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587» Nichtamtlicher Teil. 170, 24. Juli 1901. Der Vorsitzende bringt diesen Antrag znr Abstim mung; derselbe wird einstimmig angenommen. Herr Robitschek berichtet sodann über den ebenfalls gedruckt in den Händen der Anwesenden sich befindenden Voranschlag für 1901, der zur Kenntnis genommen wird. Der Vorsitzende bringt hierauf den von einem Komitee festgestellten Wahlvorschlag zur Verlesung, bittet die Herren Heick und Tachauer, das Amt der Skrutatoren zu über nehmen, und fordert die Anwesenden zur Abgabe der Stimm zettel auf. Zum Wahlvorschlag selbst bemerkt er, daß der bisherige Vorsitzende-Stellvertreter Herr Alfred Ritter von Holder, sowie der Kassierer Herr Carl Konegen in ihren Funktionen nicht wieder wählbar seien, und daß die Herren Schellbach, Heick und Pauli gebeten haben, von einer Wieder wahl ihrer Personen abzusehcn. Der Vorsitzende dankte Herrn Konegen für die musterhafte und sorgfältige Art, mit der er die Kassa während sechs Jahren geleitet habe, und spricht ebenso den ausscheidenden Herren seinen Dank aus, wobei er insbesondere die großen Verdienste des Herrn Julius Schellbach erwähnt, der seit dem Jahre 1889 dem Ver- cinsvorstand fast ununterbrochen angehört hat. Zu Punkt 5 der Tagesordnung übergehend, verliest der Vorsitzende den vom Vorstand Angebrachten Antrag ans Nenformulierung der Verkaufsbestimmungen, der lautet: Die drei ersten Punkte der Bestimmungen des Vereines der österreichisch-ungarischen Buchhändler für den Verkehr mit dem Publikum für den Verkauf von Büchern haben künftig zu lauten: 1. jedes öffentliche Anbieten von Rabatt an das Publikum in ziffermäßigcr oder unbestimmter Form, sowie die Zusicherung von anderweitigen Vorteilen, welche den Rabatt ersetzen sollen, zu unterlassen, wobei jede unverlangte Rabattgewährung dem öffent lichen Nabattangebot gleich gehalten wird (§ 3, Ziffer 5 der Satzungen); 2. bei Verkäufen an das Publikum die von den Verlegern festgesetzten Ladenpreise einzuhalten (H 3, Ziffer 6 der Satzungen). 3. Als Ausnahme zu Punkt 2 ist nur zulässig, den Käufern auf deren bestimmtes Verlangen, sofern die Kaufsumme 20 Kronen übersteigt, einen Skonto von 5 Prozent, sofern die Kaufsummc 100 Kronen übersteigt, einen Rabatt von 10 Prozent cinzuräumcn, aber nur a) wenn der Betrag bar auf einmal erlegt wird, oder b) innerhalb eines Jahres in Teilbeträgen, deren Höhe dem Laden preis der jeweilig entnommenen Bücher entspricht und die ordnungs mäßig auf Konto verbucht werden. In diesem letzteren Fall ist der Rabatt bei Saldierung nachträglich gutzuschrciben. Eine Auf teilung der Rabattvergütung auf die einzelnen Bezüge ist daher ausgeschlossen. Bei Jahresrechnungcn ist auf besonderes Verlangen der Käufer gestattet, einen 10 Prozent-Abzug zu machen, falls die Kaufsumme den Betrag von 100 Kronen überschritten hat. Von Zeitschriften wird überhaupt kein Rabatt gewährt. Punkt o hat zu lauten: Verkäufe an gewerbsmäßige Wiederverkäufe,:, das ist an In haber beschränkter Konzessionen und Schulbücherlicenzen — aber nur insofern sie zum Verkaufe der betreffenden Druckwerke befugt sind — ferner an Inhaber von Konzessionen zum Betriebe der Leihbibliotheken und Journallesezirkel, insolange dieselben auch ihrerseits diese Bestimmungen Anhalten. Es ist wünschenswert, daß der denselben zu gewährende Rabatt nicht ebenso hoch sei, wie der an vollkonzessivnierte Buchhändler. und ergreift zu folgenden Ausführungen das Wort: »Wie ich schon in meinem Berichte erwähnte, hat der Börsenvereins-Vorstand in Leipzig im Herbste vorigen Jahres Vcrlegerversammlungen in Leipzig, Berlin und Stuttgart einberufen, ans diesen Versammlungen das ernste redliche Bestreben bekundet, neuerlich den Versuch zu machen, die Rabattfrage zu regeln und zu verhüten, daß es einzelnen Firmen in Zukunft möglich werde, sich gegen die Bestimmungen des Börsenverciues aufzulehnen, und hatte sich die allseitige Unterstützung der Verleger hierzu erbeten In allen drei Städten wurde dem Wunsche des Börsenvereins-Vorstaudes einmütig entsprochen, und dieser Erfolg war ein um so größerer zu nennen, als hervorragende Firmen, die bisher die Frage, ob einer Firma ihr Verlag zu liefern sei oder nicht, selbst prüfen wollten, nunmehr ihr Vertrauen voll und ganz dem Börsenvercins-Vorstande votierten. Auch Firmen, die der Ansicht waren, daß der neuerliche Versuch des Börsen- vercins-Vorstaudes nicht den gewünschten Erfolg haben würde, stellten sich, um wenigstens ihren guten Willen zu bekunden, ihm dennoch zur Verfügung, da die Notwendig keit, daß die Rabattfrnge im Interesse des Verlegers und des Sortimenters geregelt werden müsse, von allen Seilen anerkannt wurde. »Nach diesen drei Versammlungen trat der Börsenvereins- Vorstand au die auf den Versammlungen nicht vertretenen und an alle anderen Verleger heran und hatte die Genug- thuung, von fast allen einflußreichen Firmen die erbetene Unterschrift zu erhalten. Jene Verleger, die bisher noch nicht der neuen Vereinigung beigetreten sind, dürften am besten durch die betreffenden Kreis- und Ortsvereine er sucht werden, dieser Vereinigung sich auzuschließen, und dies hat unser Verein bereits mit Erfolg gethan, indem, wenn auch nicht alle, so doch die große Mehrzahl, die wir darum ersucht haben, ihre Unterschrift dem Börseuvereiu nachträglich noch gegeben haben. »Ihrem Vorstand wurde es nun klar, daß der Vörsen- vereins-Vorstaud jetzt über Machtmittel verfüge, die es keinem einzigen Sortimenter oder Antiquar mehr möglich machen, auf nur kurze Zeit sich den Rabattbestimmungen zu wider- setzeu. Er hielt es deshalb für seine Pflicht, anläßlich einiger ihm znr Verhandlung übergebenen Schleuderfälle, alle Mitglieder eindringlich auf die große Gefahr aufmerksam zu machen und sie zur strengen Einhaltung der Rabatt- bcstimmnngen zu ermahnen. »Die vorgelegeuen Schleuderfälle hatten ergeben, daß die bisherige Fassung der Rabattbestimmungen insofern umgangen werde, als einzelne Firmen bei Gewährung von unzulässigem Rabatt behauptet haben, daß der Käufer Jahreskunde und sein jährlicher Bedarf derart sei, daß ein Rabatt von 5, rcsp. 10 Prozent auch bei Einkäufen unter 20 Kronen gerechtfertigt erscheine. Wenn der Vor stand auch auf Grund der bisherigen Fassung schon be rechtigt war, gegen solche Verstöße einzuschreiten, so hielt er es doch für richtiger, eine neue Fassung vorzuschlagen, die keinen Zweifel mehr zuläßt, daß bei Barverkäufen unter 20 Kronen auch au Jahreskunden durchaus kein Rabatt ge geben werden dürfe. Der Vorstand lud im Dezember vorigen Jahres in acht Versammlungen nach und nach alle in Frage kommenden Wiener Firmen zu einer Besprechung dieser Angelegenheit ein und hatte die Genugthuung, daß 97 Wiener Firmen, ferner, dank den Bemühungen der be treffenden Sektionsobmänner, die Kollegen in den meisten Städten Mährens, Schlesiens und in Innsbruck das Ueber- einkommeu als für sie in Zukunft bindend Unterzeichneten, während unsere Kollegen in Graz noch schärfere Bestim mungen unter sich festgesetzt haben. Infolge dieser Er klärung haben wir am Anfang dieses Jahres Cirkulare und Plakate drucken lasse», die wir unseren Mitgliedern zur Verfügung gestellt haben, und die nach den uns gewordenen Zuschriften durchweg mit Befriedigung begrüßt worden sind. Wir selbst können konstatieren, daß diese Bestimmungen, die durch die dem Börsenoerein nun eingeräumte Macht einen so enorm kräftigen Rückhalt haben, sich bewährt haben. Während noch im vorigen Jahr mancherlei Schleuderfälle uns zur Anzeige gebracht wurden, sind uns seit 1. Januar erst in den aller letzten Tagen einige Fälle angeblicher Schleuderei bekannt geworden, die dem Vorstand Anlaß geben dürften, mit un- nachsichtlicher Strenge zu beweisen, daß unsere Rabatt- bestimmuugeu nicht nur auf dem Papiere stehen, sondern auch gehalten werden müssen. »Der Vorstand wünscht nunmehr, daß diese Fassung für deu ganzen Verein Giltigkeit erlange, und stellt somit seinen