ringen eine silberne Doppelwährung, eine sogenannte hohe (harte) und eine Beiwährung vor. Erstere bestand in den 8lötigen (halbfeinen) Judenkopfgro schen zu 9 Pfennigen und zu 12 neuen oder 18 alten Hellern, von denen 20 Stück mit 29,426 g Feinsilber, die andere aus den 7 1 / 2 lötigen (0,469 f.) Schildgroschen, von denen jetzt 26 Stück mit 29,424 g Feinsilber auf den rheinischen Gulden gerechnet wurden. Außerdem wurden für den täglichen kleinen Geldverkehr die Schockgroschen zu 6 alten Hellern, und zwar zu 100 Stück aus der 31ötigen (0,1875 f.) Erfurter Mark, neu geprägt. Um sie von den früheren Schock- oder Alten Groschen unterscheiden zu können, wurde das Lilienkreuz mit dem Landsberger Pfahlschildchen belegt; deshalb trifft man zuweilen in den Urkunden die zusätzliche Bezeichnung „schock Meißener gro- sehen Landesperger czeychins" an. Überraschend ist die geringe Bewertung des rheinischen Guldens in Feinsilber, und zwar im Gewicht von genau zwei Lot (29,425 g) der neuen schwereren Erfurter Mark. Dies läßt den Schluß zu, daß trotz der vom Kaiser Friedrich 1442 erfolgten allgemeinen Mahnung auf Einhaltung des alten Schrot und Korns bereits jetzt durch die rheinischen Fürsten eine weitere Abwertung des Guldens auf einen Feingoldgehalt von 2,723 g heimlich vollzogen worden ist 89 ). Übrigens ist der in der älteren Literatur oft anzutreffende und auf die Münz reform von 1444 bezogene Begriff der Wertgleichheit von zwei Lot Feinsilber mit einem rheinischen Gulden stark verallgemeinert worden. Beispielsweise entsprach der ab 1500 in Sachsen eingeführte Güldengroschen (Taler) zwar ebenfalls zwei Lot Silber, aber in diesem Fall handelte es sich um die 151ötige (0,937 f.) Kölner Mark. Der Gegenwert bestand deshalb in nur 27,405 g Fein silber. ZUSAMMENFASSUNG Markgraf Friedrich IV. von Meißen-Osterland, späterhin (1423) der erste meiß nische Kurfürst, War in weit vorausschauender Weise der energische Verfech ter einer geordneten meißnisch-thüringischen Münzpolitik. Seine 1405 be gonnene Stabilisierung der Währung nach langen Jahren des allgemeinen Verfalls beruhte auf der eindeutigen Anlehnung an die rheinische Guldenwäh rung unter bewußter Zurückdrängung des noch stark umlaufenden hochaltigen ungarischen Guldens. Leider fand sein Bestreben vonseiten des meißnischen Markgrafen Wilhelm I. (f 1407) und des thüringischen Landgrafen Balthasar (t 1406) sowie dessen Nachfolgers Friedrich des Friedfertigen nicht die erfor derliche Unterstützung. Doch seiner überlegenen Tatkraft, begünstigt durch die Folgen der nicht unerheblichen Abwertung des rheinischen Guldens im Jahre 1409, ist es zuzuschreiben, daß dennoch 1411 eine für das gesamte meiß nisch-thüringische Territorium verbindliche und vorläufige Stabilisierung 89) Dies würde der offiziellen Vereinbarung des Rheinischen Münzvereins von 1454 entsprechen, wo nach 68 Stück Gulden aus der 19karätigen (0,7916 f.) Kölner Mark geschlagen werden sollten.