Abb. 3. Flugaufnahme von Biskupin und Umgebung. Rechts unten die befestigte Siedlung. terium der großen Fläche und das Fehlen späteren Materials kann zwar aus reichend sein, genügt aber nicht immer. Das Kriterium der großen Mengen von Siedlungsabfällen im Bereiche der Wehrsiedlungen der Lausitzer Kultur in Großpolen ist nach unseren bisherigen Feststellungen zuverlässig. Die Ausgrabungsverifikationen müssen also vor allem die Wallpartien und die der inneren Brustwehren umfassen. Das ist aber mit großem Arbeitsaufwand ver bunden und, wie wir wissen, für die Forscher meistens wenig erfolgreich. Zu den Wehrsiedlungen rechnen wir nicht diejenigen, die von Natur aus an schwer zugänglichen Stellen gelegen sind, oder jene, die sich auf künstlich aufgeschütteten ..Inseln“ befinden, wenn sie nicht von Wällen, Palisaden, Pfahlzäunen, Holzerde- oder Steinmauern umgeben und geschützt sind. Die Wehrsiedlungen befinden sich in Abhängigkeit vom geographischen Milieu an Stellen, die von Natur aus geschützt sind, also solche mit wasserreichem Hinterland, Seeinseln, selbst solche mit feuchtem Grund sind nicht ausge schlossen, wofür es in Großpolen zahlreiche Beispiele gibt, wie auch für trockene Inseln inmitten von Sümpfen. Eine Ausnahme bilden Siedlungen, die direkt auf dem Talrande eines großen Flusses angelegt wurden, z. B. Kamieniec an der Weichsel bei Torun oder auf dem Berge Sla-Sobtka (Zobtenberg) bei Wroclaw.