Über alle die nun folgenden Vorgänge, beginnend mit der Auswahl des Silber materials und dessen Wertschätzung bis zur Beendigung der Herstellung des Notgeldes und seine Ablieferung ist vom Magistrat der Stadt Leipzig ein aus führliches und in schöner Kanzleischrift abgefaßtes Protokoll geführt worden. Aus dieser Niederschrift ist zu entnehmen, daß die Abrechnung nach dem Meißnischen Rechnungsgulden (fl.) zu 21 Groschen erfolgt ist. Dieser bestand seit 1490 und stimmte wertmäßig mit dem rheinischen Goldgulden noch über ein, hatte dagegen mit dem Wert des Guldengroschens (Talers) seit 1534 nichts mehr gemein 6 ). Interessant ist fernerhin, daß die Guldengroschenklippen ent gegen der offiziellen Amtssprache hier bereits „viereckete Taler“ genannt wer den 7 ), die einem Wert von 24 Groschen entsprachen. Das Protokoll selbst kann man nach dem Vorwort „Vollgett Bericht wo obvertzaychent Cleynodia vnnd Silber Einkommen, wie es vermuntzt vnd waß doraus worden“ in die folgen den drei Abschnitte gliedern: 1. Einnahme des Silber- und Goldmaterials 2. Die Vermünzung 3. Das Ergebnis der Ausmünzung. Da die Niederschrift in vielerlei Hinsicht einen vortrefflichen Einblick in die damaligen Gepflogenheiten bietet, erscheint ihre vollständige Wiedergabe wohl angebracht. 1. Einnahme des Silber- und Goldmaterials Einnahme der Silber (am Rande). Am Osterdinstage Jm xvCxLvijten / Jare haben Bastian Walwitz vnnd Chrystoff von Ebelebenn Oberste befehilhaber jn der besatzung / Leiptzigk neben Banmeister Andres Wannen, Pankratz Neupern vnd Mats Reichnern, beyden goltschmiden / zuuormuntzen vber- anthwort vjClxxxv marck / x lott vnvergult weiß Silber. Douon ist gantz blieben vnd nit vormuntzt jCx Marg ij lott/Vns. gn. herns hertzog Augustj Beckenschussel vnd Teller etc. / Jttem es seint gantz blieben xxxvj Marg, des Capitels / zu Merseburg Silber jm holtz Fasse gelegenn / Haben also die Goldschmide entpfangen vCxl marg iiij lot / Ist jnen die Margk zugerechent vor viij fl. Tut 4322 fl. Mehr ist beyden Goltschmiden vberanthwort / vijCvxxx Margk 1 lott vorgult silber / alles durchauß die Marg vmb ix fl. zugerechent / weil allerlei vnreinigkeit dobei gewest, Tut 7020 fl. 11 gl. 9 pfg. Jttem es ist den Goldtschmiden zugestelt ein gantz / güldener Kelich mit einer güldene pathene / sampt 6) 1 rhein. Goldgulden = 1 sächs. Guldengroschen zu 7 Schreckenbergern oder 21 Zinsgrosehen (urkundl. harte sächs. Fürstenmünze) 1500-1533. Dann 1 sächs. Guldengroschen (Taler) = 22-24 Groschen, ab 1542 = 24 Groschen. 7) Die Bezeichnung „Taler“ war also schon volkstümlich. Gesch.-Quellen der Provinz Sachsen 15. Bd., Halle 1882, Langeln Urk.-Nr. 80 (24.12.1529):... vor 600 gülden, der die helffte an guten vulwichtigen Reinischen golde, die ander helfte Jochimdaler guldengroschen. UB. Leipzig II Urk.-Nr. 163 (2. 6. 1535): ... an Thalcrgroschen, je einen zu 24 Groschen gerechnet. UB (Dres den u.) Pirna Urk.-Nr. 225 (4. 5. 1545): ... X taller vbersandt. . . Ich habe auch zuuorn XXX taller entphangen.