sehen einem rheinischen Gulden. Bei dieser Verrechnungsart, welche sich besonders in Thüringen großer Beliebtheit erfreute, verblieb es bis etwa 1442. Von da ab sank allmählich der Wert des alten Groschens infolge des Ein dringens und Untermischung minderwertiger fremder Beischläge auf 21/2 und bis um 1470 auf etwa 2 gute Pfennige herab. Im Hinblick auf alle diese münztechnischen Maßnahmen schien die meiß nische Währung für absehbare Zeit gesichert zu sein. Doch bereits nach wenigen Jahren trat von Seiten des rheinischen Guldens erneut eine große Gefahr für viele Silberwährungen auf. In einem im Dezember 1417 abge schlossenen neuen Münzvertrag einigten sich die Teilnehmer Mainz, Trier, Pfalz und Jülich über ein neues Guldengepräge mit nur noch einem 20- karätigem Goldgehalt. Diese einschneidende Vereinbarung, den Goldgehalt des Guldens um rund 9 % zu senken, konnte nicht ohne nachhaltigen Einfluß auf die meißnische Währung bleiben. Wenn auch zufällig für den Zeitraum 1418 bis 1420 die Freiberger Münzrechnungen fehlen, so gibt allein schon die überlieferte Tatsache, daß jetzt 7 rheinische Gulden oder 140 meißnische Groschen auf die immer noch 151/lötige Erfurter Mark gerechnet werden mußten 47 ), einen hinreichenden Anhalt für eine entsprechende Verringerung des Silbergehalts der Groschen 48 ). Der Schildgroschen war somit auf einen Feinsilbergehalt von 1,6188 g gegenüber der Münzordnung von 1412 von 1,7429 g um rund 7,1 % gefallen, der rheinische Gulden in der gleichen Zeit um rund 9%. Die anscheinend vorhandene Differenz im Feingehaltsabstieg beider Münzsorten wird jedoch durch den Umstand aufgewogen, daß das Wertverhältnis zwischen Gold und Silber inzwischen von 1:10,7321 auf 1:11,2423 angestiegen war. Dies hatte 1421 dann zur Folge, daß der unga rische Gulden vorübergehend mit 25 statt bisher mit 24 Schildgroschen be zahlt werden mußte 49 ). Unberührt davon blieben jetzt und auch späterhin die Alten Groschen (Pagaments- oder Schockgroschen). Nach wie vor wurden ihrer ein Schock auf einen rheinischen Gulden verrechnet. Das Münzbild der neuen Groschen war das bisher übliche. Um sie dennoch, zumal in Anbetracht der neuen Verrechnungsweise auf die Erfurter Mark, auch äußerlich zu kennzeichnen, entschloß man sich, auf ihrer Rückseite das Münzzeichen 5blättrige Rose durch eine Stachelrose zu ersetzen. 47) Mühlhäuser Kämmerei-Rechnungen, S. 174, Nr. 8 vom 24.4. 1418: „1 mr. in argento signi et ponderis Molhus. pro 7 fl. computando". (Die Mühlhäuser Mark jetzt gleich der Erfurter Mark. Die Mühlhäuser Münzmark wurde zu 4 fl. gerechnet). Ebda. Bl. 143r Nr. 41: „In novis gr. 165 sex. 40 gr. nouorum grossorum et equivalent 500 flor. minus 3 flor." Es handelt sich um meiß nische Groschen, also auch hier 20 St./rheinische Fl. Cod. dipl. Sax. Reg. I B, 4 Urk. Nr. 97 vom 1. 10. 1420: 2661/2 Mark Silbers Erfurter Währung oder von jeder Mark 7 Rheinische Gulden. 4 8) Silberanalysen der Schildgroschen mit Münzzeichen Stachelrose ergaben: Götz 3558 0,546 f. = 8a/.lötig, Götz 3558var. 0,5410 f. - 8 2 / 3 lötig. 43) Cod. dipl. Sax. Reg. I B, 4 Urk. Nr. 148 vom Juli 1421: „... florenum de Ungaria pro XXV gr. computando.“ Ebenso UB. Jena II Urk. Nr. 101 vom 5. Juli 1421. 406