bestrebungen zugemessen wird. Der Besitz der Burg bedeutet Herrschaft, da zu ihr als pertinencie die Lehen ringsum gehören. So werden 1298, als Diet rich von Parsberg Schloß Liebenstein an Kloster Waldsassen verkauft, in den Verkauf ausdrücklich alle Lehensrechte innerhalb einer Meile um das Schloß einbezogen (Gradl Mon I 503). Der Verkauf wird von Rudolf, Pfalzgraf bei Rhein und Herzog von Bayern, nur unter der Bedingung genehmigt, daß der Parsberger, wie er versprochen habe, das Schloß vor der Übergabe von Grund aus zerstöre (funditus demoliat et destruat, Gradl Mon I 501). Aus dieser Vertragsklausel spricht deutlich die Angst des Klosters davor, daß vom Schloß aus die zugehörigen Lehen dem Kloster wieder entwunden werden könnten. Aus der Erkenntnis des Schloßbesitzes als politischen Machtmittels legt der Klosterkonvent solchen Wert auf den Gewinn der Burg Falkenberg 1302 zusammen mit den Schlössern Neuhaus und Schwarzenschwal „samt Gütern in den nahen Dörfern“ (Gradl Mon I 531). Und als 1333 das Kloster das Gebiet von Weißenstadt zu halbem Genuß und treuer Besetzung an die Herren von Hirschberg abtrat, mußten diese versprechen, „weder den Rudolf stein noch eine andere Feste auf die vorgenannten Güter zu bauen noch eines anderen Bau zu dulden“ (Gradl Gesch S. 178). Ganz entsprechend sind die Vorgänge, die uns die Urkunden über die Feste Bärnau (heute in der Oberpfalz, damals in altegerländischem Gebiet) erken nen lassen. 1296 schenkte König Adolf als Repräsentant des Reiches für das diesem gehörende Egerland die Feste Bärnau mit den Dörfern Hohenthann und Griesbach dem Kloster Waldsassen (Gradl Gesch S. 128 mit Quellen angabe). Die Schenkung bestätigte König Albrecht 1304 (das. S. 133). Dann verpfändet das Kloster den Besitz an den Böhmenkönig, der ihn weiter an Albrecht von Seeberg und Heinrich III. von Plauen versetzt (das. S. 143). Sicher setzt auch hier das Bestreben ein, von der Feste aus in dem umliegen den Land Fuß zu fassen. In den Auseinandersetzungen wird 1310 der von Heinrich III. in „Bernawe“ (Bärnau) eingesetzte Richter von Untertanen des Klosters ermordet. Das Kloster zahlt zur Sühne eine Geldsumme dem Plaue ner, und dieser erklärt, das Kloster deshalb nicht weiter zu schädigen (Schm UB I 423). Zwei Jahre später verkaufen der Seeberger und der Plauener dem Kloster die Feste mit den Dörfern (das. I 430). Der König Johann von Böh men als derzeitiger Reichsverweser spricht dem Kloster gegen Zahlung von 300 Mark Silber die Feste zu, „von der Wanderer und Einwohner der Um gegend großen Schaden erlitten“, zugleich mit den dazu gehörenden Dörfern und gestattet die Zerstörung der Feste, um die Mönche de manibus nobilis viri Heinrici advocati de Plawe zu befreien (das. I 431). So führt eine ausgreifende Interpretation der Urkunde von 1223 zu folgenden Erkenntnissen: 1. Im Norden und Osten durch den thüringisch-meißnischen Kräfteblock ge bunden, richtet sich die Ausdehnungspolitik der Vögte nach Süden (Eger land) und, wie wir noch sehen werden, nach Westen (Regnitzland). 2. Dabei stützen sie sich auf Burgen als Ausgangsbasen. 3. Ihr Vorgehen ist von dem Gedanken getragen, von den Burgen aus neue Machtgebiete zu schaffen und diese dem großen Kerngebiet ihrer Macht zur Bildung eines geschlossenen Territoriums anzufügen.