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«I ag» sta- irr- äg» zu. en de« ren md ;ile er- en, >el- ab- -u lne Iahrg. 93 Montag, den 8. April 1940 Nr. 82 Schiffe versenkt und die Ueberlebenden tötet, fährt sie auch offener See wirksame Maßnahmen gegen die deutsche Brutali- , tat, deren Opfer ihre eigenen Schiffe waren, zu ergreifen. Welche Politik die norwegische Regierung auch immer unter I den Drohungen und dem Druck Deutschlands anzunehmen ge- Wie in Berliner politischen Kreisen hierzu verlautet, haben die Westmächte der Osloer Regierung kurze Zeit vor der Nachrichtensendung des Londoner Rundfunks eine amtliche Note überreichen lassen, in der von der Maßnahme Mitteilung gemacht wurde, und in der es am Schluß heißt: „Aus diesen Gründen haben die Regierungen der alliierten Mächte Befehl erteilt, mit der Minenauslegung zu beginnen." Die Mitteilung der englischen Rundfunkgesellschaft war das erste, was die Oeffentlichkeit zu hören bekam. Der norwegische Gesandte in London ist sofort von Außenminister Koth angewiesen worden, bei Außenminister Lord Halifax vorstellig zu werden. Man er- klärt in Oslo, es dürfe sich hier nicht um einen Protest handeln, denn damit allein sei dem englisch-französischen Schritt nicht zu begegnen. Oslo, 8. April. Der englische Rundfunk hat hente morgen mitgeteilt, daß London «nd Pari» be schlossen habe», in norwegischen Hoheits gewässern an drei Stellen Minengürtel z« legen. Die Mitteilung, die durch den norwegischen Rund funk verbreitet wurde, hat in der Oeffentlichkeit eine panik artige Stimmung hervorgerufen, da man fürchtet, daß Nor wegen nunmehr in kürzester Frist in den Krieg verwickelt werde Sonderausgabe« der Morgenblätter trugen durch ihreu besorgniserregenden Inhalt dazu bei, den Grast der Sinn de zu unterstreiche«. Berlin, 8. April. Das Auswärtige Amt ist im Besitze genauer Unter lage« über emen ungeheuerlichen Gabotageverfuch, den der eng lische Geheimdienst mit Hilse englische« Militärs auf der Do«au durchzuführe« «ersuchte. Englische Mine« in norwegischen HoheitsgewLffer« Lando« ««d Paris habe« beschlossen ... Militärisches Vorgehen Englands auf neutralem Bode« gege« Deutschland Gabotageverfuche -es Geeret Service auf -er Dona«. Der englische 2158 BRT. große Dampfer „Thordoc" ist an der Küste Neuschottlands „gestrandet" und in zwei Teile zerbrochen. — Der irische Dampfer „City of Ant- werp" (947 BRT.) ist schwer beschädigt in Antwerpen ein getroffen. An Bord des Schiffes hat sich während der Reise eine Explosion ereignet. Der norwegische Dampfer „Navarra" (2119 BRT.) ging am Sonnabend in den nordschottischen Gewässern infolge einer Explosion unter. Die Offiziere und 9 Mann der Be satzung ertranken. — Das norwegische Motorschiff „Björk- Hau g" (2058 BRT.) habe sich, wie Reuter meldet, auf seiner Fahrt nach London verirrt und sei an der felsigen Küste östlich des Firth of Forth gescheitert. Das Schiff sei als ver- loren anzusehen. — Der belgische Fischdampfer „Z. 4" ist in dichtem Nebel auf der Höhe von Boulogne auf ein Felsen riff gelaufen. Grenzjäger oder Regierungstruppen einer der Südoststaaten Landnngsmanöver vorzunehmen und dann sie Sa botageakte dnrchzuführen. Gewisse Uferstellen der Donau sollten in die Luft gesprengt und die Lastkähne in der Fahr- rinne versenkt werden. Ferner sollten einzelne Teile der Donau durch Minen verseucht und die Fahrrinne durch Was serbomben verschüttet werden. Gs handelt sich hierbei um den stärksten Bruch der Neutralität eines Landes, nämlich um die Vorbereitung einer gegen Deutschland gerichteten Kriegs handlung auf neutralem Territorium. Durch den Zugriff der rumänischen Behörden ist ein ungeheuerlicher Anschlag ans den Frieden und die Ordnung des Südost raumes verhindert worden. Nur der Aufmerksamkeit der rumänischen Ueber- wachungsstellen ist es z« verdanken, daß den englischen Mord brennern die Brandfackel noch einmal aus der Hand ge schlagen werden konnte, die sie an allen Enden Europas anzünden, um sich durch die Schaffung chaotischer Zustände aus ihrer eigenen, immer schwieriger werdenden Lage zu befreien. Am 5. April wurde bekannt, daß unter Begleitung eng lischer Schnellboote die Schlepper Britannia, Danubia, Shell 1, King George, Scotland, Lord Byron, ferner das von England gecharterte griechische Schiff Dyonisia mit vier Schleppkähnen und der Dampfer Albion mit fünf Kähnen sich auf einer Fahrt donauaufwärts befänden. Ueber Aufgabe, Ladung und Be- satzung dieser Schiffe war durch englische Besatzungsmitglieder folgendes bekannt geworden: An Bord der englischen Schiffe befinden sich in große« Mengen Revolver, Signalpistolen, Handgranaten, Maschinen- gewehre, Schiffskanonen, Wasserbomben, Minen, ferner leere Kartuschen und mehrere tausend Kisten Dynamit, ferner über 100 als Matrosen getarnte mit Sonderpäffen versehene eng lische Spezialsoldaten, fünf englisch« Offiziere, mehrere Flie- oerofsiziere «nd technisch«» Personal englischer Sprengavtei- tunae» und Pioniere. Die Ladung war al» Transitgut be- zeichnet, und der Leiter des Unternehmen» war ein als engl. „Mzekonsul" getarnter Anführer des Serret Service in Rumänien. Das Unternehmen, das völlig militärisch aufge zogen war, hatte die Aufgabe, dieDonaufürden Wirt, schaftsverkehr nach Deutschland an einzelnen Stellen ««brauchbar zu machen, «m auf diese Weise de« Handel zwischen den Südoststaaten und Deutschland zu stören. Unter Mißbrauch des Völkerrechts versuchte England einen schamlosen Akt der Vergewaltigung nentraler Staaten «nd machte sich des stärksten Bruches der Neutralität durch Vorbereitung einer gegen Deutschland gerich- teten militärischen Aktion auf neutralem Boden schuldig. Giebe« feindliche Maschine« abgefchoffe«. Berlin, 8. April. Das Oberkommando der Wehrmacht gibt bekannt: 3m Laufe de» 7. April unternahmen deutsche Flugzeuge Erkundungsflüge über der mittlere« Nordsee sowie über Nord- «nd Mittelfrankreich «nd führte« Bewachungsflüge über der Deutschen Bucht «nd der Westfront durch. Nördlich der 3nsel Sylt sichtete el« Schwarm Messerschmitt-Flugzeuge 24 britische Wellington-Bomber. Unsere Säger schossen zwei britische Flugzeuge ab «nd zwangen die andere« zum Abdrehe« nach Westen. An der Westfront kam es wiederholt z« Luftkämpfe«. Hierbei schossen unsere Jagdflugzeuge vier feindliche Flug zeuge ab, ei« weitere» wurde durch Flakartillerie zum Abschuß gebracht. Drei eigene Flugzeuge werden vermißt. * Der Bericht vom gestrigen Sonntag lautete: Sm Westen keine besonderen Ereignisse. Die Luftwaffe führte am 6. April Luftaufklärung über Nord- «nd Mittelfrankreich dnrch. Ei« deutsche» Dornier-Aufklärungsflugzeug wurde hierbei von vier Lurtis-Flngzeugen angegriffen. Das Aufklärungsflug zeug setzte sich solange zur Wehr, bis der Gegner an» Brenu- stoffmangel von ihm ablasse« mußte. Es landete wohlbehal ten in seinem Heimathafen. Am Spätnachmittag des 6. April flogen mehrere feiud- liche Flugzeuge nordwestlich Trier über luxemburgi sche» Gebiet «ach Deutschlaad ei« und über luxembur. gische» Hoheitsgebiet auch wieder zurück. fort, von der norwegischen Regierung eine vollkommene Nutznießung der norwegischen Territorialgewässer für ihren eigenen Handel zu verlangen. Die norwegische Regierung glaubte sich sogar zu bewaff neter Begleitung deutscher Fahrzeuge in den norwegischen Ge wässern gezwungen, während sie nicht imstande war, auf offener See wirksame Maßnahmen gegen die deutsche Brutali- Ein Meisterstück -er Heuchelei. Die franzSfisch-englische Rote. Zu der Note heißt es zunächst, der deutsche Feldzug gegen die Handelsschiffe aller Nationen sei „verstärkt und mit einer noch größeren Brutalität als bisher" geführt worden. Die Zahl der zerstörten neutralen Schiffe betrage heute über 150, und die der neutralen Todesopfer über 1000. Die An griffe seien unter Verletzung der Kriegsregeln und häufig unter barbarischen Umständen durchgeführt worden. Auch die Franzosen und Engländer hätten unter dieser Zer- störungspolitik gelitten, fast 200mal seien Fischerboote ange- griffen worden, um ihre Besatzung zu „ermorden". Die Alliierten hätte dagegen nie neutrale Schiffe zerstört oder beschädigt. „Das internationale Gesetz, so heißt es dann weiter, hat immer das Recht eines Kriegführenden anerkannt, wenn sich sein Feind systematisch ungesetzlicher Handlungen bediente. Dieses Recht bestand darin, eine Aktion zu unter- nehmen, die der durch die ungesetzlichen Handlungen des Feindes geschaffenen Lage angepaßt war. Eine solche Aktion, selbst wenn sie nicht mit dem Gesetz in üblichem Sinne über einstimmt, wird rechtsmäßig durch Verletzung dos Gesetzes durch andere Kriegführende, wenn dies allgemein anerkannt wird. So betrachten sich die Negierenden der Alliierten als berechtigt, eine derartige Handlung, die ihrer Ansicht nach den augenblicklichen Umständen entspricht, zu unternehmen. Die Alliierten haben festgestellt, daß ein großer Teil der den Neutralen, sei es an Mensenleben, sei es an Material, znae- fügten Verluste auf die norwegische Handelsmarine fällt. Während die deutsche Regierung wiederholt norwegische zwungen ist, die Alliierten können auf keinen Fall den augen blicklichen Stand der Dinge länger dulden. Deutschland darfnicht weiter die Möglichkeit haben, sich mit lebenswichtigen Dingen zur Fortführung des Krieges zu versorgen und von feiten Norwegens Erleichterungen ge- gewährt bekommen, die die Alliierten in ge- jährlicher Weise benachteiligen. Aus diesem Grunde haben die Alliierten der norwegischen Regierung schon mitgeteilt, daß sie sich das Recht vorbehalten, Maßnahmen zu ergreifen, die sie für notwendig erachten, um Deutschland zu hindern oder ihm zuvorzukommen, sich von Norwegen Hilfs quellen und Erleichterungen zu verschaffen, die für die Fort führung des Krieges zu seinem Vorteil und zum Nachteil der Alliierten sind. Die Absicht der Alliierten in diesem Kriege ist es, die Prin zipien zu einem Triumph zu führen, die nach dem Wunsch der kleinen europäischen Staaten im Zusammenleben der Völker vorherrschen müßten und von denen auch letzten Endes das Dasein dieser kleinen Staaten abhängt. Die Alliierten wer- den, wohlgemerkt, nie dem Beispiel der brutalen Gewalt Deutschlands folgen. Jede Aktion, die sie unternehmen, wird immer im Einklang mit den Gesetzen der Humanität stehen. Die französische und die englische Regierung haben sich ent schlossen, dem Feinde die freie Durchfahrt durch die Hoheitsgewässer zu verbieten, die für ihn von sehr großem Wert ist. Die beiden Regierungen geben somit bekannt, daß folgende Teile der norwegischen Hoheitsge- wässer für die Schiffahrt von jetzt an gefährlich find, da Minen gelegt wurden. (Hier find die Minenfelder angegeben. Sie liegen auf den Hohen von Stadtlandet, Bud und dem West- fjord.) , . Rumänische Aeberwachungsorgane hielten die verdächti gen Schiffe in dem Donauhafen Giurgiu fest und untersuchten sie. Auf einem der Schiffe wurden 400 blom- vierte und als Transitgut bezeichnete Kisten mit grqßen Menge» hochempfindlichen Sprengstoffes ge- funden. Die Schiffe waren durch Bestückung mit Maschinen gewehren und Schnellfeuerkanonen in Kriegsschiffe verwan delt «nd für militärische Operationen eingerichtet. Aus auf- gefundenen Befehlen geht hervor, daß die Absicht bestand, im Falle von Störungen der vorgesehenen Sprengungen durch WMMer WWM v« „«rz»rbir,tlch» Volkslrrmid" «lch»tnt llizllch «über So»»- u. K»lllas», gritlag» mit BiitrdsbiUa,«». B»za»»»r«t» «UiE. dir «itlonckindin Beztrd». diilag«: Au« Uuterhatlungsblaii, Schn«lxrg«r Auz«g«, Schwarzinderg« AuzNg«, Libnitz« Siadi. Int Sau» «nicht. Botin lodu und Iran«ori- dostin monatlich tüt» NM. daldmonalltch 0.» AM, durch di» Poli «tnlchi. aller Lettazen monasttch r.lt AM auilchl. Iultellgedadr. lltnjeinuuun» w Pitz. 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HauptaeschNftsftellet Aue, Fernruf Sammel-Nr.2541. Drahtanschriftr Volksfreund Auesachsen. GefchSftafteve«» Lößnitz (Amt Aue) 2S40, Schneeberg 310 und Schwarzenberg 3124.