MEISSNISCH-THÜRINGISCHE WÄHRUNGSPOLITIK 1405 BIS 1444 Von Gerhard Krug Wenn späterhin einmal eine umfassende Beschreibung der Meißner Groschen erfolgen soll, so ist zunächst unbedingt erforderlich, die münzpolitischenVer- hältnisse und die währungstechnischen Vorgänge, und zwar auf möglichst breiter urkundlicher Grundlage, soweit es der Stand der heutigen Forschung erlaubt, zu klären. Hier wird nun versucht, durch metrologische Untersu chungen offenbare Lücken zu schließen, für die zwar urkundliche Belege fehlen, für die jedoch andere zuverlässige Überlieferungen bestimmte Rückschlüsse zulassen. Nur so ist eine gewisse Gewähr gegeben, daß zahlreiche Irrtümer künftighin vermieden werden können, die sich im Laufe der Zeit auf diesem Gebiet eingeschlichen und gewissermaßen von Generation zu Generation ver erbt haben. Gleichzeitig ist damit die Möglichkeit gegeben, vergleichende wirtschaftspolitische Betrachtungen mit der von anderen deutschen Ständen betriebenen Münzpolitik anzustellen, zumal eine Verflechtung der meißni schen Währung mit dem zu jener Zeit bereits dominierenden rheinischen Gulden (Goldgulden) aus handelsrechtlichen Gründen vorhanden ist. Wenn diese vorliegende Betrachtung über die meißnisch-thüringischen Wäh rungsverhältnisse mit dem bisher in münzpolitischem Sinne nicht berücksich tigten Jahr 1405 beginnt, so liegt dafür eine ganz besondere Veranlassung vor. Die auf Grund urkundlicher Belege gewonnenen Erkenntnisse zwingen uns heute allerdings, manche bisherige Auffassung über die Münzprägung der folgenden aufgeführten Markgrafen zu berichtigen: Meißen Wilhelm L, 1382—1407 (f 4. 2. 1407) Wilhelm II., 1407—1410 (1425) Friedrich IV. (L), 1410—1428 Ab 1423 Kurfürst (+ 4. 1. 1428) Meißen-Osterland Friedrich IV. der Streitbare, 1381—1410 (1428) Thüringen Balthasar, 1382—1406 (+ 18. 5. 1406) Wilhelm IL, 1410—1425 (+ 30. 3. 1425) Friedrich der Fried fertige, 1406—1440 (+ 4. 5. 1440)