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Wir, Heinrich von Weida, Heinrich von Plauen, Heinrich von Gera, Vögte, erkennen mit dem Wortlaut gegenwärtigen Schreibens an und bezeugen wahrheitsgemäß: Nachdem wir in Zusage vom Herrn Ludwig, erlauchtem Pfalzgrafen bei Rhein, Herzog von Bayern, 1000 Mark Silbers Egerer Ge wichts empfangen haben, haben wir auf den Namen seines Enkels, des Herrn Konrad, allergnädigsten Königs von Jerusalem und Sizilien, Herzogs von Schwaben, ihm als dem wahren Vormund desselben die Burgen zu Kiensberg und Wogau mit allen ihren Zugehörigkeiten in seine Hände und Gewalt zurückgestellt und zugewiesen, indem wir frei und klar von jetzt an auf alles Recht und allen Anspruch verzichten, soweit solche uns an ebendiesen Burgen des Herrn Königs oder an anderen Gütern desselben oder des ge nannten Oheims zuzustehen schienen, mit Ausnahme der Güter, von denen wir in Gegenwart genannten Herzogs oder seiner [des Königs] selbst nach weisen würden, daß sie uns nach Lehensrecht aus seinen Händen rechtlich zugehören. Unter diesen [Gütern] verzichten wir auch, obwohl es uns auf Grund königlicher Verleihung zustände, insonderheit auf das Burggrund stück des verstorbenen Konrad von Hohenberg in Eger und auf allen An spruch, der uns in Gegenwart oder in Zukunft aus diesem Rechtsgrund zusteht. Wir versprechen außerdem in guten Treuen, vorgenannten Herren, dem König und dem Herzog, gegen jedwede ihrer Gegner, die [zu unter stützen] uns nicht Blutsverwandtschaft, Anverwandtschaft oder lehensmän- nische Achtung hindert, ohne List und ohne irgendwelchen Vorwand zu helfen, in der Weise, daß wir diesen Blutsverwandten, Anverwandten oder Herren, falls sie sich jenen [dem König und dem Herzog] etwa entgegen stellen, hierin unsern Rat und Beistand weder durch uns noch durch andere leihen werden. Wir fügen außerdem hinzu, daß wir weder auf dem Berg Schönberg noch an anderen näheren oder ebenso nahen Stellen, Ebenen oder Bergen, noch irgendwo innerhalb der Grenzen des Egerlandes Burgen oder andere Befestigungen durch uns persönlich errichten noch deren Errichtung durch andere von unseren Mannen dulden werden. Wir setzen außerdem hinzu, daß, wenn Heinrich von Görkewitz mit ebendem Herrn Herzog an dem zwischen ihnen kürzlich festgesetzten Tag der Verhandlung es ablehnt, sich einträchtig und freundschaftlich zu vertragen oder auch das, worüber man übereinkommt, anzunehmen, [daß] wir von da an ihm allen unsern Rat und Beistand entziehen werden, ungeachtet dessen, wenn etwa ein dritter von uns, nämlich Heinrich von Gera, Vogt, gegenwärtigen Vertrag nicht bedenkend oder nicht befolgend, ebenjenen Heinrich unterstützen will, wobei wir hierin ihnen weder Rat noch Beistand leihen wollen. Zur Erhaltung der Erinnerung an diese Handlung wurde beschlossen, gegenwärtige darüber vollzogene Urkunde mit Anhängung unserer Siegel und der der unterschriebenen Zeu gen zu versehen. Zeugen sind aber Bruder Hermann, Prior in Plauen, Bruder Walther, Komtur in Eger, Herr Albert Lutzmann, Ulrich von Kammer, Kon rad von Paulsdorf und sein Sohn, Otto von Hof, Siegfried von Siegenhofen, Wignand von ofen, Albrecht Nothaft, Heinrich von Privil, Lupoid von Greiz, Lutold von Techwitz, Friedrich von Machwitz und sehr viele andere. Gegeben in Eger im Jahr des Herrn 1261, am 30. Mai.