Volltext Seite (XML)
Zum Oelsnitzer Sprengel mit seinen Filialen Marieney und Arnoldsgrün ge hören im 13. Jahrhundert die Dörfer Marieney, Saalig, Hermsgrün bei Adorf, Arnoldsgrün, Korna, Brotenfeld, Schönbrunn, Bösenbrunn, Ebersbach, Hunds grün, Ober- und Unterhermsgrün, Lauterbach, Hartmannsgrün, Zaulsdorf, Altmannsgrün und Obermarxgrün. Damit umgeben sie das Kirchspiel Unter würschnitz, das eine Plauener Exklave darstellt 173 ). C. v. Raab faßt mit guten Gründen dieses Kirchspiel, bestehend aus Ober- und Unterwürschnitz, Gör nitz, Raasdorf, Tirschendorf, Willitzgrün und Leubetha diesseits des Eisen baches, ursprünglich als zur Herrschaft Vogtsberg gehörig auf 174 ). Auf der anderen Seite besaß auch die Parochie Oelsnitz eine Exklave mitten im Plauener Pfarrbereich, und zwar das Dorf Schwand, ein Ort mit Waldhufen flur, der von drei Seiten durch Blockfluren (Geilsdorf, Steins) bzw. Gutsblock fluren (Unterweischlitz) umgeben ist. Hier müssen wir L. Bönhoff zustimmen und erklären diese eigenartige Lage durch die ehemalige Zugehörigkeit zur Straßberger Herrschaft 175 176 ). Betrachten wir die Siedlungsformen, so besteht der nach 1276 verbleibende Besitz, die Herrschaft Vogtsberg, vorwiegend aus typischen Rodungsdörfern, der verlorene Streubesitz dagegen liegt im soge nannten Altsiedelgebiet 171i ). Nur gering ist der Anteil älterer Siedlungsteile in unmittelbarer Nähe der Burg Vogtsberg. Im Gegensatz zur Stammburg Straß berg und zur anderen Tochtergründung Laneck zeigt also Vogtsberg, daß es hier zur Bildung eines geschlossenen Rodungsfeldes im Hinterland der Burg gekommen war. Daß aber auch anderweitig gewisse Ansätze dieser Art zu vermuten sind, zeigt das Waldhufendorf Schwand, das man möglicherweise zum Hinterland der Burg Laneck rechnen könnte. Es drängt sich also die Schlußfolgerung auf, daß die Straßberger das Gebiet ihrer nachmaligen Herrschaft Vogtsberg kolonisiert haben, wofür freilich keinerlei direkte Zeugnisse vorhanden sind, was aber aus dem Zusammen hang der Situation bereits B. Schmidt 177 ), J. Leipoldt 178 ) und E. Wild 179 ) fol gerten. Durch eine neuere Arbeit zeigt W. Schlesinger, daß die Rechtsverhält nisse des Altsiedelgebietes sich von denen der Rodungsdörfer scharf abheben, daß hier das Gericht immer im Ort selbst gehalten wurde, daß die Siedler genossenschaftlich an der Rechtsprechung beteiligt waren, daß aber die Blut- 173) L. Böhnhoff, Die Parochie Plauen und ihre Entwicklung im Zeitraum von 1122 bis 1905. in: Mitteilungen des Altertumsvereins zu Plauen i. V. 19, 1908, S. 53 ff. 174) C. v. Raab, in: Mitteilungen des Altertumsvereins zu Plauen 1. V. 18, 1907, S. 25 ff. 175) L. Bönhoff, in: Mitteilungen des Altertumsvereins zu Plauen i. V. 19, 1908, S. 90 f. 176) Von den 24 für die Herrschaft Vogtsberg erschlossenen Dörfern besitzen 18 Waldhufen- flur, 4 Gelänge- oder gelängeartige Flur und 2 Gutsblöcke. Von den 6 Dörfern, worin der überlieferte vor 1276 verlorene Straßberger Besitz lag, besitzen 5 Blockflur und 1 Gelängeflur. Vgl. Text oben und K. H. Blaschke, Historisches Ortsverzeichnis von Sachsen, Leipzig 1957. 177) B. Schmidt, in: 25. Jahresbericht und Mitteilungen (9. Bd.) des Vereins für Greizer Ge schichte zu Greiz, 1918, S. 42 f. 178) J. Leipoldt, in: Mitteilungen des Vereins für vogtländische Geschichte und Altertumskunde zu Plauen 1. V. 36, 1928, S. 159. 179) E. Wild, Die Siedlungsgeschichte des oberen Vogtlandes, in: Obervogtländisches Heimat buch, 1. Teil, Markneukirchen o. J.