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Gewichtsgröße können nämlich 120 Groschen 25 ) zu je 9 Pfennigen oder 12 Hel lern auf die 15 1 / 2 lötige Erfurter Mark gehen. Daß sich tatsächlich eine ge wichtsmäßige Abnahme der Prager Mark anbahnt, darauf werden die weite ren Ausführungen über die Münzreform von 1412 noch eingehen. Aus den vielen urkundlichen Belegen kann man nunmehr entnehmen, daß von jetzt ab der rheinische und ebenso der ungarische Gulden zum neuen Meißner Groschen in ein festes und für die Untertanen verbindliches Verhältnis von 1:19, im anderen Falle von 1:22 gesetzt worden war 26 ). Es bedeutet, daß beim rheinischen Gulden die Relation Feingold: Feinsilber bei 1:10,88 lag, dagegen beim ungarischen Gulden bei 1:12,23. Wahrscheinlich wollte man dadurch der weiteren Bevorzugung des hochwertigen ungarischen Guldens einen Riegel vorschieben 27 28 ). Gleichzeitig, und das war wohl die wichtigste Maßnahme, trug man jetzt dem großen Umlauf an alten und vollwichtigen rheinischen Gulden insofern Rechnung, als man endlich ein höheres Durch schnittsgewicht an Feingold von 3,2966 g zugrunde gelegt hatte, welches sich aus 2/3 der alten und aus 1/3 der neuen rheinischen Gulden errechnete. Wegen der undurchsichtigen politischen Verhältnisse in Meißen zu jener Zeit ist es schwierig, die Ausprägungszeiten der Schildgroschen des Markgrafen Wilhelm II. anzugeben. Nach dem Tode seines Vaters Wilhelm I. Anfang 1407 konnte über dessen Erbe nur eine vorläufige Einigung erzielt werden, da die Primogenitur in der wettinischen Erbfolge nicht üblich war. Sein Sohn Wil helm II. sah sich als rechtmäßiger Nachfolger an und erhielt zunächst die meißnischen Stammlande, obwohl er der jüngste der drei Fürsten war. Da gegen verblieben nach altem Brauch die Bergwerke und die Münze zu Frei berg weiterhin im gemeinsamen Besitz. In der Naumburger Teilung vom 31. Juli 141028) vertrugen sich die Parteien dahingehend, daß Friedrich IV. und Wilhelm II. ihre Landesteile teilweise gegeneinander austauschten, so 26) UB. Jena III Urk. Nr. 63 vom 27. 2. 1412. Nach Verrechnung bleibt die Stadt der fürstlichen Kammer 253 Bo 4 gr. von der Steuer schuldig, die Erfurter Mark zu 2 Schock Groschen gerechnet. 20) UB. Jena II Urk. Nr. 33 vom 16.9. 1411: II Schock Groschen, deren 19 Gr. einen rheinischen Gulden gelten. Cod. dipl. Sax. Reg. I B, 3 Urk. Nr. 222 (etwa September/Oktober 1411): neue Groschen Freiberger Münze, ,,der zcu diser zciid nuenczen vor eynen Rynschen gülden gehin . Ebda. Urk. Nr. 223: die gesamte Steuer wird in neuen Gr. zu 19 St./rheinischen Fl. abgerechnet. UB. Hochstift Meißen II Urk. Nr. 840 vom 2. 3. 1412: „virczik groschin, der iczund czweine vnd czwenczig vor eynen guten Vngerischin goldin gehin.“ UB. Hochstift Meißen III (St. Afra) Urk. Nr. 253/54 vom 29. 9. 1411: ,,... groschen guter Fribergischer muncze, der zcwene vnd zcwenczig eynen guten Vngerischen gülden adir ducaten gelden." 27) Das Bewertungsverhältnis zwischen rheinischen und ungarischen Fl. in gleicher Münze war: 1401/05 (s. Anm. 4) 51/,61/.: Fl. 1:1,136 zu 41,189 g FS., 1405 Januar (Freiberger Münzrech nung 45): 48:541/, Gr. 1:1,1354 zu 41,189 g FS., 1405 August 50,9:57,85 Gr. 1:1,136 zu 41,189 g FS., 1406 April (UB. Hochstift Meißen II Urk. Nr. 794): 528/10:60 Gr. 1:1,136 zu 41,180 g FS., 1407 März (UB. Dresden Urk. Nr. 125): 541/1:63 Gr. - 1:1,161 g FS. zu 41,769 g FS., 1411 19:22 Gr. = 1:1,159 zu 41,536 g FS. und 1412 April 20:24 Gr. = 1:1,200 zu 41,830 g Feinsilber für den ungarischen Gulden mit 3,396 g Feingold. 28) UB. Freiberg 1 Urk. Nr. 158.