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>i? 238, 12. Oktober 1933. Redaktioneller Teil. »drstnilatt s. d. DtlchnBuchhand-l. Die bereits vor dem Erscheinen eines Buches einsetzende Pro paganda erfährt vorteilhafte Unterstützung durch die Voranzeige in der deutschen Nationalbibliographie und im Halblahrsverzeichnis. Sie erweist sich im buchhändlerischen Geschäftsleben nicht selten als rettender Engel. Durch sie erfährt der Sortimenter wenigstens die Bezugsquelle, wenn schon dem Käufer nicht mit Bestimmtheit ge sagt werben kann, ob und wann das Buch verfügbar ist. In der Regel werben Voranzeigen von der Bibliographischen Abteilung der Deutschen Bücherei nur von solchen Börsenblatt-Anzeigen und von den erreichbaren Prospekten ausgeschrieben, deren Abfassung er kennen läßt, daß das angezctgte Buch demnächst erscheinen wird. E s liegtbeshalb tmJnteresse von Verlag und Sorti ment, daß ein Exemplar jedes Prospektes der Deutschen Bücherei schnellstens elngereicht wird. Auch schriftliche Mitteilungen über künftig erscheinende Bücher werben berücksichtigt. Voranzeigen können die Hauptanzeigen natür lich nicht ersetzen, denn sie sind bibliographisch nicht vollständig. Für Neuauslagen werden keine Voranzeigen angelegt. Auch An kündigungen von zweiten und folgenden Teilen eines Werkes werden nicht berücksichtigt. Voranzeigen sind ein Notbehelf für die Zeit zwi schen der ersten Ankündigung eines Werkes und seinem endlichen Erscheinen auf dem Büchermärkte. Je eher sie durch Hauptanzeigen ersetzt werden können, um so wirksamer dient die Bibliographie den Interessen des Buchhandels. Vorschauende Orientierung über künf tige Neuerscheinungen ist der Zweck der Voranzeigen. Für den Ab satz haben sie insofern Bedeutung, als sie Bibliotheken, wissenschaft liche Institute und sonstige Interessenten, die mit einem bestimmten Etat rechnen müssen, informieren, was im Lause des Etatjahres an interessierenden Neuerscheinungen noch zu erwarten ist. Diese Ausführungen dürsten genügen, um zu zeigen, daß die bibliographischen Anzeigen — Haupt- und Voranzeige — als Bau steine jenes Fundamentes einer lückenlosen, den Buchhändler recht zeitig orientierenden Bibliographie nicht nur eine nicht unwesent liche Voraussetzung für den Erfolg der Buchwerbung sind, sondern auch ein vorzüglicher Dienst am Kunden. Arno Franke, Deutsche Bücherei. Das älteste Vorkommen des Wortes „Krebse" für Remittrnden. Erkundigen wir uns in Alfred Schirmers modernem -Wör terbuch der deutschen Kaufmannssprache auf geschichtlichen Grund lagen« (Straßburg, Karl I. Trübner, 1911) nach dem ältesten Beleg des Buchhändlerausdrucks »Krebs«, so werden wir kurz aus das im Jahre 1833 bei Friedrich Fleischer zu Leipzig erschienene, von dem Direktor der dortigen Handelslehranstalt, August Schiebe, zu sammengestellte, schmale Büchlein verwiesen, das sich betitelt: »Kauf männisches Handwörterbuch oder kurzgesaßte Erklärung der im Han del vorkommenden üblichsten Wörter und Ausdrücke, mit Angabe der französischen und englischen Terminologie.« Schlagen wir nun bei Schiebe nach, so finden wir <S. 115) nichts anderes auf unseren Gegenstand Bezugnehmendes als den Satz: »DieaufKostendes Verlegers z u r ll ck g e s a n d t e n Bücher heißen Remit- tenda (Krebse).« Dies war also — meines Wissens — der älteste bisher bekannte Beleg für das Buchhänblcrwort. Gelegentlich meiner Studien zu dem vor einiger Zeit in diesen Blättern erschie nenen Artikel »Der Buchhandel lebt nur von der Cholera« sand ich nun aber im »Wochenblatt für Buchhändler«, Jahrgang XII (1832), Nr. 27—28 eine kleine Betrachtung über »Buchhändler-Krebse«. Sie besaßt sich mit dem Alter des Ausdrucks und stellt fest, daß er erst seit Beginn des 19. Jahrhunderts zu hören war. Ja, der Ver fasser der Betrachtung glaubte oder vermutete sogar, daß er persön lich die Geburtsstunde dieses Fachausdruckes miterlebt hätte I In dem kleinen Aussatz, der auch sonst wegen seiner Originalität lesens wert ist, heißt es: Recht viele Buchhändler reisen zur Leipziger Messe, um zu fischen, und müssen krebsen. Diese literarischen Krebse sind für den Buchhandel eine wahre Pest, und wen sie recht stark anfällt, besonders wenn Hummern das Heer anfllhren, der ist verloren. Aber woher kommt denn dies Ungeziefer? Einzig und alleiy aus dem Gehirn der Bllchermacher, Gelehrte genannt, und mancher mit einem recht großen, sozusagen unsterblichen Namen, legt ebensogut Krebs eier und läßt diese dann durch einen Buchhändler ausbrllten, als der unbedeutende Schulmeister. Und woher sein Name? Man höre. Ich besuchte im Anfänge dieses Jahrhunderts zur Messezeit eine Buch handlung in Leipzig, und es wurde von einem Markthelfer ein Päck chen Bücher hineingeworfen. »Was neues?» srug ich den Lehrling, namens Funke. »Ach nein,« antwortete derselbe, »es sind Verlags- bllcher, welche zuriickgehen wie die Krebse.» Ob bas damalige Bürschchen sich der Benennung Krebse hier zum ersten Male be diente, und er also die Taufe der remittierten Bücher verrichtete, oder ob er das Wort nur einem anderen nachsprach, versäumte ich zu erfragen. Mir war die Benennung neu, und erst von da an wurde sie im ganzen Buchhandel als ein IsriwiDiu« tseiuwous beliebt und allgemein. Oder weiß jemand von uns, den Ursprung dieses Ter minus noch näher anzugeben? Man liebt in Geschäften die Kürze und was am wenigsten Um stände macht. In Halle, um 1785, sah ich einmal einen Haloren in der Saale nach wirklichen Krebsen suchen, und dieser Mann machte sein Geschäft ebenfalls ganz ohne viele Umstände. Er war bis auf die leinenen Beinkleider nackend, und so oft er einen Krebs erhascht, schob er ihn auf den Kops, unter seine nicht kleine Kappe. Es schien nicht, daß die Krebse ihn in den Kopf zwickten, so wie den Schrift gelehrten und Buchhändler, vielleicht, daß er nicht so viel Gehirn unter seiner Gehirnschale hatte als die genannten Herren. Eigen ist es, daß man sich, besonders in Familien in Sachsen, beim Krebse- Essen, weichen Papieres statt der Servietten bedient, um letztere nicht durch schwer ausgehende Krcbsslecken zu verderben, und hier also die literarischen oder Gehirn-Krebse den wirklichen Krebsen noch dazu unterthänig seyn müssen. — Wie mancher Buchhändler möchte mit einem krebsenden Haloren wohl gern eine Change etngehen, * Eine Antwort aus die obige Anfrage scheint nicht erfolgt zu sein. Ob der Schreiber des kleinen Artikels mit seiner Vermutung recht gehabt hat, ist natürlich nicht mehr sestzustellen. Aber das Positive sowohl für den Buchhändler als für den Sprachforscher ist die Tat sache, daß wir für den »Buchhändlerkrebs« nun einen noch etwas älteren literarischen Beleg besitzen als bisher, ja auch über den un-> gesähren Zeitpunkt seines Aufkommens unterrichtet sind. Käthe v. Jezewski. Rechnungen zu 3. 4 und 8 Npf. L. Als Drucksache bis SV 8 — 4 Npf., in Form einfacher, ohne Umschlag versandter Karten, auch mit anhängender Antwort- (Bestell-)Karte ^ 3 Npf. Es ist gestattet, in Rechnungen an fieigelafsenen Stellen im ge druckten Wortlaut und in Spalten, die mit gedrucktem Wortlaut be zeichnet sind, Ziffern unbeschränkt nachzutragen und weitere Eintra gungen vorzunehmen, die zusammengezählt nicht mehr als sllns Worte umfassen. Nicht der Wvrtzählung unterliegen: 1. Ort und Tag der Absendung (Leipzig, den 16 . .). 2. Anschrist des Empfängers (trägt der Kopf der Rechnung den Aufdruck »Rechnung für », so muß das Wort »für« ge strichen werden, weil sonst die Empfängerangaben mit zu den bis zu fünf Worten erlaubten Nachtragungen rechnen). 3. Absenderangaben (Unterschrift). 4. Alle Zusätze, die mittels St em pelz vorgenom men wer de ni. 5. Alle Ziffern, di« nach Punkt -1 nachgetragen sind. 8. Als Geschästspapiere ln offenem Umschlag, Aufschrift »Geschäftspapiere« bis 160 Z 8 Rpf. usw. Die Nachtragungen sind an keine Wvrtzahl gebunden, wie dies bet Drucksachen ist, sie können beliebig lang sein. Bedingung: Sie dürfen nicht über den bei Rechnungen üblichen Inhalt hinausgehen und nur den Gegenstand der Rechnung betreffen. 1. Zulässig: Außer den in Rechnung gestellten Büchern, Werken usw. Angaben über Preisnachlaß, Prcisabzug, Verpackungs- und Versandspesen, Art der Zahlung, Zusätze wie »Zu Ihrer Be stellung vom . . . .« usw., ferner Stempelzusätze jeder Art. 2. Unzulässig: Alle Angaben, di« eine eigentliche und persönlich« Mitteilung darstellen, z. B. »Das Werk .... kann erst in zehn Tagen ausgeliesert werden«, »Broschüren vergriffen« ober Mit teilungen über den Stand der Abrechnung — Konto ausge glichen — noch mit RM .... belastet — usw. Kleine Mitteilungen Bekanntmachung der Neichsstelle zur Förderung des deutschen Schrifttums. Innerhalb der Reichsstelle zur Förderung des deutschen Schrift tums ist ein Amt für öffent>liche Buchwerbung im Werden begriffen. Eine Unterabteilung dieses Amtes hat es übernommen, den Schau fenster-Wettbewerb der Buchhändler künstlerisch und werbetechnisch zu beeinflussen. Herr von Valtier ist mit diesen Arbeiten betraut. Wir 783