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Vielleicht ist die unauffindbare Anlage in Gansgrün Wasserburg gewesen 412 ). Abweichungen ergeben sich auch aus der Auswertung der Urkunde von 1261 (siehe S. 351). Die munitio in Laußnitz, Kreis Kamenz, ist eine Wasserburg 413 ), genauso wie die spät erwähnten Festen von Sachsgrün 414 ) und Obergöltzsch 415 ). Aber auch unter den einfachen, urkundlich nicht erwähnten dörflichen An lagen finden sich solche in Sporn- und Höhenlage 416 ), so daß auch dieser An lagengattung typologische Uneinheitlichkeit anhaftet. Die Unmöglichkeit direkter Beziehungen zwischen äußerer Gestalt und Funk tion der Burg zeigt aber besonders anschaulich das Beispiel Weischlitz- Schwedenschanze und Hohenforst 417 ). Beide Anlagen gleichen sich nahezu im Anlagentyp und in den Maßen. Dabei stehen wir dem seltenen Fall der Lage auf verhältnismäßig sanfter Kuppe gegenüber, müssen also eine bewußte Ab weichung von der Spornlage feststellen. In beiden Fällen erkennen wir statt liche Bühle von 25 m bzw. 30 m Durchmesser mit gut erhaltenen Außenwällen und je einer Zisterne bzw. einem Brunnen im Graben. Wenn auch die Grund lagen für die Zeitbestimmung unzureichend erscheinen, so lassen sie doch die Vermutung annähernder Gleichzeitigkeit zu. Bei diesen weitgehenden Über einstimmungen liegen verschiedene Funktionen vor. Müssen wir auch die Vermutung des Bauernrefugiums in Weischlitz sicherlich fallen lassen (siehe S. 285), so können wir doch nur den Ansitz eines Zweiges des armen Dienst adelsgeschlechts derer von Weischlitz in dieser Anlage erkennen (siehe S. 345). Hohenforst ist dagegen eine ausgesprochene und exponierte landesherrliche Anlage, die besonders in Verbindung mit dem dortigen Bergbau wirtschaft liche Bedeutung besaß (siehe S. 338). Im zweiten Jahrzehnt des 14. Jahrhun derts gilt sie als festes Hus Markgraf Friedrichs des Freidigen, das in den zwanziger Jahren von Heinrich Reuß von Plauen gebrochen wurde 418 ). Wenn aber schon bei so klaren äußeren Übereinstimmungen in benachbarten Landschaften derartige bestimmungsmäßige Unterschiede auftauchen, darf man dann überhaupt wagen, über große Entfernungen typologische Vergleiche hinsichtlich der Burgformen anzustellen? So interessant sicherlich die Über einstimmung im Grundriß zwischen dem „Alten Schloß“ von Gassenreuth, Kreis Oelsnitz419), und den Anlagen von Hornau, Kreis Rothenburg o. T.420) 412) Vgl. Anm. 214. 413) C. Gurlitt, Beschreibende Darstellung der älteren Bau- und Kunstdenkmäler des König reichs Sachsen, Heft 35, Amtshauptmannschaft Kamenz, Dresden 1912, S. 133 ff. — H. Kubasch, Heimatbuch Kreis Kamenz. Kamenz 1954, S. 76 f. Laußnitz war eine Anlage des wettlnischen Landesherrn. 414) W. Bachmann, Wiedersberg im Vogtlande, in: Mitteilungen des Landesvereins sächsischer Heimatschutz 29, 1910, S. 139. B. Schmidt, UB I, Nr. 942. 415) H. Nadler, Die Ausgrabungen auf der Burg Göltzsch, in: Photographie und Forschung 2, Heft 8, 1938, S. 242 ff. 416) Z. B. Jößnitz und Heimsgrün. 417) E. Wild, in: Sachsens Vorzeit 4, 1940, S. 81 f. 418) B. Schmidt, UB I, Nr. 447, 603, 649, 702. — B. Schmidt, Der Prozeß Markgraf Friedrichs des Ernsthaften von Meißen gegen seinen Vormund Heinrich den Jüngeren Reuß, Vogt von Plauen, in: 54./55. Jahresbericht des Vogtländischen Altertumsforschenden Vereins zu Hohen leuben, 1884, S. 90 ff. 419) P. Apitzsch, Zwei alte Schanzen bei Gassenreuth, in: Der Erzähler an der Elster, Nr. 10 vom 5. 3. 1936. - R. Laser, Untersuchungen zur frühgeschichtlichen Besiedlung des Vogtlandes, ungedruckte Diplomarbeit, Leipzig 1954, S. 109 ff. 420) C. Gumpert, Frühmittelalterliche Türmhügel in Franken, in: Historisches Jahrbuch für Mittelfranken 70, 1950, S. 57, Abb. 18. 23 353