Identität beider Fundstücke beweist, daß sie mit dem gleichen Stock geprägt wurden — die Fundnähe, daß sie zu demselben Gegenstand gehört haben. Nach mancherlei Erwägungen über die Befestigungsform darf die Vermutung aus gesprochen werden, daß die beiden formgleichen dünnen Metallreliefs nicht nebeneinander angeordnet waren, sondern die Vorder- und Rückseite eines schmalen länglichen Körpers aus anderem Material bedeckten. Wäre es die Abb. 154. Geprägter Metallbeschlag. erh. Länge = 75 Material Kupferblech, vergoldet Ort = Ran (oben rechts: Eichelornament eines gleichen Stückes, Spitze nach unten gedreht) Lederscheide eines Messers gewesen, ließe sich die Hochbördelung des Metall randes begründen. Die beiden Metallblätter wären ringsum von einem ebenfalls umgebördelten schmalen Metallstreifen zusammengehalten worden und hätten auf diese Weise die für sich gearbeitete Lederscheide eng umschlossen. Die originale Länge kann nur abgeschätzt werden. Folgte unterhalb der sitzenden Gestalt noch eine zweite, dann wäre mit einer Länge von etwa 15 cm zu rechnen; folgte nur ein abschließendes Ornament, kann die umhüllte Klinge kürzer gewesen sein. Die maximale Länge des Messers betrüge mit einem wohl ebenfalls verzierten Grill zusammen etwa 25 cm.