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aus der Zeit des Geleitswesens stammende Quelle. 1425 beschwert sich der Landgraf von Thüringen bei dem Burggrafen von Nürnberg, der zu dieser Zeit Pfandinhaber der Herrschaft Plauen ist, daß dieser durch sein Geleit den Güterverkehr von Hof nach Zwickau über Plauen lenkte, obwohl die Straße von altersher über Oelsnitz führe 85 ). Burggraf Johann weist diesen Vorwurf zurück und sagte, sein Amtmann in Hof gäbe den Kaufleuten das Geleit, wie sie es wünschten, entweder nach Oelsnitz oder nach Plauen, er könne jedoch niemanden zwingen, den Weg nach Zwickau über Oelsnitz zu nehmen 80 ). Wie auch die Parteilichkeit der Stellungnahmen zu werten ist, so bezeugen diese Urkunden, daß im ersten Viertel des 15. Jahrhunderts die Straßenverhältnisse hinsichtlich Straßenführung und Bedeutung sich ver schieben. Sie beweisen die angenommene Veränderlichkeit der Straßenzüge im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen und politischen Entwicklung. Neben diesem grundsätzlichen Inhalt aber schränkt die Urkunde speziell die Bedeutung der Straße Plauen—Hof ein. Wir haben keinen Grund, an dem richtigen Kern der Beschwerde zu zweifeln. Demnach lief im 14. Jahrhundert ein erheblicher Teil des Verkehrs von Wiedersberg über Bobenneukirchen nach Oelsnitz und muß bei Raschau oder direkt in Oelsnitz die Elster über schritten haben. Für Plauen bleibt dagegen die Route nach Werdau, das in seiner Bedeutung ohne Zweifel hinter Zwickau zurücksteht. Vergleichen wir aber die Situation: Der Elsterübergang dieser Straße nach Zwickau ist über haupt nicht geschützt. Ansonsten liegen am Wege die einfachen Wasserburgen von Bobenneukirchen und Bösenbrunn, die gegenüber den Anlagen um das Berlin 1962, S. 164 ff.). Eine Familienverbindung von Andechs - Plassenburg nach Rochlitz im 12. Jahrhundert erscheint gegenüber den aufgeführten Tatsachen weniger schwerwiegend (S. 260). Interessant sind die Anhaltspunkte hinsichtlich der Namensbelege und der Patrozinien. Sie bleiben aber solange fraglich, bis methodisch einwandfreie Richtlinien hinsichtlich der Übertragung auf rein kolonisatorische Gebiete erarbeitet sind. H. Helbig kann im sächsischen Rahmen (Untersuchung über die Kirchenpatrozinien in Sachsen auf siedlungsgeschichtlicher Grundlage, Berlin 1940) den Patrozinien hinsichtlich der Straßenfrage nichts abgewinnen. Was die aus Namen erschlossene Verbindung nördlich der Ullitz (Straßberg - Rosenberg — Berglas - Wiedersberg - Ebersberg - Biosenberg - ullitz) betrifft, so kann sie im engeren landschaftlichen Rahmen nicht überzeugen. Straßberg und Rosenberg an einer Straße schließen sich aus. Entweder man verfolgt den Butterweg über Straßberg - Schwand oder den Zug der Pirker Straße. Gleichzeitig fehlt eine Prüfung der Bergnamen, von denen ledig lich Straßberg, Berglas und Wiedersberg genannt werden dürften, denn nur sie stehen in Verbindung mit Blockflur und älteren Dorfformen. Rosenberg taucht als Bezeichnung für ein Vorwerk erst im 17. Jahrhundert auf. Ebersberg ist eine spätkoloniale Anlage, aus der ur sprünglichen Flur von Wiedersberg herausgelöst, durch die von Mylau um 1288 herum angelegt (J. Leipoldt, in: Mitteilungen des Vereins für vogtländische Geschichte und Altertumskunde zu Plauen 1. V. 36, 1928, S. 160 f.). Biosenberg ist ein platzähnliches Straßendorf mit Block- und Streifenflur, zeigt also Übergangscharakter und ist sicher kolonialen Ursprungs. So erscheint uns ein Mittel zwischen Karte 1 und 2 bei Emmerich eher das Richtige zu treffen. Unbegreif lich bleibt, daß auf Karte 2 Altenburg nicht als Punkt erscheint. Die Verbindungen Hof - Plauen — Zwickau - Meißen und Eger - Meißen sind nach unserer Auffassung zu streichen. Die Verbindung Plauen - Hof ist sicherlich im beginnenden 12. Jahrhundert und vielleicht schon gegen Ende des 11. Jahrhunderts vorhanden. Sie besitzt lediglich den Charakter eines Steiges. Eine überregionale wichtige Fernverbindung mit Anschluß an das Netz der Königs straßen vermögen wir für diese Zeit nicht zu erkennen. Sucht man die Grundlagen in karo lingischer Zeit, so blickt der Archäologe auf die Verbreitungskarten karolingischer Reihen gräberfelder und der in wirtschaftlicher und politisch-organisatorischer Hinsicht bedeutungs volleren curtes. Diese unterstreichen eindeutig unsere Auffassung. 85) C. v. Raab, Nachtrag zu den Regesten zur Orts- und Familiengeschichte des Vogtlandes, in: Mitteilungen des Altertumsvereins zu Plauen i. V. 14, 1900, Nr. 29. 86) C. v. Raab, Reg. Nachtrag, in: Mitteilungen des Altertumsvereins zu Plauen 1. V. 14, 1900, Nr. 30.