Volltext Seite (XML)
6. Die Bedeutung der Burg im machtpolitischen Denken der Zeit zeigt sich auch darin, daß bei Bündnissen weltlicher Mächte das Verbot der Anlage von Burgen als Friedenssicherheit ausbedungen wird. SPRACHLICHE ERLÄUTERUNGEN 1. Zu Urkunde 1223 November 10 1. Augustus ist der Ehrenname, den der röm. Senat dem ersten röm. „Kaiser“ ver lieh und den seitdem die röm. Kaiser als Beinamen in der Bedeutung „der Er habene“ führten (von augere = vermehren). Durch Diokletian wird Augustus Haupttitel für das regierende Staatsoberhaupt. Karl d. Gr. nimmt als Kaiser in Fortführung der alten Imperiumsidee den Titel wieder auf. Seit den Ottonen tritt der Titel „Semper Augustus“ auf. Er wird in deutsch verfaßten Urkunden mit „all zeit Mehrer des Reiches“ wiedergegeben. Dieser Deutung liegt die (unrömische) aktivische Auffassung von augustus zugrunde „der die Macht vermehrende“ statt der alten römischen „der an Macht vermehrte (der Erhabene)“, griechisch durch sebastös = der Verehrungswürdige wiedergegeben. 2. ipse ist im Mittellatein Demonstrativpronomen geworden. Über seine Anwen dungsformen s. MRP 13, S. 98/99. 3. Eckbertus und Albertus sind die latinisierten Formen für die deutschen Bildun gen Eckbrecht und Albrecht. So erscheint z. B. Albrecht der Unartige von Thür, im selben Jahr in einer deutschen Urkunde als Albrecht, in einer lateinischen als Albertus, s. MRP 13, S. 107. 4. Everstein ist die latinisierte Form für Eberstein, so wie Everhardus für Eber hard, Gevehardus für Gebhard, Levenstein für Liebenstein. Neben dem 1122 beleg ten Everstein, das sich bis 1226 findet (Schm UB I 1, 12, 15, 22, 29, 40, 41, 43, 52), setzt sich, auch in lateinisch verfaßten Urkunden, seit 1162 die Form Eberstein durch und ist bis 1328 nachweisbar (Schm UB I 18, 42, 613, 657, Müller Urk. 38-40, 62, 63). 5. Zur Jahresrechnung nach Indiktionen s. MRP 13, S. 51. In unserer Urkunde ist richtig die 12. Indictio angegeben (nach der alten Regel: 1223 + 3 = 1226, 1226 :15 = 81 Rest 11, danach ist 11 die Indiktionszahl für das Jahr 1223, nach der Indictio Bedana genauer die Zeit vom 24. 9.1222 bis zum 23. 9.1223. Der 10. Nov. 1223, das Datum unserer Urkunde, fällt also schon in die 12. Indiktion). 2. Zu Urkunde 1254 September 1 1. Taliter: talis ist im Mittellatein Determinativpronomen geworden, es hat sich an die Stelle des klassischen is gesetzt (MRP 13, S. 102). taliter heißt nicht: in solcher Weise, sondern: in der Weise, tali iure am Ende unserer Urkunde = eo iure unter demselben Recht. 2. ipse ist Demonstrativpronomen geworden (MRP 13, S. 98). In unserer Urkunde bezieht sich ipse vorzugsweise auf den Verhandlungspartner, den Markgrafen. Ver einzelt bezeichnet es auch eine dritte Person oder Personen, um die es bei einer Teilabmachung geht.