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Herren, die vom König Adolf beauftragt werden, die Anleite“ vorzuneh men, d. h. die Einsetzung des Bischofs in den Besitz des Marktes Schorgast, sind nach einer Urkunde vom 31. Oktober 1294 (Arch. f. oesterreich. Gesch. Qu. 4, 609, nr. 14) die Brüder Hermannus de Breitenstein et Hiltpoltus frater suns de Lapide. Die Anleite besteht darin, daß die beiden die in Schorgast ansässigen Bauern und Handwerker verpflichten, mit ihren Gütern dem Bischof aufzuwarten und zu dienen. Damit ist für das Gericht die Sache ab getan. Es ist nicht leicht, ein klares Bild von der Rechtslage zu bekommen. Zunächst fällt auf, daß der Bischof von Bamberg erst nach 40 Jahren Einspruch erhebt. Wenn diese Zahl stimmt, so hätte ein Heinrich von Weida, wahrscheinlich der mit einer Gräfin von Orlamünde verheiratete Heinrich VIII., 1253 die Burg Schorgast erbaut. In diese Zeit fallen, wie ein Punkt des Grimmaer Vertrages zeigte, die Auseinandersetzungen um das Erbe des letzten Herzogs von Meran zwischen den Männern seiner drei Schwestern, dem Burggrafen von Nürn berg, dem Grafen von Trüdingen und dem Grafen von Orlamünde. Bei der engen Verwandtschaft des Hauses Orlamünde mit dem Haus Weida liegt es nahe, daß die Linie Weida tatsächlich mit Markt Schorgast belehnt wurde. Denn 1260 steht Schorgast unter ihrer Schirmvogtei. In diesem Jahr einigt sich nämlich Bischof Berthold von Bamberg mit den Grafen Hermann und Otto von Orlamünde über den Nachlaß und die Lehen des verstorbenen Her zogs Otto von Meran (C. Chi. v. Reitzenstein, Regesten der Grafen von Orla münde, Bayreuth 1874, S. 90 91). In dem Abkommen wird festgelegt: Markt Schorgast soll, wenn das Kapitel von St. Jakob erweisen kann, daß es von der Schirmvogtei befreit sei, diese Freiheit behalten. Die Rechtsfrage ist in der Zeit des Interregnums ungelöst geblieben. Wer in der Burg saß, war mächtiger als der, der sie aus der Ferne beanspruchte. Auch nach der Wahl Rudolfs von Habsburg im Jahre 1273 blieb die Lage in Markt Schorgast un verändert. Die Vögte stellten sich auf seine Seite, kämpften mit ihm gegen die Wettiner und die schwäbischen Grafen von Württemberg und wurden deshalb von ihm in jeder Weise begünstigt. Die Verpfändung von Asch (As) und Selb für ein Darlehen von 600 Mark im Jahre 1281 (Schm UB I 205), die Belehnung mit den Reichslehen, die durch den Tod Albrechts von Neidberg*) erledigt waren, im Jahre 1288 (Schm UB I 229), die Einsetzung Heinrichs I. von Plauen als Landrichter im Pleißenland, das Rudolf durch Auszahlung der Pfandsumme an die Wettiner im Jahre 1290 für das Reich zurückgewonnen hatte — alle diese Belehnungen für dem Reich geleistete Dienste sind Beweis für die hohe Gunst, in der die Vögte bei König Rudolf standen. Es ist begreif lich, daß der Bamberger Bischof bei dieser Lage der Dinge nichts gegen sie wegen des Marktes Schorgast unternehmen konnte. Als aber nach Rudolfs Tod im Jahre 1291 Adolf von Nassau im Jahr danach zum deutschen König gewählt wird, da sieht Bischof Arnold seine Stunde gekommen. Er reicht beim königlichen Gericht die Klage ein. Dieses lädt auf den 2. Mai 1293 beide Parteien zu einer ersten Verhandlung ein und setzt die „Hauptverhandlung“ auf den 18. Juni an. Heinrich IX. von Weida hat offensichtlich die ganze Aktion nicht ernst genommen. Er läßt die Frist zur Beweislegung verstreichen und erscheint nicht zum Termin, weil er sich im ♦) Das spätere Neuberg, heute Podhrdi, zwischen Bad Elster und Asch (AS).