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400 Pulsnitz, am 3. December 1870. Der Stadtrath. Lotze. Bei emtreleuder Glätte hat jeder Hau-eigenthämer dafür zu sorgen, daß die längs seines Grundstückes vorieisührende Straße und naum der Fußweg mit Sand, Asche und Sägespänen oder einem anderen, die Gefährlichkeit der Passage »ermindernven zweckdienlichen Material bestreut» Nichtbeachtung dieser Vorschriften zieht Geld- resp. entsprechende Gesängnißstrafe nach sich, auch wird nach Befinden das Erforderliche Kosten de« Zuwiderhandelnden Obrigkeitswegen veranstaltet werden. Bekanntmachung. De« I. Januar 1871 von Vormittags 10 Uhr ab werden in dem parterre des hiesigen Gerichtsbeamtenwohngebäudes gelegenen Behandlungszimmer verschiedene Gegenstände, eine Uhr u. s. w. meistbietend versteigert werden. Das Verzeichniß der zur Versteigerung kommenden Gegenstände hängt am Amtsbrcte aus. Königsbrück, am 26. November 1870. Das Königliche Gerichtsamt. Miillrr. Möbel-, Kleidunztst Eckr. Hi' Wlt. Kn 4er >8^ syl,ne ^Niederlage Adolph Großmanv Der Stadtrath. Reinhardt, Bürgermstr. ''»er, h> in ^en, Zei ^e t lkön Niederlage hiervon haben: G. M. Dscherfich in Königsbrück, «Karl «Klien in Großröhrsdorf Nr. 83 Nervöses Zahnweh wird angenbliktlich gestillt durch I)r. Grafstronüs schwedische Zahntropfen st Flacon 6 Ngr. ächt zu haben. In Lommission in der Apoth. Pulsnitz. Der Stadtrath. Reinhardt, Bürzermstr. Verordnung, die geodiitischcu Unterlagen bei Parcellenzergliederungen betreffend, Die nachstehende Verordnung der Königlichen Finanzministerii vom 10. November 1870, die geodätischen Unterlagen bei Parzellrnzerglicdk^ betr., wird auf Antrag des Königlichen KreiS-Steuer-Rathes zu Bautzen hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 'M Königsbrück, den 1. December 1870. 3 Stück starke Lindenklötzer, 24 bis 30 Zoll: untere Stärke und 8 Ellen Länge, liegen vor derj Ober-Mühle zu Bischheim zum Verkauf. August Mütze, SteUmachermeister. Finanz.Ministerium. Für dm Minister: von Weifscnbach. Verloren wurde am Sonntag Abend ein goldner Ring mit der Devise: »Gott schütze Dich." Der ehrliche Finder wird gebeten, selbigen w^den mit der g . . . gegen Belohnung in der Exped. d. Bl. abzugebeu. Bauer'S Zahnkügelchen sofort beseitigt! ——. pr. Flacon 3j Ngr. '»n Keel Kich ^ue Eine Schuhmachermaaßlade ist am Obermarkte gesunden worden. Abzuholen beim Werkführer in der Böltuer'schen Fabrik. Mb , —"7^ PapiereanevOv, Sei-enpapie^ bunten Papiere verkauft Da wahrzunehmen gewesen, daß die bei Grundstückstheilungen, womit Parcellenzcrgliederungen verbunden sind, nöthigen, in der Verordnung vom 12. o" (Seite 28S des Gesetz- und Verordnungsblattes vom Jahre 1851) und in der Verordnung vom 8. August 1856 (Seite 190 des Gesetz- und Verordnungsblattes 1856) vorgeschriebenen geodätischen Unterlagen dann, wenn sie von ungeprüften Feldmessern gefertigt worden sind, häufig Unrichtigkeiten enthalten haben, später nöthig gewordene Berichtigung oft sehr wesentliche Verzögerungen in der Steucrregulirung verursacht worden sind, so wird hierdnrch im Einverständnisse Ministerium des Innern Folgendes verordnet: ^1. ... Bei Grundstückstheilungen, mit welchen Parcellenzcrgliederungen verbunden sind, ist die Steuerregulirung nur erst dann in Angriff zu nehmen, wen" Seiten der Bethciligten beigebrachten geodätischen Unterlagen durch einen technischen Steuerbeamten an Ort und Stelle geprüft worden sind. Von dieser Prüfung ist jedoch in der Regel dann abzusehe», wenn die geodätische» Unterlagen von einem mit Pflichtschcin versehenen Feldmesser oder in der Verordnung vom 8. August 1856 und in der Verordnung vom 19. Juni 1863 (Seite 634 des Gesetz- und Verordnungsblattes vom Jahre 1863) den . 2ter Claffe gleichgestellten Techniker — geprüften Ingenieurs, Forstleuten und Markscheidern — gefertigt worden sind. Die Bezirkssteucreinnahmen und Stadträthe haben daher die bei ihnen eingehenden Acten über Grundstückstheilungen, bei welchen die geodätischen nicht von den in 8 2 benannten Technikern gefertigt worden, alsbald an den vorgesetzten Kreissteuerrath einzusenden, welcher darauf die Prüfung durch einen > Steuerbeamten anzuordnen hat. vom IO. November 1870. . ... i . womit Parcellenzcrgliederungen verbundm sind, nöthigen, in der Verordnung vom 12. fällt. Königsbrück, am 5. December 1870. Hierdurch wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die hiesige Sparkaffe in der Zeit vom 1. bis SI Januar wegen der mit dem Jahresschlüsse zusammenhängenden Zinsenberechnung geschlossen ist und mithin der erste ZparkaffeMag im neuen Jahre a»! >. Sen 28. Januar 1871 Die ächte Rob. Süßmilchsche kö größten Leichtigkeit durch R. />madc aus Pirna st Büchse 5 Ngr., hat ° gpl-Oinft iNiederlaae A^ükvk« t^«*oütnaakk ^ot Die durch diese Prüfung erwachsenden Kosten sind nach Position 65 der Taxordnung der Behörden für Verwaltung der directen Steckern vom 28. unter den kreissteuerräthlichen Sporteln mit in Ansatz zu bringen und von den Bethciligten cinzuziehen. ' ' Die Letzteren haben es daher sich selbst zuzuschreiben, wenn ihnen durch Verwendung von ungeprüften Feldmessern erhöhter Kostenaufwand erwächst. , Bei Unterzeichnung des Dismembrationsanbringcns haben geprüfte Feldmesser und die denselben gleichgestellten Techniker dieser ihrer Eigenschaft ss^ Erwähnung zu thun, auch sich auf Verlangen sowohl bei den nnteren Steuerbehörden — Bezirkssteuereinnahmen nnd Stadträthe — als bei den Kreissteuerr"' Vorzeigung ihrer Pslichtscheine oder Prüfungszeugnisse zu legitimiren. Bei den in rj 8, i der Verordnung vom 8. August 1856 vvrgcschriebcnen Majircgeln gegen ungenügende geodätische Arbeiten in Dismembrationsst^ auch fernerhin zu verbleiben. Hiernach haben sich Alle, die es angeht, zu achten. Dresden, den 10. November 1870. Die Direciion der Preßhefe»»H Frankfurt a. Oder versendet 'big Jahren al« vorzüglich bekanntes Fabrik^ r B . Posten von !> Pfund ab zum Preise von «ich :'st Ctr-