ein Bodendenkmalschutzgesetz waren 9 Jahre durch die ständigen Auflösun gen der Sächsischen Landtage meist nach der ersten oder zweiten Lesung erfolglos und fanden erst in dem bekannten Heimatschutzgesetz vor nunmehr 30 Jahren einen positiven Abschluß. Diese Arbeit ist in der von der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik erlassenen Verordnung zum Schutze und zur Erhaltung der ur- und frühgeschichtlichen Bodenaltertümer vom 28. Mai 1954 für die ganze Republik, selbstverständlich den gegenwärtigen Gegebenheiten angepaßt, verbindlich geworden. Inzwischen hatte sich 1938 die prähistorische Abteilung des seinerzeitigen Staatlichen Museums für Mineralogie, Geologie und Vorgeschichte verselbständigt und arbeitet seither als Landesmuseum für Vorgeschichte weiter an der Erforschung der frühesten Besiedlung Sachsens. In all den Jahren der 90jährigen Entwicklung unserer Sammlungen und der Forschungsstelle hat den Mitarbeitern Hanns Bruno Geinitz als Vorbild für nüchterne und selbstlose Arbeit gegolten. In Ehrfurcht und Dankbarkeit müssen auch wir heute noch dem Vater der staatlichen prähistorischen For schung und einer ur- und frühgeschichtlichen Staatssammlung nacheifern. Anschrift: Dr. Werner Coblenz, Landesmuseum für Vorgeschichte, 806 Dresden, Japani sches Palais. 13