihm der Gedanle einer jüdifchen Nachetat erwachsen. Die weitere Entwicklung der Dinge sei durch rein äußere Umstände bedingt worden. Frankfurter habe Attentatspläne gegen führende Per sönlichkeiten des Reiches erwogen, die er wieder verwarf, die er, wie er selbst sagt, aus materiellen Gründen verwor fen habe, in Wirklichkeit aber, weil er sich vorgestcüt habe, was ihm in Deutschland bei der Durchführung bevor- stündc. Er habe sich weniger gefährliche Wege ausgesucht und sei dabei zufällig auf Gustloff verfallen, den er nicht kannte, dessen Wohnort er aus den Tageszeitungen uns dessen Wohnung er aus dem Tclephvnbuch entnommen habe. Den allgemeinen Entschluß zur Tat habe Frankfurter vier bis fünf Wochen vor dem Mord gefaßt, den defini tiven Entschluß, nach eigener Aussage, zwei bis drei Tags vor der Tat. Wesentlich sei das Geständnis des Frank furter, sichmehrereTage vor derTat zum Moro an Gustloff entschlossen zu haben. „Ep kann sich nicht besinnen" Der Vorsitzende schildert dann nach den Akten den Vorgang der Tat. Frankfurter versucht, seine bestimmten Aussagen bei der Vernehmung abzuschwächen und erklärt nun, sich auf Einzelheiten nicht mehr so genau besinnen zu können. Es sei wie von selbst gegangen. Frankfurter- Will auch nicht mit Bestimmtheit sagen können, ob er Frau Gustloff noch einmal gesehen habe oder ob er sie mit der Waffe bedroht habe. Nachdem er das Haus verlassen habe, sei er um das Haus herumgegangen, auf einen Ab hang. Dort sei er ein wenig im Schnee herumgelaufen und habe die Absicht gehabt, mit sich selbst Schluß zu machen. Er habe es aber nicht gekonnt. Der Vorsitzende schildert dann, wie Frankfurter die Polizei anrief und sich selbst stellte, und ferner die Vor gänge nach der Tat in der Wohnung Gustloffs. Aus Befragen eines Beisitzers erwidert der An geklagte, daß er in Deutschland nur etwas aus deutschen Zeitungen entnommen habe. Auf eine weitere Frage des Richters, ob er auch Bücher über Konzentrationslager ge lesen habe, erklärt Frankfurter, daß er das „Brauns Buch" und den „Moorsoldaten" gelesen habe. In einem anderen Brief, den Gustloff auf Grund der Interpellation Canovas an das Kreisamt Davos richtete, heißt es am 4. Oktober 1935: „Ich möchte nicht unter lassen, Ihnen zu Ihren Akten den Hinweis zu über mitteln, daß, wir mir sowohl mündlich als auch aus den verschiedenen Zeitungen kund wurde, Herr Nationalrat Canova in der Bundesversammlung offen von Selbsthilfe aktionen gegen mich gesprochen und mich an Leib und Leben vor der Bundesversammlung bedroht hat. Ich stelle ferner fest, daß in einigen Zeitungen in gewissem Sinne zu solchen Selbsthilfeaktionen aufgefordert wird." Gustloff führte dafür einige Beispiele an und verwies besonders auf einen Artikel in dem marxistischen „Kämpfer", und fuhr fort: „Ich möchte diese Feststellungen gegenüber der hie sigen Behörde schon aus dem Grunde machen, um in einem Eventn"! 1 fcftzulcgen, daß die Schuld an einem Ueberfaü oder gar Beseitigung meiner Person zum min desten geistig dein Nationalrat Canova zugcschobcn wer den muß." Dann läßt der Vorsitzende noch einmal genau den Wortlaut der Aufzeichnungen Frankfurters in slawischer Sprache auf der Zigarettenschachtel verlesen. Dabei stellt Rechtsanwalt Dr. Ursprung fest, daß der Mörder, als er selbst die Uebersetzung gab, nicht nur den auf die Aus führung des Mordes bezüglichen Teil weggelassen hat, sondern auch in der Frage des Selbstmordes gefälscht hat. Er hat übersetzt: „Versuche zu fliehen, um Selbstmord auszusühren..." In Wirklichkeit heißt es aber: „Ver- mcbe zu fliehen, sonst Selbstmord auszuführen." Als Dr. Ursprung dem Gericht die in der „Neuen Zürcher Zeitung" wiedergegebene Erklärung des Onkels Frankfurters in Berlin, überantwortet, wonach dieser be reit sei, auch vor einem ausländischen Gericht zu belunden, daß er weder beleidigt noch Angriffe gegen ihn erfolgt seien, erklärt der Verteidiger des Angeklagten, daß er die Broschüre Emil Ludwig-Cohns „Mord in Davos" mit keinem Wort erwähnen werde. Der Höhepunkt des zweiten Tages des Mordprozesscs Frankfurter war die Vernehmung der einzigen Zeugin dieses Prozesses, der Frau des ermordeten Landesgrup- prnleiters Gustloff. Frau Gustloff machte ihre Aussagen mit klarer Stimme und ruhiger Sicherheit. Beim Betre ten und beim Verlassen des Saales wurde die tapfere Frau von den deutschen Prozeßteilnehmcrn durch Erheben von den Plätzen und den Deutschen Gruß geehrt. Frau Gustloff wird von dem deutschen Geschäfts träger in Bern, Freiherrn v. Bibra, dem Landesleiter der Auslandsorganisation Dr. Koderle, Rechtsanwalt Pro fessor Dr. Grimm und Rechtsanwalt Ursprung in den Saal geleitet. Sie ist tief verschleiert. Alle Deutschen er heben sich und grüßen mit vorgestrecktem rechtem Arm. Frau Gustloff dankt mit dem Deutschen Gruß. Auf Befragen durch den Vorsitzenden führt sie aus, daß ihr Mann 1917 nach Davos kam, wo er beim For schungsinstitut eine Anstellung fand. Als Landesgruppen leiter habe er mit vielen Amtspersonen Verkehr gehabt und sei daraus sehr stolz gewesen, daß ein gutes Verhält nis zwischen ihm und den Behörden bestand. Der Vorsitzende weist darauf hin, daß sich Gustloff immer seiner Kranken sehr angenommen habe. Frau Gust loff bestätigt das und sagt, daß er der Vater der Reichsdeutschen in der Schweiz genannt wurde. Das möge vielleicht alles sagen. Er habe täglich mit den Kurgästen zu tun gehabt, sich ihrer herzlich angenommen und sie betreut. Der Vorsitzende kommt dann auf die exponierte Stellung des Landesgruppenlciters zu sprechen, die ihm natürlich viele Gegner eingebracht habe. Frau Gustloff erklärt dazu, daß das in Davos nicht der Fall gewesen sei. Er habe viele Drohbriefe, namentlich aus Bern, St. Gallen und Zürich, bekommen. Er sei aber auf seinem Posten geblieben und habe seine Landsleute nicht im Stich gelassen, die ihn dringlich brauchten. Die Bedrohungen hätten ein sehr bedenkliches Aussehen er halten, als Canova zur Selbsthilfe aufgcrufcn habe. Er habe den ihm von der Davoser Polizei angebo- ten enSchutz abgelehnt, weil er die Behörden nicht über mäßig in Anspruch nehmen wollte und habe oft erklärt: „Wer mich kennt, der tut mir nichts!" Vier Schüsse Frau Gustloff schildert dann die Vorgänge bei der Tat. Der Mörder habe mit ruhiger Stimme nach Gustloff ge fragt und sei von ihr in das Arbeitszimmer geführt worden. Plötzlich habe sie vier Schüsse fallen hören. Wie sie hinzugeeilt sei, sei ihr Frankfurter durch das Eßzimmer cntgcgengclommen und habe den Revolver aus sie gerich tet. Sie sei aber nur um ihren Mann bemüht gewesen, der in diesem Augenblick verblutete. Sie schildert dann noch, wie sie einfach in das Tele phon gerufen habe, ein Arzt muß kommen. Frankfurter habe sie früher niemals gesehen. Vorsitzender: Haben Sie beobachtet, ob Frank furter aufgeregt erschien? Zeugin: Frankfurter fragte freundlich, ob mein Mann zu Hause sei, er kam ruhig in die Wohnung und ließ sich an meinem Mann vorbei, der im Korridor tele phonierte, in dessen Arbeitszimmer führen. Seiner Klei dung und seinem Aussehen nach hatte ich den Eindruck eines ruhigen Besuchers. Dann stellte Frau Gustloff die Lüge richtig, daß sie dem Mörder eine Freundlichkeit bei der ersten Gegenüberstel lung aus der Polizei gesagt habe. Sie erklärt dazu: „Ich habe bei der Vernehmung auf der Polizei aus dem Emp finden heraus, daß der Mann, den ich die Treppe herauf brachte, nicht wie ein Mörder, sondern gut angezogcn aus sah, gesagt: „Sie sehen gut aus, warum haben Sie das getan?" Sie stellt weiter ausdrücklich fest, daß Frankfurter auf die mehrfachen Fragen, warum er den Mord begangen habe, geantwortet habe: „W e i l i ch e i n I u d e b i n". Das gestörte Telephongespräch Dann wird die Frage des Telephongesprächs erör tert. Fran Gustloff erklärt dazu: „Das Gespräch betraf eine Parteiangelegenheit. Mein Mann wurde nur ein mal etwas aufgeregt, weil die Verbindung gestört wurde. Mein Mann sagte: Da ist schon wieder jemand in der Leitung, mit dem werden wir schon fertig werden." Dr. Havermann, mit dem Gustloff das Gespräch führte, bestätigte, daß Gustloff wegen der Störung des Gesprächs erregt war. Damit ist die Vernehmung der Zeugin abgeschlossen, die auch beim Verlassen des Saales von den deutschen Prozeßteilnehmern mit dem Deutschen Gruß verabschiedet wird. Weitere Vernehmung Frankfurters Zu Beginn des zweiten Verhandlungstagcs wurde noch die Vernehmung des Angeklagten fortgesetzt. Aus die Frage des Präsidenten, ob der Angeklagte entschlossen war, die Tat auszuführen, erklärt Frankfurter, es sei kein Entschluß gewesen; er habe immer wieder dagegen an- gekämpft, es habe ihn aber getrieben, und er habe dem Zwang nicht widerstehen können. Der Revolver sei auch für ihn bereit gewesen, aber es sei dann der Moment gekommen, wo er die Gewalt über sich verloren habe. Oie angeblichen „Gewissensbisse" Der Angeklagte schildert dann, wie er die Tür zur Wohnung Gustloffs offen fand, und auf der Treppe Frau Gustloff begegnete. Er habe nicht gewußt, daß Gustloff verheiratet war und wiederum Gewissensbisse bekommen. Er sei von Frau Gustloff in die Wohnung geführt wor den, an Gustloff vorbei, der auf dem Gang gestanden habe, wo er ein Telephongespräch führte. Er will ein zelne abgebrochene Satzteile gehört haben. Dabei sei ihm ein Satz in der Erinnerung geblieben: „Den Schweinejuden und Kommunisten werden wir es geben." Es steht aber durch Zeugenaussagen fest, daß das Telcphongespräch Gustloffs sich überhaupt nicht mit politi schen Dingen beschäftigt hat, und daß solche oder ähnliche Aeußerungen nicht gefallen sind. Frankfurter voll verantwortlich Das Plädoyer des Amtsklägers Damals seien ihm die Begriffe des Vorsatzes und der Absicht noch vollkommen klar gewesen. Heute hätte das Gericht fcststcllen können, daß diese klaren Be griffe unter dem Einfluß der Verteidigung abgewertet worden seien. Die Verteidigung brauche verworrene Begriffe, um den klaren Sachbestand des Mordes mit Vorbedacht in eine Affekthandlung umzubiegen. Es sei selbstverständlich, daß die Verteidigung und der An-» geklagte zusammenarbeiten; aber Frankfurter dürfe nicht damit rechnen, daß seinen heutigen Ausführungen irgend welche Bedeutung beigcmessen werde. Man werde sich an seine klaren ursprünglichen Definitionen halten. Dann geht der Amtskläger Dr. Brügger auf dis Schießübungen ein, aus die Beschaffung der Mittel zu der Reise nach Davos und weist klipp und klar nach, daß der Mörder vor der Tat sich völlig ruhig und gefaßt zeigte. Auch den weiteren Versuchen des Mörders, sein ursprünglich klares Geständnis abzuschwächen, tritt der Amtskläger entschieden entgegen und weist darauf hin, daß Frankfurter seine Tat mit idealen Beweggründen ver brämen mutzte. Darum auch wolle er aus Liebe zur Schweiz gehandelt haben, und diese Behauptung schmücke er bei weiteren späteren Vernehmungen immer weiter aus^ Das lei offensichtlich ein Versuch Frankfurters, die schwei zerischen Richter zur besonderen Nachsicht zu bewegen. Da bei wisse er ganz genau, daß seine Tat kein Dienst au der Schweiz war, sondern die schwerste Verletzung des Gastrechts bedeutete, darüber können auch seine nachträglichen Aus reden keineswegs hinwegtäuschen. Der Anuskläger wies darauf hin, daß Frankfurter den Mordplan völlig aus eigenem Antrieb gefaßt haben wolle, ohne beeinflußt oder angestiftet worden zu sein. Er kam dann auf die Drohbriefe zu sprechen und schloß mit der Feststellung, daß leine Anhaltspunkte für ein Komplott (?) gegeben seien. Frankfurter habe den Beschluß der Tat von sich aus gefaßt. Seine Handlung gehe aus völlig freie Willensbestimmung zurück. Er sei für seine Tat in vollem Umfange verantwortlich. Auch das ärztliche Gutachten habe festgestellt, daß er feine Tat mit Ueberlegung und Absicht ausgeführt habe und auch die Fähigkeit der Selbstbestimmung bestand. An diesen klaren und einwandfreien Feststellungen könnten auch die Versuche nichts ändern, die Verantwort lichkeit im Augenblick der Tat abzuschwächen. Die Tatumständc führten zu der absoluten Neber- zeugung, daß Frankfurter mit Vorsatz die Tötung vor bereitete und mit voller Klarheit und Ueberlegung durch- geführt habe. Er sei dabei kaltblütig und zynisch vor- gegangcn, habe keinerlei Aufregungen und Unruhe gezeigt, die Verschiebung des geplanten Mordes durch Vergnügun gen ausgenutzt und einen sorgfältigen Mordplan und allo Vorbereitungen getroffen. Frankfurter habe sich vorgenommcn, den Kopf sei nes Opfers zu treffen, und — rief der Amtsklögcr mit erhobener Stimme aus — alle vier Schüsse haben de» Kopf Gustloffs getroffen. Diese Planmäßigkeit und Präzision zeuge wohl von Ueberlegung und Kaltblütigkeit, nicht aber für die angeb liche Siuncsverwirrung, die er heute geltend zu machen versuche. Auch n a ch der Tat aus der Flucht habe er Geistesgegenwart, Planmäßigkeit und Ueberlegung bewie sen. Ursprünglich wollte er ja als „Held" und »rs „Rächer seines Volkes" auftretcn. Hinterher »volle er von ullcocm nichts mehr wissen. So kommt auf Grund der dargclegten Tatsachen der Amtskläger zu der eingangs gemeldeten abschließenden Feststellung, daß Frankfurter den Mord mit Vorsatz und Ueberlegung beschlossen und bei völlig klarem Bewu'ttsein