Abb. 5. Forst Leina, Kreis Altenburg. Hügel II. Einzelfund (I) und Grabbeigaben (2—5). 1:2 (1. 3—5), 1:4 (2). sich in der Härte des Scherbens nicht vom umgebenden Erdreich unterschied und deshalb nur in einzelnen Bruchstücken geborgen werden konnte. Ihre Lage über und etwas außerhalb des Grabes machen eine Zugehörigkeit zu diesem unwahrscheinlich. Eher ließe sich an eine nachträgliche Niederlegung in den schon vorhandenen Hügel denken, zumal sich die Schale auch in der Art des Tones und in der Oberflächenbehandlung von den Grabgefäßen unter scheidet, obwohl diese Annahme durch den Befund, etwa durch eine von außen eingetiefte sichtbare Grube, infolge der ungünstigen Bodenverhältnisse nicht bewiesen werden kann.