ÜBER BEFESTIGTE SIEDLUNGEN DER LAUSITZER KULTUR AUS DER HALLSTATT-PERIODE IM GEBIET POLENS Von Zdzislaw Rajewski Langjährige archäologische Forschungen (mögen sie auch derzeit durch die besondere Aufmerksamkeit, die hauptsächlich dem frühen Mittelalter gilt, nur in beschränktem Maße durchgeführt worden sein) brachten vor allem auf dem Gebiete des Siedlungswesens der frühen Eisenzeit und teilweise der späteren Bronzezeit sowie der Lateneperiode eine neue Betrachtung der be festigten Siedlungen mit sich. Der Referent wird sich ausschließlich auf die Bezeichnung „befestigte Siedlung“ oder Wehrsiedlung beschränken, weil die Bezeichnung „gröd“ = Burg sich vornehmlich auf Burgen des frühen Mittel alters und des Mittelalters als räumliche Einheiten bezieht, die bereits früh feudale Formen und Begriffe in sich bergen. Aus dem im Titel genannten Gebiet kennen wir ungefähr 50 solcher Siedlungen, die der Lausitzer Kultur angehören, dazu etwa 12 aus der „baltischen“ Kultur. Die von älteren For schern angegebene Zahl der Lausitzer Siedlungen ist erheblich herabgesetzt worden, wie z. B. in Niederschlesien, wo von 34 nach Überprüfung nur noch 9 bis 10 verblieben. In Großpolen werden gewiß von etwa 50 nur noch unge fähr 20 verbleiben. In Pommern kennen wir ungefähr 11. Aus dem „balti schen“ Kreise beträgt die bisher bekannte Zahl nicht mehr als 12 Siedlungen. Wir kennen bisher nicht eine befestigte Siedlung aus Zentralpolen, aus dem Gebiet von Kielce und aus Ostpolen. Chronologisch stammen die Wehrsied lungen der Lausitzer Kultur aus den Perioden Hallstatt C und D. Bisher haben wir kein einziges gut datiertes Objekt aus der späteren Bronzezeit entdeckt, dagegen einige von zweifelhafter Zeitstellung. Im Gebiete östlich der unteren Weichsel erscheinen sie erst um die Wende von Hallstatt D zur Lateneperiode, die dort noch länger andauerte. Eine Ausnahme würde die Siedlung in Her- manowo bei Olsztyn bilden. Jedenfalls beschließen die klassischen Wehrsied lungen der Lausitzer Kultur in Westpolen ihr Dasein in der Periode Hall statt D und am Übergang von Hallstatt zu Latene. Ihr Bestehen überschreitet einschließlich der aufgebauten Objekte gewiß nicht das Maximum von 120 bis 150 Jahren (Biskupin, Izdebno, Sobiejuchy, Kruszwica, Smuszewo), etwas kürzer Kamieniec, Slupca und Osobowice (Oswitz), bedeutend kürzer dagegen Swobnica (Wildenbruch) und Myslibörz (Soldin). Das Bestehen der „balti schen“ Siedlungen war auch nicht von langer Dauer. Das unentbehrliche Kriterium der Wehrhaftigkeit einer Siedlung sind ihre künstlichen, d. h. von Menschenhand errichteten Verteidigungsbauten. Dazu bedarf es einer Ausgrabungsverifikation nahezu aller vermutlichen Wehr siedlungen; denn nur ein winziger Prozentsatz ist nicht von ausschließlich frühmittelalterlichen und noch späteren Überlagerungen bedeckt. Das Kri-