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Von etwa 1340 bis 1361 entsprach der Meißner Groschen wertmäßig dem Prager Groschen. Infolgedessen finden wir schon um 1350 Meißner Groschen in Böhmen; 1367 erfolgten schon Zinszahlungen im Pilsner Kreis in Meißner Groschen. Auch zwischen Kuttenberg und Freiberg bestanden Beziehungen, und 1360 finden wir Anderlin Löwel und Hensel Schick aus Kuttenberg in der Freiberger Münze. In den Jahren 1355 bis 1365 kam es zu einem Währungsabfall der Prager Gro schen, der nach dem Dukatenpreis etwa 1,35% jährlich betrug. Wir befinden uns hier schon zu Beginn einer allgemeinen Verschlechterung der Silbermünzen in Europa, die sich besonders stark in den Jahren 1369 bis 1375 bei den Reichs münzen geltend machte. Schuld war die starke Ausnützung des Münzregals durch die münzberechtigten Stände; Karls Sohn, der sechsjährige Wenzel (IV.), bekam 1368 einen Anteil an der Münzprägung in Heidungsfeld vor den Toren Würzburgs. Die folgenden Abbildungen 27 bis 32 zeigen weitere böhmische Kleinmünzen, d. i. Heller, aus der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts, die wir noch nicht genau datieren können. Die Heller der Abbildungen 27, 28 und 29 sind zwei seitig geprägt, mit Krone und Löwen (0,40—0,46 g); von diesen Hellern können wir nur sagen, daß sie vermutlich zwischen 1355 und 1380 geprägt sind und zu 13 oder 14 auf den Groschen genommen wurden. Vermutlich anschließend an die zweiseitigen Heller wurden dann Hohlheller geprägt, wie sie die Abbildun gen 30 (mit dem Hl. Wenzel) und 31 (mit dem böhmischen Löwen) zeigen. Ob der Heller mit der Krone (Abb. 32) böhmischen Ursprungs ist, ist fraglich; er könnte auch aus der Lausitz oder aus Schlesien stammen. Die Hohlheller mit dem Hl. Wenzel wiegen um 0,390 g, jene mit dem Löwen etwa 0,262 g. Nach E. Nohejlovä-Prätovä stammen die Heller mit dem Löwen erst aus den Jahren 1378 bis 1384. Genaue Feingehaltsuntersuchungen werden auch hier eine nähere Bestimmung ermöglichen. Eine der letzten Regierungstaten Karls IV. war 1378 die Herausgabe eines noch lateinisch verfaßten Münzgesetzes für das Königreich Böhmen. Es schreibt Groschen zu 3,62 g und 0,893 Feingehalt vor, was einem Silber gehalt von 3,23 g entsprechen würde. Weder diese Vorschrift noch die Bewer tung des Hellers zu 1/12 Groschen ließ sich in der Praxis durchführen. Prak tisch durchgeführt wurde jedoch eine weitere Bestimmung der Münzordnung, nämlich die Einführung von zwei Wardeinen (examinatores), von denen einer vom König, der zweite vom Adel (den „Barones regni“) bestellt wurde. Hier meldet sich der Adel schon zu seinem Kontrollrecht, das er unter Wenzel dann auch unzweifelhaft ausübte. IV. Karls Sohn, Wenzel IV., war am Anfang seiner Regierung keineswegs ein so schlechter Herrscher, wie ihn die Kurfürsten zur Zeit seiner Absetzung