weis für die spätere Zeitstellung der Wasserburgen, denn zumindest einer, wenn nicht alle, der entsprechenden Bühle müßte dann erst nach der Teilung entstanden sein. So glauben wir, die Mehrzahl der vogtländischen Bühle, und damit sicher vier von fünf hier zu behandelnden Anlagen, sind in der Zeit um bzw. kurz nach 1200 entstanden. Glaubten wir, bei dem Fehlen direkter Quellenbelege einige andere Stützen für unseren Zeitansatz zu gewinnen, so muß abschließend nochmals betont werden, daß ihnen das Attribut der Allgemeingültigkeit nicht zukommt. Wir müssen nochmals feststellen, daß es einzelne frühere Anlagen durchaus gibt, und daß möglicherweise die Schwedenschanze von Weischlitz dazu gezählt werden kann. Wenn wir die auf der geschilderten Grundlage erarbeitete vermutete Zeitstellung einmal entschieden zu formu lieren und in folgernden Zusammenhang zu stellen wagen, so verfügten wir durchaus über Hinweise, daß die Mehrzahl der typischen Wasserburgen nicht von den ersten deutschen Siedlern gebaut wurden, sondern den früh koloni sierten bzw. umgeflurten Orten erst dann eingefügt wurden, als man die politischen Folgen der Kolonisation selbst voll erkannte. Dann als der Prozeß der Herrschaftsbildung durch Rodung auf Grund der Erfahrungen der an fänglichen Kolonisationstätigkeit im Bewußtsein der kolonisierenden Herren und ihrer Vasallen erfaßt war und unter deren wirksamer Kontrolle stand, trat die Wasserburg als von vornherein geplanter Bestandteil des ausgepräg ten Waldhufendorfes auf. Zusammenfassung Zusammenfassend dürfen wir also feststellen: Die Betrachtung der mittel alterlichen Wehranlagen am Elsterknie in gegenseitiger Abwägung der archi valischen, siedlungskundlichen und archäologischen Quellen zeitigte im wesent lichen folgende Ergebnisse: A. Die erhaltenen sogenannten frühdeutschen Wehranlagen sind nicht gleich zeitig und einheitlich in ihrem Ursprung durch die deutsche Okkupation zu erklären. Sie entstanden zu verschiedenen Zeiten, von denen zwei hauptsäch liche Phasen herausgeschält werden müssen: 1. Kolonisation und Aufbau des Reichslandes (ca. 1150—1220) 2. Bildung der landesherrlichen Territorien während des Niedergangs der Reichsmacht (1231—1278) B. Die urkundliche Erwähnung einer Anlage bietet nicht allein eine zeitliche Fixierung, sondern zugleich ein Wert- und Funktionskriterium. In die ur kundliche Überlieferung gehen in der Regel nur Anlagen ein, die in unmittel barer Beziehung zu den Herrschaften und deren militärischer Sicherung stehen. Anlagen des ländlichen Ministerialadels fehlen. Ihre Vertreter erscheinen nur persönlich als weniger hervorragende Zeugen. Eine Verbindung mit der Wehr anlage ist in günstigen Fällen durch Schlußfolgerung auf Grund der Besitz überlieferung des 15. Jahrhunderts zu gewinnen. Die elf behandelten Anlagen zerfallen deshalb in drei Gruppen: 1. Straßberg und Laneckhaus, Burgen der Vögte von Straßberg. 2. Stein, Planschwitz und Türbel, Burgen der Vögte von Plauen. 3. Magwitz, Weischlitz-Zwiezaun. Weischlitz-Froschteich, Kürbitz, evtl, auch Weischlitz-Schwedenschanze, Wasserburgen des Dienstadels.